Raphael Tigges zu TOP 13 "Wannsee 2.0? Propaganda statt Journalismus! Diese Medienlüge muss drastische Konsequenzen haben: Defund Correctiv!"

06.05.2026

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

als ich den Antrag der AfD gelesen habe, der hier zur Debatte steht, kam mir sofort der Herbert Grönemeyer Songtitel „Was soll das?“ in den Sinn.

Herbert Grönemeyer passt sowieso gut, weil der Bochumer Sängern sich bekanntlich seit Jahren aktiv gegen rechte Hetze und Rechtspopulismus engagiert und seine Haltung für demokratische Werte in seinen Liedern deutlich macht.

Was soll das? Was will die AfD mit diesem Antrag hier erreichen?
Tatsache ist, dass Sie mit diesem Antrag Ihr wahres Gesicht zeigen.

Ich stelle fest:

Ein Beitrag zu einer sachlichen, politischen Debatte ist der Antrag nicht. Das kennen wir von der AfD auch nicht anders. So ist es im Ausschuss als auch hier.

Neue Ideen haben Sie scheinbar auch nicht, denn einen ähnlichen Antrag brachten Sie bereits im Februar 2025 ein. 

Der Antrag ist nur ein weiterer destruktiver Versuch, Misstrauen in unsere staatlichen Institutionen zu säen und eine freie und unabhängige Presse zu diskreditieren.

Sie wollen kritische Medien, die nicht auf Ihrer Linie sind unter Druck setzen, finanziell austrocknen und aus dem öffentlichen Diskurs verdrängen. Methoden, wie man sie eher aus autoritären Systemen kennt, als aus einer freiheitlichen Demokratie. Dass Ihre Partei dabei immer wieder mit engen Drähten in den Kreml auffällt, fügt sich jedenfalls bemerkenswert gut ins Bild.
„Defund“ ist kein Sach- sondern ein Drohbegriff, wo sie mit Hebeln der Mittelvergabe missliebige Medien gefügig machen wollen.

Eigentlich könnte man Ihnen sogar dankbar sein, dass Sie uns mit diesem Antrag an das unsägliche Treffen rechtsextremer Protagonisten erinnern, die dort u.a. menschenverachtende Migrationsthemen diskutierten. Ein Treffen von welchem Sie sich als Partei nie distanzierten.
Ihr Antrag stattdessen relativiert und verharmlost. Vielleicht ist es auch nur der Versuch einen Beitrag für Ihre innerparteilichen Aufarbeitung zu leisten. 

Fakt ist, meine Damen und Herren, die Sprache Ihres Antrages hier trieft vor Verschwörungsrhetorik.
Ausdrücke wie zertrümmerte Lügengebäude, Massenhysterie, Dämonisierung, systematische Rufmordkampagne, Politkommissare … zeigt doch ihr wahres Gesicht und das politische Framing welches Sie hier betreiben.
Genau das, was Sie Corretiv vorwerfen, machen sie selbst.

Widersprüchlich, falsch und unvollständig ist der Antrag definitiv an vielen Stellen.

So werden von Ihnen gerichtliche Entscheidungen zitiert, die noch gar nicht rechtskräftig sind. Dabei verbietet sich jede politische Vorverurteilung, zumindest wenn man auf dem Boden des Gesetzes stehen möchte.

Ihr sog. „Feststellungteil“ macht deutlich, dass sie politische Arbeit im Landtag nicht ernst meinen können:

Sie schreiben: Correctiv hat die Öffentlichkeit in die Irre geleitet –
Nein, Correctiv hat der Öffentlichkeit von einem Treffen berichtet, das tatsächlich stattgefunden hat und gezeigt, wer dabei war. Das ist die Arbeit von unabhängigem Journalismus und das muss eine Demokratie aushalten. - So wie wir Sie hier aushalten müssen. - 

Die Abberufung eines Sachverständigen aus der Enquete-Kommission ist auf Basis eines demokratisch, mehrheitlich gefassten Beschlusses erfolgt.
Nachvollziehbar, dass Sie mit demokratisch gefassten Beschlüssen ein Problem haben.

Dann soll der Landtag feststellen, dass Correctiv eine Fake-News-Organisation ist.

Sicherlich auch keine ernstgemeinte politische Aussage. Gleichermaßen können wir auch beschließen, dass die AfD Fake News verbreitet, was sich mit Blick auf ihre Sozialen Kanäle sogar durchaus beweisen ließe.

Zudem wollen sie im Feststellungsteil Politikern das Recht absprechen, an Demos teilzunehmen. Gilt dann gleiches für Ihre Leuten bei Demos von Rechtsextremen und bei Nazi-Aufmärschen?

Im Forderungsteil des Antrags wird es dann noch kruder:

Sie sprechen von einem „sogenannten“ Potsdamer Treffen, was aber nachweislich stattgefunden hat. Oder stellen Sie das in Abrede?

Sie sprechen dann von undefinierten Organisationen, die Sie von Förderungen ausschließen wollen. Welche meinen Sie denn jetzt genau. Alle die nicht in Ihr Parteiprogramm passen?

Und die Spitze ist tatsächlich die absurde, fast schon lächerliche Forderung, Herrn Vosgerau den Verdienstorden des Landes zu verleihen.

Zum einen trifft nicht das Parlament diese Entscheidung, sondern der Ministerpräsident nach definierten Kriterien und zum anderen beleidigen und diskreditieren Sie damit gleichzeitig viele verdiente Menschen, die diese Auszeichnung tragen und zum Allgemeinwohl, der Demokratie, sowie unserem Staatswesen beitragen.

Ihr Antrag ist auch fachlich und handwerklich unsauber.

Besonders deutlich wird das beim Thema Gemeinnützigkeit. Die AfD fordert in diesem Antrag auf der einen Seite eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit, stellt aber gleichzeitig fest, wie das Ergebnis der Prüfung auszusehen hat.

In unserem Rechtsstaat gilt, dass die Entscheidung über eine Gemeinnützigkeit nicht die Politik trifft, und schon gar nicht ein Parlament, sondern diese auf Basis der Gesetze, in diesem Fall der Abgabenordnung, durch die zuständigen Finanzbehörden nach klaren Kriterien und einem geregelten Verfahren fällt.

Und dass sie wahrscheinlich nicht in die Abgabenordnung geschaut haben, will ich Ihnen gerne sagen, dass
für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt (§§ 51-68 AO) eine Organisation selbstlos, unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen muss. Wesentlich sind eine satzungsmäßige Vermögensbindung, zeitnahe Mittelverwendung sowie eine tatsächliche Geschäftsführung, die der Satzung entspricht.

All das hat Herr Krückel Ihnen letztes Jahr in Erwiderung auf den ersten Antrag bereits erläutert. Ich tue das heute gerne aber auch noch einmal.


Gleiches gilt für die Fördermittel des Landes. Jeder Mitteleinsatz wird überprüft, rechtlich, fachlich, haushälterisch.
Im Übrigen bleibt ihr Antrag hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Fördermittel unkonkret.

Ihr Antrag vermischt alle Ebenen. Steuerfragen, die in Zuständigkeit der Finanzbehörden liegen, Haushalt und Förderprogramme, Zuständigkeit der Parlamente und Urteile unabhängiger Gerichte.

Um uns vor den Auswirkungen solcher Anträge zu schützen, haben die Väter unseres Grundgesetzes die Gewaltenteilung festgeschrieben. Gut so!

Alles in Allem ist dieser Antrag absurd, fachlich falsch, spalterisch und demokratiefeindlich.

Wir lehnen ab.