Raphael Tigges zu Top 10 "Forschungsfreiheit mit Leben füllen – Die Annahme von Drittmitteln durch private Geldgeber braucht versierte fachliche Überprüfung"

13.02.2020

Sehr geehrter Herr Präsident!/ Frau Präsidentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

„Forschungsfreiheit mit Leben erfüllen“ – so ist die Überschrift des Antrages den wir heute an dieser Stelle diskutieren.
Mit der Begrifflichkeit der Überschrift sind Sie von der AfD allerdings mal wieder reichlich spät dran.

Denn seit Regierungsantritt der NRW-Koalition mit CDU und FDP kümmern wir uns darum, die Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen im Land optimal zu gestalten und das aufzuarbeiten, was jahrelang liegenblieb.

Erst im letzten Jahr haben wir das Hochschulgesetz novelliert und unseren Hochschulen mehr Selbstverantwortung und Gestaltungsraum zurückgegeben.

Aktuell wird der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Land ausgestaltet. Das Ministerium befindet sich dafür in einem intensiven und vertrauensvollen Austausch mit den Hochschulen.

Selbstverständlich kommt der Grundfinanzierung von Hochschulen im Hinblick auf eine auskömmliche und verlässliche Gesamtfinanzierung eine herausragende Stellung zu.

Diese bildet nach wie vor die Basis für langfristige Planungssicherheit an unseren Hochschulen. Die Bedeutung, die die Landesregierung dem Wissenschaftsressort beimisst, belegen auch die aktuellen Haushaltspläne für das Jahr 2020:

Den Hochschulen stehen insgesamt 5,62 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind rund 161 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Neben der Grundfinanzierung nehmen Drittmittel in der heutigen Hochschulfinanzierung eine wichtige Rolle ein. Diese Entwicklung ist unbestritten und auch nicht per se schlecht, wie Sie von der AfD in Ihrem Antrag suggerieren.

Unsere Hochschulen stehen in einem internationalen Wettbewerb und müssen Sorge dafür tragen, dass Studium und Lehre attraktiv bleiben.

Dabei haben sie sich im Bereich der Drittmitteleinwerbung im letzten Jahrzehnt ständig professionalisiert. Es gibt in den Rektoraten Beratungs- und Antragsstellen, die die Antragsstellung, Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln begleiten und koordinieren.

Eigentlich müssten wir an dieser Stelle nochmal die Begrifflichkeiten besprechen, was Sie in Ihrem Antrag eigentlich meinen. Meinen Sie die Gelder aus reinen privaten Quellen, Personen, Stiftungen oder Firmen oder auch die von staatlichen Institutionen?

Denn qua Definition kann man wie folgt unterteilen:

Im Forschungsbereich werden unter Erstmitteln das zugewiesene Budget, die institutionelle Sockelfinanzierung des Staates verstanden, mit welchen der Regelbetrieb sichergestellt wird. 

Mit Zweitmittel sind die finanziellen Mittel gemeint, die eine Universität oder Forschungseinrichtung aus Zuwendungen von staatlichen Mittlerorganisationen wie z.B. der DFG erhält. Diese für eine ausgewiesene Forschungstätigkeit notwendigen Mittel werden auf Antrag der Universität oder des Instituts in der Regel in kompetitiven Verfahren für ergänzende Arbeiten in der Forschung bereitgestellt. Auch Forschungsmittel der EU fallen nach dieser Definition unter den Begriff Zweitmittel.

Drittmittel sind hingegen Einnahmen aus Verträgen, durch die sich die Universität Dritten gegenüber verpflichtet, Forschungs- oder Lehrdienstleistungen zu erbringen. Drittmittel sind somit öffentliche oder private Mittel, deren inhaltliche Ausrichtung maßgeblich außerhalb der Einrichtung definiert wird z.B. durch Kooperation mit Firmen.

