Sämtliche Umsetzungsdefizite der Wohnimmobilienkreditrichtlinie müssen beseitigt werden!

26.01.2017
Bernd Krückel MdL, Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses

Selten hat ein Gesetz, das gut gemeint war und den Verbraucherschutz verbessern sollte, derartig negative Auswirkungen in der Praxis zur Folge gehabt, hier konkret bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat mit seiner überzogenen Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie großen Schaden angerichtet. Die CDU-Fraktion hat das Problem bereits früh erkannt und entsprechende Anträge in den Landtag eingebracht. Dennoch haben die Fraktionen von SPD und Grünen in den Plenarsitzungen am 05.10.2016 und am 01.12.2016 die entsprechenden Vorstöße allesamt abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün: Sie haben bei den Problemen weggeschaut. Sie haben junge Familien und Senioren im Stich gelassen, die von der Vergabe von Immobilienkrediten plötzlich abgeschnitten wurden. Auch die Landesregierung hat das Problem vertagt. Sie haben einem Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern der sämtliche Defizite beseitigt hätte, im Bundesrat auf die lange Bank geschoben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat so eine schnelle Beseitigung der Umsetzungsdefizite blockiert. Gut, dass Minister Heiko Maas endlich seine seit März 2016 geltende Regelung korrigieren möchte. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf am 21. Dezember 2016 beschlossen. Inhaltlich sollen mit dem Entwurf die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht werden, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern. So wird klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf. In dem Entwurf werden aber nicht alle Umsetzungsdefizite beseitigt. Insbesondere das Thema der Anschlussfinanzierungen wird in dem Gesetzentwurf nicht aufgegriffen. Eigentümer von Immobilien könnten wegen der durch das Gesetz verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung, ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten Häuser und Wohnungen bei Anschlussfinanzierungen verlieren. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das kann doch nicht richtig sein! Stellen wir uns das einmal im täglichen Leben vor: Eine Familie bedient über 10 Jahre ihren Immobilienkredit und zahlt nach und nach das Familienheim ab. Nun möchte die Familie die Anschlussfinanzierung bei der gleichen Bank regeln und bekommt diese nicht – wegen der zweifelhaften Umsetzung der Richtlinie. Das kann doch nicht richtig sein. Dieser Fehlkonstruktion wird durch den Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern behoben. Wir wollen daher, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bund und im Bundesrat dafür einsetzt, dass sämtliche Umsetzungsdefizite der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beseitigt werden. Der Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern beseitigt die Umsetzungsdefizite, nutzt die nationalen Gestaltungsmöglichkeiten und muss daher die Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren sein. Nordrhein-Westfalen soll hier unterstützen und nicht bremsen! Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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