Raphael Tigges zu TOP 11 "Viertes Gesetz zur Änderung des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst"

17.09.2025

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes sind seit Jahrzehnten eine unverzichtbare Säule für die Ausbildung unserer Beamtinnen und Beamten. Sie sichern Qualität, Professionalität und Verlässlichkeit in Verwaltung, Justiz und Finanzwesen. Und sie tragen maßgeblich dazu bei, dass unser Land auch in Zukunft stabil, gerecht und einfach gesagt am Laufen bleibt.

Mit der heutigen vierten Änderung des Fachhochschulgesetzes machen wir einen wichtigen Schritt, um diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben.
Es gilt die besten Köpfe für den Dienst in der öffentlichen Verwaltung zu gewinnen, zu halten und echte Karriereperspektiven zu schaffen.

Die CDU-geführte Landesregierung setzt hier ein klares Zeichen. Wir investieren in Menschen, nicht nur in Strukturen.
Wir stärken mit diesem Gesetzentwurf die Attraktivität der Fachhochschulen, erweitern die Studienmöglichkeiten für Karrieren im öffentlichen Dienst.

Besonders zu erwähnen ist die zukünftige Möglichkeit der Hochschule für Finanzen, eigenständige Bachelor- und Masterstudiengänge einzurichten.
Bisher mussten Beschäftigte externe Masterstudiengänge absolvieren, die häufig nicht zum Profil der Finanzverwaltung passten. Das hat Frust erzeugt, Aufstiegschancen erschwert und qualifizierte Fachkräfte gekostet.

Nun geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen der Laufbahngruppe 2.2 für die Beamtinnen und Beamten einen darauf zugeschnittenen Abschluss zu erwerben und somit in die höhere Laufbahn aufzusteigen.

Außerdem stärken wir die Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Hochschulen, auch im Bereich von kooperativen Promotionsverfahren über Einbindung über das Promotionskolleg. Das fördert den wissenschaftlichen Austausch, das steigert die Qualität von Lehre und Forschung und öffnet unseren Fachhochschulen und ihren Studierenden neue Horizonte.

Ebenfalls soll die Hochschule der Finanzen ermächtigt werden, auch Weiterbildungsangebote zu machen und hierfür, wie auch für eigenständige Studiengänge, Beiträge zu erheben.
Mit diesem Gesetz schaffen wir praxisnahe, maßgeschneiderte Studiengänge und Weiterbildungsangebote direkt an der Hochschule für Finanzen. Das stärkt die Attraktivität, erhöht die Motivation und bindet die besten Köpfe an die Verwaltung unseres Landes.

Die Umstrukturierung ist wichtig, weil wir passgenaue Angebote für die Anforderungen des Finanzwesens brauchen. Mit maßgeschneiderten Studiengängen gelingt es uns, hochqualifizierte Nachwuchskräfte auszubilden, die den komplexen Herausforderungen von Steuerverwaltung, Digitalisierung und internationaler Zusammenarbeit gewachsen sind.

So reduzieren wir die Abwanderung in die freie Wirtschaft, eröffnen interne Karrierewege für unsere Beamtinnen und Beamten und machen den öffentlichen Dienst insgesamt zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Das Gesetz enthält darüber hinaus weitere Elemente, von denen ich beispielsweise die Umbenennung der „Fachhochschule für Rechtspflege“ hervorheben möchte.
Sie wird künftig den Namen „Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen“ tragen.

Der neue Name macht zugleich deutlich, dass unsere Hochschule für eine moderne, praxisnahe Ausbildung in der Justiz steht.
Damit schaffen wir eine einheitliche Bezeichnung und moderneren Auftritt der drei Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes in unserem Land, und gleicht sich damit auch an die aktuelle Namensgebung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Allgemeinen an.

Die konzeptionelle Ausgestaltung und Dimensionierung der Studiengänge und somit auch die Finanzierung, kann erst nach Implementierung der Ermächtigungsgrundlage geprüft werden, wofür wir hier den rechtlichen Rahmen schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die externen Sachverständigen bewerteten den Antrag in ihren schriftlichen Stellungsnahmen als durchweg positiv und sehen ihn als dringend erforderlich an.

Die CDU steht genau für diese Politik die Verantwortung übernimmt und Lösungen schafft.
Der Gesetzentwurf ist ein kluger, moderner und zukunftsweisender Schritt.

Lassen Sie uns diese Chance jetzt gemeinsam nutzen. Wir stimmen diesem Gesetz zu – für unsere Hochschulen, für Wertschätzung unserer Studierenden und für ein starkes Nordrhein-Westfalen.

Vielen Dank!