Raphael Tigges zu TOP 18 "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung"

28.01.2026

Sehr geehrter Herr Präsident / sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Stiftung für Hochschulzulassung übernimmt eine Schlüsselrolle im deutschen Hochschulsystem. Sie organisiert die Vergabe von Studienplätzen in stark nachgefragten Studiengängen und stellt damit sicher, dass der Zugang zu diesen Studienangeboten transparent, gerecht und nachvollziehbar erfolgt.
Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber in ganz Deutschland ist diese Arbeit von erheblicher Bedeutung. Gerade in zulassungsbeschränkten Fächern wie der Humanmedizin oder der Pharmazie hängt die persönliche Zukunftsplanung maßgeblich davon ab, dass die Verfahren verlässlich funktionieren und bundesweit einheitlichen Maßstäben folgen.
Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Strukturen der Stiftung für Hochschulzulassung weiterzuentwickeln und an die gewachsenen Anforderungen anzupassen. Dabei geht es nicht um einen grundlegenden Systemwechsel, sondern um eine gezielte organisatorische Nachschärfung. Ziel ist es, Entscheidungsprozesse zu vereinfachen, Verantwortlichkeiten klarer zu ordnen und unnötige Bürokratie abzubauen, ohne die bewährten Kontroll- und Transparenzmechanismen aufzugeben.

Im Zentrum stehen zwei Regelungsbereiche, die ich schon in meiner Rede zur ersten Lesung kurz skizziert habe.
So wird zum einen der Stiftungsvorstand aufgehoben. Dieses Gremium wurde im Jahr 2020 in einer Phase des organisatorischen Umbruchs eingerichtet. Es sollte die Geschäftsführung in einer Übergangszeit unterstützen und zusätzliche Steuerungsimpulse geben. Diese Aufbauphase ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen.
Heute verfügt die Stiftung über stabile Strukturen. Die Geschäftsführung arbeitet etabliert, und der Stiftungsrat erfüllt seine Rolle als zentrales strategisches Gremium zuverlässig. Vor diesem Hintergrund ist der Stiftungsvorstand entbehrlich geworden. Seine Auflösung führt zu klareren Zuständigkeiten und vermeidet parallele Entscheidungsstrukturen. Das stärkt die Effizienz der Stiftung und leistet zugleich einen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Zum anderen sieht der Gesetzentwurf eine Erleichterung bei der Wiederbestellung der Geschäftsführung vor. Nach geltender Rechtslage war bislang auch bei einer bewährten Amtsführung stets eine erneute öffentliche Ausschreibung erforderlich. Dieses Verfahren ist zeit- und ressourcenintensiv und bringt in der Praxis keinen Mehrwert, wenn die bisherige Leitung ihre Aufgaben erfolgreich erfüllt hat. Künftig kann der Stiftungsrat bei positiver Bewertung der Amtszeit auf eine Ausschreibung verzichten und eine Wiederbestellung vornehmen. Die Entscheidungskompetenz verbleibt vollständig beim Stiftungsrat und ist damit weiterhin transparent und legitimiert.
Beide Regelungen sind Ausdruck eines pragmatischen Modernisierungsansatzes. Die Stiftung für Hochschulzulassung muss auch künftig in der Lage sein, steigende Bewerberzahlen und komplexe Vergabeverfahren zuverlässig zu bewältigen. Gerade vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Fächern ist eine leistungsfähige Organisation unerlässlich.

Der Gesetzentwurf zeigt, dass gezielte Strukturreformen die Qualität staatlicher Aufgaben nicht schwächen, sondern stärken können. Weniger Gremien, klarere Entscheidungswege und effizientere Verfahren sind Grundsätze, die auch über diesen Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Als Sitzland der Stiftung übernimmt Nordrhein Westfalen hier Verantwortung und setzt ein Zeichen für eine moderne und funktionsfähige Verwaltungsorganisation.

Wir stimmen daher dem Gesetzesentwurf zu. Vielen Dank.

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