
Sehr geehrter Herr Präsident/Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren!
Im Mai des vergangenen Jahres hatte ich die Gelegenheit, nach Estland zu reisen, um erfolgreiche Start-Up Unternehmen zu besuchen. Einige dieser Unternehmen sind im Bereich der Drohnentechnologie erfolgreich. Dort erfinden junge Tüftler Antriebe mit höheren Reichweiten, oder Drohnen, die mit Wasserstoff fliegen können. Es werden bessere Optiken zur Aufklärung entwickelt, Drohnen können Bodenanalysen für Landwirte durchführen oder Minen entdecken. Es gibt aber auch neue Entwicklungen zur frühzeitigen Erkennung, Warnung und Abwehr vor Drohnen die zum Beispiel an Flughäfen oder bei Großveranstaltungen eine Gefährdung darstellen können.
Ein Grund für diese lebendige und erfolgreiche Start-Up Szene ist die – wie in unserem Antrag beschriebene- unkomplizierte Anwendung der sog. U-Spaces.
Die Grundlage für einen sicheren und effizienten Drohnenbetrieb ist ein einheitliches Luftlagebild. Alle Luftverkehrsteilnehmer, sei es bemannt oder unbemannt, müssen sich gegenseitig erkennen und ihre Positionen koordinieren können. Hierfür hat die EU mit der U-Space-Verordnung einen rechtlichen Rahmen geschaffen. Ziel ist es, Sicherheit und Transparenz im unteren Luftraum zu gewährleisten. Diese Verordnung ist bereits seit Anfang 2023 in Kraft aber immer noch nicht in nationales Recht überführt worden.
In ausgewiesenen Experimentierräumen oder Reallaboren können bereits heute Drohnen getestet werden. Wichtig in der Experimentierphase ist es auch, die Bevölkerung über die neuen Möglichkeiten aufzuklären und Begeisterung für die Chancen zu wecken. Darum fordern wir in unserem Antrag ausdrücklich die Ausweitung dieser Experimentierräume. Nordrhein-Westfalen ist in der Drohnentechnologie bereits gut positioniert: Es gibt das „Center for Vertical Mobility“ in Aldenhoven, erfolgreiche Förderprogramme und (in meiner Heimatstadt) das erste Unternehmen, das einen regelmäßigen Linienverkehr zwischen mittelständischen Unternehmen etabliert hat. Gerade diese Logistiklösungen sind spannend – sie können innerstädtischen Verkehr entlasten, ländliche Gebiete besser erreichen und können durch Automatisierungslösungen eine Entlastung beim Fachkräftemangel in der Logistikbranche bieten. Diese und noch viele weitere Anwendungen - denken Sie zum Beispiel an Einsätze bei der Polizei (VIDEO), der Feuerwehr oder in der Landwirtschaft - sichern also nicht nur unsere Wettbewerbsfähigkeit, sondern tragen auch zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen bei.
Nordrhein-Westfalen hat das Potenzial, ein zentraler Standort für die Drohnenwirtschaft in Deutschland zu werden. Andere Bundesländer wie Bayern, Sachsen und Hamburg investieren jedoch ebenfalls massiv in diesen Bereich. Wir dürfen hier nicht zurückfallen, sondern müssen gezielt Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen aufbauen.
Voraussetzung ist dabei auch eine flächendeckende Drohneninfrastruktur. Dazu gehören unter anderem Landeplätze und Lademöglichkeiten. Derzeit schaffen jedoch viele Unternehmen ihre eigene Infrastruktur, was zu Insellösungen führt. Eine standardisierte und digital vernetzte Infrastruktur wäre nicht nur effizienter, sondern auch kostengünstiger. Nordrhein-Westfalen kann eine koordinierende Rolle übernehmen und Rahmenbedingungen schaffen, die Innovationen fördern und Unternehmen entlasten.
Wir brauchen einen klaren und bürokratiearmen Rechtsrahmen auf Bundesebene, um diese Entwicklungen schnell in die Praxis zu überführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen hat die Chance, eine Vorreiterrolle in der unbemannten Luftfahrt zu übernehmen. Wenn wir nicht wollen, dass unser Land zum verstaubten Industriemuseum wird, sondern ein innovatives und erfolgreiches Industrieland bleibt, müssen wir jetzt die Chance ergreifen, Vorreiter einer Drohneninfrastruktur zu werden!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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