Ralf Schwarzkopf zu TOP 8 "Ein starker Wirtschaftsstandort braucht erfolgreiche Flughäfen – Für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen"

13.12.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren!
Die Luftsicherheitsgebühr muss jeder Flugpassagier in Deutschland bezahlen. Berechnet wird sie entweder von der Bundespolizei, den jeweiligen Landesbehörden oder der Fraport AG. Eingezogen wird sie bei den Luftfahrtunternehmen nach Anzahl der entsprechenden Passagierzahlen. Und die Gesellschaften holen sich dann das Geld über die verkauften Flugtickets zurück. Bisher gilt für die Luftsicherheitsgebühr ein Gebührenrahmen zwischen 2,00 und 10,00 Euro. Dieser Rahmen wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in der Luftsicherheitsgebührenverordnung festgelegt. Die Änderungsverordnung bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.

Die tatsächlichen Aufwendungen für die Kontrolle von Passagieren und deren Gepäck ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Grund dafür sind u.a. die gestiegenen Personalkosten sowie hohe Investitionssummen für neue Technologien. Bei den Flughäfen Paderborn/Lippstadt und Münster/Osnabrück liegen die tatsächlichen Kosten bereits über dem Rahmen von 10,00 Euro. Die daraus resultierende Deckungslücke muss das Land tragen. Dies beanstandet der Landesrechnungshof in seinem Bericht 2023 wie folgt (ich zitiere):

Erstmalig in 2020 hat die zuständige Bezirksregierung für einen Landesflughafen mit 10,36 € eine Gebühr oberhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens ermittelt. Fluggastkontrollen führen zu vermeidbaren finanziellen Belastungen des Landes. In den Folgejahren führten im Wesentlichen Corona bedingt gesunkene Passagierzahlen dazu, dass an weiteren Landesflughäfen nach der Kalkulation die maximale Gebühr von 10 €/Fluggast überschritten wurde. Da keine Möglichkeit besteht, diese „Mehr-Gebühren“ festzusetzen, sind diese Kosten vom Land zu tragen. Für 2023 folgt daraus eine finanzielle Belastung von voraussichtlich über 1,1 Mio. €. (Zitat Ende)

Der Landesrechnungshof merkte zudem an, dass die Gebührenkalkulation nicht alle Kosten berücksichtigt, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen berücksichtigt werden müssen. Eine zeitnahe Prüfung und Anpassung der Kalkulation der Luftsicherheitsgebühr wurde deutlich angemahnt.

Die verständliche Forderung nach einer kostendeckenden Erhebung der Gebühr steht nun dem dringenden Wunsch der Fluggesellschaften und Flughäfen entgegen, die Kosten für den Flugpassagier in einem wettbewerbsfähigen Rahmen zu halten. Die geplante Änderung der Verordnung würde allerdings bereits zum 01.02.2024 den Rahmen der Gebühr auf 4,50 bis 15,00 Euro erhöhen. Diese kurzfristige Kostensteigerung könnte von den Fluggesellschaften nicht auf die bereits verkauften Tickets umgelegt werden.
Wir stimmen der FDP Fraktion zu, dass Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähige Flughäfen benötigt. Dafür müssen Steuern und Abgaben in einem international vertretbaren Rahmen bleiben. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bleibt in der Pflicht, eine Analyse der tatsächlichen Kosten für die Luftsicherheit vorzulegen und Wege aufzuzeigen, Einsparpotenziale zu heben. Wir kritisieren ebenfalls den kurzfristigen Zeitpunkt der Umstellung.
Abweichend vom Antrag der FDP schließen wir uns dem Beschlussvorschlag des Verkehrs- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrates an und fordern den Bundesrat auf, die derzeitige Gebührenordnung bis Ende 2024 in Kraft zu lassen und die notwendige Erhöhung der Luftsicherheitsgebühr zum 01.01.2025 auf den Rahmen zwischen 4,50 und 15 Euro zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung kann dann ab dem 01.01.2028 auf den Rahmen zwischen 4,50 und 20 Euro erfolgen.
Dies ist ein guter Kompromiss, um den Fluggesellschaften die notwendige Planungssicherheit zu geben und dem Land weitere Belastungen des Haushaltes zu ersparen.
Folgerichtig stimmen wir gegen den vorliegenden Antrag.