Zur heutigen Debatte über die Anerkennung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsändern und der namentlichen Abstimmung im Landtag erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
„Nordrhein-Westfalen wird im Bundesrat nicht für die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern stimmen. Dies beschloss der Landtag heute mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Weder die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015 noch der Terroranschlag von Berlin haben offensichtlich zur Einsicht bei SPD und Grünen geführt: Die Anerkennungsquote von Asylantragstellern aus Algerien, Marokko und Tunesien geht gegen Null. Gleichzeitig nehmen die Probleme mit zumeist jungen Männern aus diesen Ländern stetig zu. Die Haltung von SPD und Grünen zu sicheren Herkunftsländern ist von Doppelmoral geprägt. Sie verweigern sich der Einstufung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten, drängen aber gleichzeitig darauf, dass Asylbewerber aus Algerien und Marokko künftig nicht mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden.
Mit dem heute von Rot-Grün vorgelegtem Erschließungsantrag wird im Kern mit den Worten der Ministerpräsidentin nur gefordert, dass insbesondere Menschen aus den Maghreb-Staaten schnellstens unser Land verlassen müssen. Wir dagegen sagen: Es soll eine bessere wirtschaftliche Situation in den Heimatländern für mehr Bleibeperspektive geschaffen werden. Zudem soll die Herkunftsländerregelung dafür sorgen, dass die Menschen sich erst gar nicht auf den Weg nach Europa machen. Damit vermeidet man Not und Elend durch eine teure Flucht, Schleppertum, Lebensgefahr bei der Überreise auf dem Mittelmeer, um dann hier zu 98 Prozent im Asylverfahren abgelehnt zu werden.
Mit der heute getroffenen Entscheidung steht Rot-Grün einer Absenkung der Zugangszahlen aus Nordafrika und einer Beschleunigung der Asylverfahren für Menschen aus diesen Ländern im Weg. SPD und Grüne verhindern damit auch, dass Menschen aus den Maghreb-Staaten unter verschärften Bedingungen einer Wohnverpflichtung in besonderen Einrichtungen unterliegen. Personen aus sicheren Herkunftsländern können bereits heute für die gesamte Dauer des Asylverfahrens in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden.
Der baden-württembergische Ministerpräsident hat die Notwendigkeit erkannt und seine Zustimmung zu dem Gesetz im Bundesrat signalisiert. Aber: Der Kölner Hauptbahnhof liegt nicht in Baden-Württemberg, sondern in Nordrhein-Westfalen. Die meisten Asylbewerber aus den drei Maghreb-Staaten sind in Nordrhein-Westfalen und nicht in Baden-Württemberg. Warum hilft Ministerpräsident Kretschmann Nordrhein-Westfalen, während die Ministerpräsidentin im Bundesrat weiter blockiert?“ Anbei finden Sie ein Faktenblatt zu Anerkennung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern.
Empfehlen Sie uns!