Raphael Tigges zu TOP 13 "Die weltpolitische Lage führt uns die Realität schonungslos vor Augen – keine Zivilklauseln an den staatlichen Hochschulen!"

29.02.2024

Sehr geehrter Herr Präsident/ Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Wir haben zu späterer Stunde am letzten Plenartag mal wieder mit einem Antrag der AfD zu tun, der so durchsichtig ist wie unnötig.
Es geht der AfD mal wieder nur um eins: billig Aufmerksamkeit erregen, aber wie immer keinen brauchbaren Inhalt zu liefern.

Der Antrag soll ein Problem lösen, was in der Hochschullandschaft keines ist. Denn dass wir hier ein Problem haben, ist meiner Kenntnis bislang nicht angezeigt worden.

Und sie haben es in einem Satz in Ihrem Antrag doch selbst erwähnt:

Ich zitiere: „Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes NRW im Jahr 2019 wurde die gesetzlich normierte Zivilklausel im §3 Absatz 6 aus dem Hochschulgesetz entfernt.“

Gemeinsam mit der FDP haben wir als CDU damals die Abschaffung der – bis dahin verpflichtenden – Zivilklausel an Hochschulen beschlossen.

Damit haben wir die Hochschulfreiheit gestärkt: Universitäten und Hochschulen sollen selbst für sich entscheiden, ob sie militärisch nutzbare Forschung zulassen möchten oder nicht.

Darüber entscheiden dann die Hochschulgremien und Akteure vor Ort, die doch am besten beurteilen können, mit wem sie an welchen Projekten, mit welcher Zielsetzung forschen und kooperieren möchten und damit ihre Innovationskraft sichern.

Und auch nur dort kann beurteilt werden, ob die Forschungsprojekte ziviler oder militärischer Nutzung, oder vielleicht beidem dienen könnten.
Oftmals entscheidet sich das vielleicht zudem erst nach einem Transfer der Ergebnisse in die Wirtschaft.

Das ist unser Verständnis von Freiheit von Forschung und Lehre: verantwortungsbewusste Hochschulautonomie.
Im Übrigen gilt das auch die Kooperationen mit ausländischen Hochschulen.

Und eines blenden Sie im Übrigen mit ihrem Antrag auch aus, dass sich nämlich die Zivilklauseln, da wo sie bestehen, in ihrer Ausprägung und Definitionen von Hochschule zu Hochschule unterscheiden können.

Wir als CDU sagen, dass wir Hochschulen nicht reglementieren wollen, genauso wenig wie wir Innovationskraft beschränken oder technologische Entwicklungen unterbinden wollen, damit wir auch international wettbewerbsfähig bleiben.

Und wenn Sie mal schauen was in NRW gerade passiert, sehen wir ja auch, dass hier in vielen Forschungsprojekten mit  industriellen Rüstungshersteller oder Zulieferern, als auch viele geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte bestehen, die sich unter anderem mit militärischen oder sicherheitsrelevanten Themen in vielen Kooperationen beschäftigen.

In Aachen wird z.B. an der Entwicklung von Radartechnik und zur Informationsverarbeitung geforscht, oder auch ein größeres Forschungsvorhaben im Bereich der Sicherheitsforschung an der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg (obwohl diese in Ihrer Liste auch auftaucht) zu mobiler Sensorik für explosivspezifische Verbindungen und Sprengstofferkennung.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass NRW als Wirtschafts- und Industriestandort auch immer ein Standort für Rüstungsproduktion und auch Forschungsprojekte im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsforschung war und ist.

Außerdem zeigt es uns auch, dass es wichtig ist, dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen selbstständig, mit hohem Verantwortungsbewusstsein und Fingerspitzengefühl entscheiden können, wie und woran sie mit wem forschen. 

Sie starten in ihrem Antrag reißerisch in der Überschrift als Tiger und landen im Forderungsteil mit einem Appell zur Sensibilisierung der Hochschulen als Bettvorleger.

Daher braucht es ihren Antrag nicht. Wir lehnen ab.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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