Schlechte Umfragewerte rechtfertigen keine Unwahrheiten über das neue Polizeigesetz NRW!

14.05.2018
Presseinformation
Christos Katzidis zu den Unwahrheiten des Thomas Kutschaty

Zu den Aussagen des neuen SPD-Fraktionsvorsitzenden, Thomas Kutschaty, in einem am 14.05.2018 veröffentlichten Interview erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christos Katzidis:

„Herr Kutschaty kennt offensichtlich das nordrhein-westfälische Polizeigesetz nicht oder aber, die historisch schlechten Umfragewerte für die SPD führen dazu, dass er populistisch Unwahrheiten verbreitet.

In dem Interview äußert sich Herr Kutschaty wie folgt: „Es ist verfassungswidrig, wenn eine Person bei einem bloßen Verdacht ohne richterlichen Beschluss vier Wochen in Untersuchungshaft sitzt.“ Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch!

Gemäß § 36 Absatz 1 des aktuell gültigen nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes hat die Polizei bei einer präventiven Haft (sog. Ingewahrsamnahme) immer unverzüglich eine richterliche Entscheidung des zuständigen Amtsgerichtes über die Zulässigkeit und Fortdauer herbeizuführen. Einer Herbeiführung der richterlichen Entscheidung bedarf es nur dann nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung des Richters erst nach Wegfall des Grundes der polizeilichen Maßnahmen ergehen würde. An dieser Gesetzeslage wird sich auch in dem neuen Polizeigesetz nichts ändern. Der Gesetzentwurf enthält an keiner Stelle einen Passus, der diese aktuell gültige Rechtslage ändert.

Insofern lässt das Zitat des ehemaligen Justizministers Kutschaty ein bedenkliches Verhältnis zu rechtsstaatlichen Maßnahmen erkennen. Der Richtervorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen, wie der Ingewahrsamnahme, ist ein wirksamer Schutz vor dem von Kutschaty fahrlässig in Kauf genommenen Verdacht, der Staat könne willkürlich handeln.

Auch seine im gleichen Artikel geäußerte Ansicht, das neue Polizeigesetz wolle „wenig über viele Personen wissen“, zeigt sehr deutlich, dass die SPD die Intention des Gesetzentwurfes offensichtlich nicht verstanden hat. Ziel der NRW-Koalition ist, die Gefahr eines erneuten Falles „Anis Amri“ mit handlungsfähigen Sicherheitsbehörden zu minimieren. Da die gesetzliche Neuregelung nur für sehr wenige Fälle und strenger Anwendung rechtsstaatlicher Regeln zu Anwendung kommen wird, ist das Gegenteil der Ansicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden unser Ziel: Tatsächlich wollen wir den Sicherheitsbehörden ermöglichen, viel über wenige Gefährder zu wissen.“

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