Anrede,
Ganztagsbetreuung von Kindern ist ein zentraler Baustein bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und daher von großer Bedeutung für die NRW-Koalition.
Neben dem weiteren Aufbau von Kita-Plätzen haben wir aus diesem Grund auch die offene Ganztagsschule gestärkt.
So haben wir Quantität und Qualität erhöht und die dringend gewünschte Flexibilität ermöglicht.
Im Haushalt 2019 sind insgesamt 37,7 Millionen Euro zur Steigerung der Qualität im Offenen Ganztag verankert.
Die Zahl der OGS-Plätze stieg zum Schuljahr 2018/19 um 8.000 auf 315.600 und steigt zum Schuljahr 2019/20 um weitere 7.500 auf 323.100 Plätze.
Insgesamt erreicht der offene Ganztag im Primarbereich im Haushaltsentwurf 2019 damit ein Ausgabenvolumen von fast 547 Millionen Euro, das ist ein Plus von rund 90 Millionen Euro im Vergleich zu 2017.
Und das, sehr geehrte Damen und Herren, zeigt deutlich, wie wichtig uns die Ganztagsbetreuung ist!
Aber wir haben, anders als Sie es von Rot und Grün gemacht haben, auch die Belange der Eltern in den Fokus genommen.
So haben uns in der Vergangenheit zahlreiche Bitten von Eltern erreicht, die sich eine flexible Betreuung ihrer Kinder wünschen, die ihre Grundschulkinder nicht jeden Tag von 8-16 Uhr außer Haus betreuen lassen möchten.
Dies haben Sie aber nicht zulassen wollen und den nachvollziehbaren Wunsch vieler Eltern, auch in der Woche Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, als „Drehtüreffekt“ abqualifiziert.
Ja, es gibt durchaus Familien, die ihre Kinder dann, wann es ihnen möglich ist, selbst betreuen oder aber ihren Kindern Raum für außerschulische Aktivitäten geben möchten.
Das wurde bei Ihnen in der Vergangenheit oftmals nicht erlaubt, bis hin zu den absurdesten Situationen, wo Eltern dann betteln mussten, ihre Kinder für den Geburtstag der Großmutter aus der OGS nehmen zu dürfen.
Ein solches Verfahren unter dem Deckmäntelchen des umfassenden Bildungsangebotes hat auch für viele Familien abschreckend gewirkt.
Wir haben daher als NRW-Koalition die OGS flexibilisiert, um einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und andererseits den Familien auch den gewünschten Raum für eigene Bedürfnisse zu geben!
In diesem Sinne werden wir die OGS weiterentwickeln und selbstverständlich auch neueren Entwicklungen – sei es in Bezug auf Quantität, Qualität oder Flexibilität – weiterhin Rechnung tragen.
Die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025 ist Teil des Koalitionsvertrages der schwarz-roten Bundesregierung. Dafür sind bundesweit zwei Mrd. Euro vorgesehen.
Am Rande der Jugend- und Familienministerkonferenz sagte Bundesfamilienministerin Dr. Giffey, dass man zeitnah mit den Länder sprechen müsse, um analog zum „Gute Kita-Gesetz“ Bund-Ländervereinbarungen auf den Weg zu bringen. Bevor die im Bund vorgesehenen Mittel in die Länder fließen können, müssen die Vertragsverhandlungen zum Abschluss gebracht werden.
Dafür muss im Bund geklärt werden, wie eine dauerhafte Finanzierung der letztlich von den Ländern zu leistenden Umsetzung des Rechtsanspruchs erreicht werden kann. Letztlich hat der Bund bei der Ganztagsbetreuung ein Versprechen gemacht, das auch zu Lasten der Länder geht. Ich denke, ich gehe richtig in der Annahme, dass dies die Ziele aller Länder in den Verhandlungen sein müssen. Dann können neben dem sukzessive von Landesseite vorangetriebenen Ausbau zusätzliche Plätze geschaffen werden, damit der Rechtsanspruch verwirklicht werden kann.
Wir alle wissen um den bestehenden Fachkräftemangel in diesem Bereich gerade in NRW, der nicht zuletzt auch durch die Untätigkeit der Vorgängerregierung entstanden ist. Dieser lässt sich im Angesicht des kommenden Rechtsanspruchs nicht von heute auf morgen beheben.
Wie im gesamten schulischen Bereich, tut die Landesregierung alles Menschenmögliche, um den Schulen mehr Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.
Deswegen haben wir als wichtige Maßnahme 600 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte bereitgestellt. Sie sind eine bedeutende Unterstützung für die Grundschulen.
Die Gesamtzahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase steigt damit auf insgesamt 1.193.
Die Grundfinanzierung um den Rechtsanspruch muss selbstverständlich geklärt und eine entsprechende Förderung des Platzausbaus und auch der dauerhaften „Betriebskosten“ gewährleistet werden. Sind diese Voraussetzungen geklärt, wird die weitere Ausgestaltung sicherlich im regelmäßigem Austausch zwischen der Landesregierung und den kommunalen Akteuren wie mit den großen Trägern des Ganztags erfolgen, um die Detailumsetzung in NRW zu verhandeln. Genau so lief und läuft das Verfahren zum „DigitalPakt Bund“.
Bis Herbst 2019 soll es laut Ministerin Dr. Giffey eine Übereinkunft zwischen Bund und Ländern geben – dann folgen die Eckpunkte zum Gesetzentwurf und ich bin sicher, dass sich die Landesregierung verantwortungsvoll in die Bund-Länder-Verhandlungen einbringt.
Deutlich möchte ich sagen – und das wird im Sinne aller Anwesenden sein – wir als NRW-Koalition möchten das Bestmögliche für Nordrhein-Westfalen erreichen. Aber zunächst gilt: Frau Dr. Giffey, Sie sind am Zug.
Vielen Dank.
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