Es gibt allerdings auch Studien, die Mittel der DFG oder aus der EU zu den Drittmitteln zählen. Beispielhaft ist hier eine Studie des gemeinnützigen Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) aus dem Jahr 2018 zu nennen. Dazu heißt es bei den Drittmitteln: „Die wichtigste und prestigeträchtigste Finanzquelle für universitäre Forschung ist die DFG“.  

Ich bin der Meinung, meine Damen und Herren, wir dürfen die unterschiedlichen Mittelherkünfte – unabhängig von der Definition - nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen ganzheitlich denken.

Während die Grundfinanzierung die langfristige Planungssicherheit herstellen muss, sind Drittmittel insbesondere für zeitlich begrenzte Forschungsprojekte vorgesehen und damit ein wichtiger Bestandteil der Hochschulfinanzierung – und nicht per se durch Interessen von Privaten negativ belastet.

Ihr Antrag, Herr Seifen, stellt doch die WissenschaftlerInnen, aber auch die Unternehmen unter einen Generalverdacht.

Das zeigt sich darin, dass Sie einzelne Negativbeispiele aufführen, die aber sicherlich nicht der Maßstab sind.   

Ich möchte dafür werben, dass wir uns davon frei machen und nicht vorverurteilen.

Eine enge Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft nützt zuerst einmal allen Seiten. Vor allem profitieren die Studierenden, die durch Forschungsaufträge aus der Praxis eine enge Bindung an Unternehmen, an zukünftige berufliche Chancen und Aufgabenfelder erhalten.

Außerdem generiert sich Forschung zumeist aus Erfordernissen und Anforderungen der Wirtschaft oder der Gesellschaft und nicht eben nur aus der wissenschaftlichen Motivation der Lehrenden.

Ich hätte mir auch gewünscht, Herr Seifen, Sie hätten in Ihrem Antrag nochmal deutlich gemacht, was Sie eigentlich wollen. Sie widersprechen sich im Antrag doch selbst:

Unter römisch II., Punkt 2. Sagen Sie:
„Die Einwerbung von Drittmittel stellt eine wichtige Finanzierungsgrundlage dar“, sie darf nicht unter Pauschalverdacht gestellt werden.

Unter röm.II, Punkt 5, sagen Sie: „Der kontinuierliche finanzielle Zwang, Drittmittel einzuwerben, steht der wissenschaftlichen Freiheit im Weg.

Und schließlich unter röm. III, Pkt. 1. fordern Sie das die dauerhaften finanziellen Rahmenbedingungen (ich denke Sie meinen die Erstmittel) so sein sollen, dass die wissenschaftliche Freiheit vollumfänglich gegeben ist.

Ja, was denn nun? Sind Drittmittel jetzt wichtig, oder wollen Sie sie gar nicht mehr?
Und was meinen Sie eigentlich unter „Forschungsauftrag“ der WissenschaftlerInnen? WissenschaftlerInnen definieren ihre Forschung im Rahmen ihrer Wissenschaftsfreiheit unter Rückbezug auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Strömungen.  

Wenn wir uns schon mit einem AfD-Antrag zu diesem Thema auseinandersetzen müssen, hätte ich mir auch erhofft, dass Sie die Wirklichkeit auch benennen.
Der Großteil der „Drittmittel“, wie Sie es definieren, kommt eben von öffentlichen Trägern oder von forschungsnahen Institutionen, wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Und eben nicht aus Wirtschaft oder Industrie.

Die DFG sie ist mit Abstand der größte Geldgeber im  Bereich der Drittmittel, wenn wir uns an die Definition des CHE halten.

Fester Bestandteil bei der Vergabe von Drittmitteln durch die DFG sind deren Verwendungsrichtlinien. Darin ist festgehalten, dass Leitung und Durchführung des jeweiligen Projektes allein in der Verantwortung des Wissenschaftlers liegen. Außerdem erhält die jeweilige Hochschule eine Kopie des Finanzierungsplanes. Hier wird konsequent und nachhaltig für Transparenz gesorgt.

