
Sehr geehrter Herr Präsident!/ Frau Präsidentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unser Bundesland kann sich glücklich schätzen über seine hoch qualifizierte und renommierte Kunst- und Musikhochschullandschaft, die weit über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt und nachgefragt sind.
Sie sichert mit ihrer Arbeit die künstlerische und musikalische Ausbildung in NRW und leistet damit einen wertvollen Beitrag bei der Förderung junger Talente.
Dem Stellenwert dieser Einrichtungen wird das Land durch eine eigenständige Gesetzesgrundlage zur spezifischen Regelung des Betriebs der Kunst- und Musikhochschulen gerecht.
Dieses besondere Verhältnis zwischen Land und Hochschulen – als Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich als staatliche Einrichtungen – gilt es zu bewahren, aber gleichzeitig auch fortzuentwickeln.
Wichtiges Ziel dieser Novelle ist es, mehr Autonomie und die Funktionsfähigkeit ihrer Selbstverwaltung zu stärken.
Die Anpassung der internen Organisation wird dadurch genauso ermöglicht, wie die Neuausrichtung der Nachwuchsförderung durch die Einführung einer künstlerischen Juniorprofessur. Denn so – meine Damen und Herren – schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten zur Personalentwicklung und eröffnen Qualifikationswege.
Ein besonderes Anliegen ist es uns aber vor allem, die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern und die Kunst- und Musikhochschulen dauerhaft und verlässlich zu stärken.
Wir möchten zum Beispiel durch die Novellierung unseren Studierenden mehr Spielraum für die Teilnahme an interdisziplinären Lehrveranstaltungen geben, um vom Erfahrungsaustausch zu profitieren.
Außerdem sollen die Ressourcen der Hochschulen – also Räumlichkeiten, aber auch die künstlerisch-technische Ausstattung – vor allem den aktiv Studierenden zur Verfügung stehen.
Das bedeutet:
Es soll vermieden werden, dass vorhandene Ressourcen von Studierenden, die keinen Abschluss anstreben, blockiert werden. Deswegen räumen wir den Hochschulen die Möglichkeit ein, nach Ablauf der Regelstudienzeit die Berechtigung zur Teilnahme am künstlerischen Hauptfachunterricht einzuschränken.
Ich bin überzeugt, dass wir durch die Novellierung einen großen und wichtigen Schritt für unsere Kunst- und Musikhochschullandschaft machen und bin daher froh, dass der Gesetzentwurf und die Notwendigkeit zur Reform während des Beteiligungsprozesses grundsätzlich begrüßt worden ist.
Dennoch ist es im Laufe der Anhörung und der letzten Wochen in Bezug auf das Thema des rechtlichen Status von Lehrbeauftragten zu Missverständnissen gekommen.
Deswegen lassen Sie mich an dieser Stelle klarstellen:
Unser Ziel ist es, mehr Lehrbeauftragungen in angestellte, dauerhafte Arbeitsverhältnisse zu überführen und nicht Lehrbeauftragungen generell abzuschaffen.
Wir wollen die ständigen Befristungen von Tätigkeitsverhältnissen und die zum Teil prekären Arbeitsverhältnisse, die sich zudem in einem sozialversicherungsrechtlichen Graubereich befinden, entschlossen entgegentreten, weshalb wir auch Ihren wenig gehaltvollen Änderungsantrag ablehnen.
Wir wollen die Grenzen zwischen selbstständiger Dienstleistung (Lehrauftrag, zeitlich und sachlich befristet) und Angestelltenverhältnissen (Lehrkräfte für bes. Aufgaben) wieder klar definieren.
Deswegen sollen am Ende rund 80 Dauerstellen durch das Land finanziert werden, wovon bereits jetzt ein Viertel im Haushalt 2021enthalten sind.
Auch wenn Lehrbeauftragte von Gesetz her nicht mehr grundsätzlich den Mitgliederstatus einer Hochschule haben, so gibt es nun die Möglichkeit zur eigenständigen Entscheidung zur Inkorporierung durch die Hochschule selbst.
Wir zeichnen im Übrigen dabei einen Rechtszustand nach, der bereits in fast allen anderen Bundesländern Bestand hat.
Für diesen Reformprozess haben wir in unserem Änderungsantrag von CDU und FDP darüber hinaus nochmal die Frist bis zum 31.03.2026 verlängert, um einen reibungslosen und geordneten Übergang zu schaffen.
Meine Damen und Herren,
angedockt an diese Novellierung setzen wir mit unserem Änderungsantrag nunmehr auch die Studierendenzahl fest, die jeweils zu den Wintersemestern 21/22 und 22/23 im Modellstudiengang Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät OWL starten können.
Wir tragen damit der Aufbausituation und den vorhandenen Kapazitäten Rechnung und schreiben so die Erfolgsgeschichte der von der NRW Koalition begründeten Medizinischen Fakultät in Bielefeld fort.
Und lassen sie mich auch noch erwähnen, dass es mich natürlich besonders freut, dass es uns gelungen ist, über einen Änderungsantrag zu diesem Gesetz die erfolgreiche Arbeit der Studienorte Gütersloh und Lüdenscheid zu würdigen und diese zukünftig als Studienstandorte ihrer jeweiligen Fachhochschulen zu führen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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