Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich könnte jetzt anfangen mit einem abgewandelten Zitat aus dem Filmklassiker „Die Feuerzangenbowle“ und könnte fragen: „Watt is nen Studierendenwerk“?
Gut, die meisten hier im Plenum wissen sicherlich, was ein Studierendenwerk ist und wissen auch, was es für einen Aufgabenbereich betreut.
Aber wussten Sie, dass es Studierendenwerke bereits seit über 100 Jahren gibt? Eines der ältesten wurde 1919 an der Universität Bonn, heute eine der forschungsstärksten Hochschulen in unserem Bundesland, gegründet.
Damals hieß es noch Verein Studentenwohl und war ein klassischer Selbsthilfevereine für Studierende, um die Grundbedürfnisse wie Wohnen und Essen in Zeiten wirtschaftlicher Not zu decken.
Ob die Studenten in der Feuerzangenbowle die Leistungen eines Studierendenwerkes brauchten, lasse ich an dieser Stellen offen, aber die Grundaufgabe der Studierendenwerke ist nach wie vor dieselbe. Allerdings sind die Anforderungen in den 100 Jahre deutlich umfangreicher und komplexer geworden.
Studierendenwerke leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe. Nahezu jede Studentin und jeder Student unserer rund 650.000 Studierenden an staatlichen Hochschulen in NRW kommt im Laufe des Studiums mit den Angeboten eines unserer zwölf Studierendenwerke im Bundesland in Berührung.
Ob bei der BAföG-Bearbeitung, auf der Suche nach einem Wohnheimplatz, in schwierigen persönlichen Lebenssituationen oder ganz einfach beim täglichen Mensabesuch: Die Studierendenwerke schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Studieren gelingen kann.
Aber warum braucht es nun eine Gesetzesänderung?
„Stellen wir uns mal janz dumm“ sagte der Physikprofessor Crey im Film.
Ganz so dumm brauchten wir uns allerdings nicht stellen, denn uns war klar, dass es über die Zeit notwendig geworden war unsere Studierendenwerke zukunftsfest, handlungsfähig und rechtssicher für die kommenden Jahrzehnte aufzustellen, denn die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert.
Die Anforderungen an Führung, Steuerung und Organisation sind gestiegen.
Die Studierendenwerke stehen vor großen Herausforderungen bei Investitionen, Digitalisierung und bei der Erfüllung ihres sozialen Auftrags in Folge von Wohnraumknappheit, Energiepreisentwicklungen und komplexeren Beratungsbedarfen bei Studierenden. In Zeiten knapper Ressourcen ist darüber hinaus ein viel wirtschaftlicheres Denken und Handeln ist erforderlich.
Darauf mussten wir Antworten geben und haben diese mit dem Gesetzesentwurf auch gefunden.
Um hier aber nicht in ein „schwarzes Loch“ zu agieren, um im Bild des Films zu bleiben, hat das Ministerium richterweise ein Gutachten beim HIS-Institut beauftragt, um die aktuellen Gegebenheiten zu untersuchen und Empfehlungen zu erarbeiten.
Diese waren dann die Grundlage unserer politischen Beratungen in den letzten Monaten.
Schnell hat sich dargestellt, dass insbesondere Handlungsbedarf bei der Governancestruktur der Studierendenwerke besteht. Es ist notwendig, klarere Abgrenzungen zwischen dem geschäftsführenden Handen und der strategischen Beratung und Kontrolle der Verwaltungsräte zu definieren und auch die Expertise im beratenden Verwaltungsrat aufgrund komplexer Entscheidungen zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
von Anfang an war für uns klar, dass eine solche Gesetzänderung nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Erfahrungen und Perspektiven derjenigen berücksichtigt werden, die täglich Verantwortung in den Studierendenwerken tragen.
Und ich sage ausdrücklich, dass wir eben nicht die Beteiligung der Studierenden beschneiden, sondern weiterhin die Belange fest im Blick behalten, da es nun einmal im Kern um Dienstleistungen für Studierende geht.
Deshalb haben wir den Gesetzentwurf nicht nur hier im Plenum und Ausschuss beraten, sondern noch frühzeitig, vertrauensvoll, mit allen Stakeholdern diskutiert – für uns war eben dieser vertrauensvolle Austausch besonders wichtig. Wir wollen miteinander zu guten Lösungen kommen und das Beste für die Zukunft der Studierendenwerke erwirken.
Darüber hinaus wurden in der Sachverständigenanhörung noch wertvolle Hinweise auf gesetzliche Klarstellungen eingebracht, die wir geprüft haben und da, wo es möglich war auch berücksichtigt haben und in Teilen durch unseren Änderungsantrag hier zur Abstimmung stellen.
Inhaltlich bleibt der Kern des Gesetzentwurfs unverändert richtig:
Wir schaffen klarere Zuständigkeiten zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsführung und stärken so die Governance-Strukturen
Wir sorgen für mehr fachliche Expertise in den Gremien durch Zusammensetzung, Auswahlverfahren und Amtzeitsbegrenzungen und entsprechende Schulungen
Und richten die Studierendenwerke klar aus auf die Erfordernisse eines modernen Wirtschaftsunternehmens, ohne aber ihre eigentliche soziale Aufgabe für die Studierenden aus dem Blick zu verlieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Studierendenwerke sind das soziale Rückgrat unseres Hochschulsystems. Sie verdienen einen gesetzlichen Rahmen, der modern, verlässlich und zukunftsfest ist.
Ich bedanke mich für das konstruktive Miteinander und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und Änderungsantrag.
Herzlichen Dank.

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