Laut dem Statistischen Bundesamt haben Mittel der DFG im Jahr 2017 gut 34 Prozent der gesamten Drittmittel in NRW ausgemacht. Weitere rund 15 Prozent kamen aus Programmen der Europäischen Union, durch Hochschulförderungsgesellschaften oder Stiftungen.

Drittmittel aus der Industrie und der gewerblichen Wirtschaft haben 2017 dagegen 20 Prozent ausgemacht. Das mag erst einmal nach viel klingen. Betrachtet man jedoch die Entwicklung, kann man erkennen, dass ihr Anteil konstant rückläufig ist. Seit 2014 ist der Anteil um rund 3 Prozent gesunken.

Sie fordern dann ja auch noch flächendeckend die Einrichtung und Ausstattung von hochschulinternen Gremien, die bei der Annahme von Drittmitteln als Kontrollinstanzen fungieren sollen.

Ich verstehe das so, dass die AfD die Forschungsarbeit von WissenschaftlerInnen an unseren Hochschulen in NRW durch die Einrichtung solcher Gremien stärker kontrollieren möchte, bürokratische Hürden aufbauen möchte, die wir gerade dabei sind abzubauen.

Dadurch bringen Sie den Hochschulen ein tiefes Misstrauen entgegen und es wird ganz klar versucht, die Hochschulautonomie zu beschränken.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir  Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Hochschulen Drittmittelprojekte durchführen und selbstständig organisieren können.

Herr Seifen, Sie verweisen doch selber auf das Gesetz im Antrag. Die §§ 71 und 71a sind doch eindeutig. Darin sind die schutzbedürftigen Belange geregelt, der Datenschutz, die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse für die Öffentlichkeit, aber auch dass das Forschungsvorhaben dem Rektorat über die Dekanin oder den Dekan anzuzeigen sind.
Insofern ist bereits die Kontrollinstanz geschaffen und Verantwortlichkeiten definiert. 

Oder möchten Sie, dass zukünftig hochschulübergreifend WissenschaftlerInnen sich gegenseitig kontrollieren, welche Forschungsaufträge angenommen werden sollen und welche nicht.

Das konterkariert den Wettbewerb unter den Hochschulen, konterkariert den Datenschutz und schreckt mögliche Finanzgeber eher ab. Insbesondere wenn nach Ihren Vorstellungen der Ablauf der Forschung, das Studiendesign, die Nennung des Mittelgebers inhaltlich ohne Einschränkungen erfolgen soll.

Schaut man sich im Übrigen einmal bei den Hochschulen um, finden sich genügend Beispiele dafür, dass WissenschaftlerInnen sich hinsichtlich der Drittmitteleinwerbung umfassend informieren und beraten lassen können.

Die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster beispielweise verfügt wie viele anderen Universitäten über ein eigenes Drittmittelmanagement und bietet Seminare an, um Forschende bei der Akquise und der Qualitätssicherung zu unterstützen.

Auf der Homepage der Universität findet sich außerdem eine dezidierte Auflistung woher die Drittmittel kommen. Soviel zur Transparenz. Gleiches gilt auch für die Universität Bielefeld.

Drittmitteleinnahmen von medizinischen Einrichtungen werden dabei zumeist aufgrund der problematischen Vergleichbarkeit aus den Statistiken herausgefiltert. Am Beispiel der WWU Münster zeigt sich jedoch, dass die DFG auch hier mit mehr als 41 Prozent Hauptgeldgeber war. 
Bei medizinischen Forschungsvorhaben ist darüber hinaus teilweise auch der Ethikrat befasst.

Die CDU wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass sowohl Hochschulautonomie als auch Wissenschaftsfreiheit geschützt werden und die grundständige Hochschulfinanzierung langfristig gesichert bleibt. 

Wir verweisen Ihren Antrag in den Wissenschaftsausschuss, aber eigentlich brauchen wir ihn nicht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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