Raphael Tigges zu Top 9: "Gesetz zur weiteren Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes "

24.11.2021

Sehr geehrter Herr Präsident!/ Frau Präsidentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dafür Sorge getragen werden, dass Hochschulen weiterhin eine rechtssichere Grundlage, für die mit der „Corona-Epidemie-Hochschulverordnung“ einhergegangenen Maßnahmen und Möglichkeiten, haben.
Bereits am 07. Oktober 2021 wurde mit breiter, fraktionsübergreifender Mehrheit das „Gesetz zum digitalen Fortschritt im Hochschulbereich angesichts der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sowie zum Hochschulbetrieb im Falle einer Epidemie oder einer Katastrophe“ verabschiedet.
Dabei sah das Gesetz eine Änderung in dem bestehenden Artikel 1 Nummer 6 des §82a Hochschulgesetz und des Artikel 2 Nummer 6 des §73a des Kunsthochschulgesetz vor. Diese Änderungsvorhaben konnten durch einen Formfehler nicht umgesetzt werden.
Ein Berichtigungsverfahren ist aufgrund des beachtlichen Umfangs der zu berichtigenden Passagen nicht möglich. Daher  soll mit diesem Gesetzentwurf eine neue Rechtsgrundlage für die Änderungen geschaffen werden. Dazu werden §82a des Hochschulgesetz und §73a des Kunsthochschulgesetz, in der beschlossenen Fassung vom 07.10 diesen Jahres, abgesehen von einigen redaktionellen Korrekturen, wieder neu in den jeweiligen Gesetzen aufgenommen.
Diese Änderung ermöglicht Hochschulen Lerngewinne im Bereich der Digitalisierung der Lehre zu sichern und den Hochschulen angesichts der anhaltenden pandemischen Lage mehr Freiheiten bei der Planung des Lehrbetriebs zu überlassen.
Durch dieses Gesetz ist es Hochschulen freigestellt, ihren Lehrbetrieb für das anstehende Wintersemester je nach Gegebenheiten vor Ort anzupassen und zu organisieren.
Infolge bitte ich sie um erneute, mehrheitliche Zustimmung zur weiteren Änderung des Hochschul- und Kunsthochschulgesetzes.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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