Anfang April hat der Landtag mit einer Feierstunde an die Aufnahme des Artikels 41a
in die Landesverfassung erinnert. Damit wurden vor 50 Jahren die Rechte des Petitionsausschusses deutlich gestärkt.
Dieses runde Jubiläum hat uns noch einmal in besonderer Weise die Bedeutung des Petitionsrechts vor Augen geführt. Die wertvolle Arbeit der Mitglieder des Petitionsausschusses zeigt die einzigartige Stärke der parlamentarischen Demokratie: Zuhören, was die Bürgerinnen und Bürger bewegt. Kümmern, Probleme lösen, Gesetze verbessern.
Das Recht, eine Petition einzureichen, ist ein Grundrecht. Es steht jedermann offen.
In angefügtem Faltblatt finden sich die Grundzüge des Petitionsrechtes wieder und die Kontaktdaten
des Ausschusses.
(328 KB) Petitionsfaltblatt
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