Vor fast 1.000 Jahren hat der französische Philosoph Abaelardus gesagt: „Durch Zweifeln kommen wir nämlich zur Untersuchung, in der Untersuchung erfassen wir die Wahrheit“ Die Zweifel an irgendetwas sind immer der Grund für einen Untersuchungsausschuss. Und durch die Arbeit eines Untersuchungsausschusses soll die Wahrheit erfasst werden. Der sogenannte „PUA I BLB“ hatte es sich zur Aufgabe gemacht, sieben Immobilienprojekte zu durchleuchten. Bei diesen hatte es erhebliche Kostensteigerungen gegeben, im Zentrum dabei stand der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb BLB. Der PUA I BLB der 16. Wahlperiode war bereits der zweite PUA der sich mit dem Thema BLB befasst hat. Schon in der 15. Wahlperiode hatte es einen PUA zum BLB gegeben. Dieser musste aber ohne Ergebnis seine Arbeit im März 2011 beenden, er unterlag wegen der Auflösung des Parlaments der Diskontinuität. Der Beginn der Arbeit des (2.) PUA war noch von großen politisch motivierten gegensätzlichen Auffassungen geprägt. Es herrschte Uneinigkeit über Verfahrensfragen, Fragen der Vertraulichkeitseinstufungen von Akten sowie der Reihenfolge der Themenbehandlung und Reihenfolge der Zeugenvernehmungen. Die Bundestagswahl im September 2013 warf ihre Schatten voraus. Erfreulicherweise änderte sich dies im Laufe der Arbeit des PUA und man kehrte zu einer sachlichen Arbeit zurück. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Ausschusses für die sehr konstruktive und harmonische Zusammenarbeit zu bedanken. Mein Dank gilt dem Vorsitzenden im ersten Jahr des PUA I, Sven Wolf und in besonderem Maße auch seiner Nachfolgerin Nadja Lüders. Die ausgleichende und vermittelnde Art der Vorsitzenden hat sehr zum Erfolg des Ausschusses beigetragen. Mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen sowie meiner eigenen Fraktion. Sie alle haben entscheidend zum guten Klima und zur Sachlichkeit im Ausschuss beigetragen. Einbeziehen in meinen Dank möchte ich natürlich in besonderem Maße die Ausschusssekretärinnen und Ausschusssekretäre für die zuverlässige Koordinierungsarbeit. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen danke ich sehr herzlich. Durch Ihre Vorarbeiten wurde die konstruktive Arbeit erst möglich. Nicht vergessen möchte ich beim Dank auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des protokollarischen Dienstes des Landtags. Sie haben stets dafür gesorgt, dass alle Ausschussprotokolle möglichst zeitnah zur Verfügung standen. Unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss war nicht immer leicht. Erschwert wurde die Arbeit zunächst weil bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal und später auch beim Landgericht in Düsseldorf ein Verfahren gegen den von einer SPD-geführten Landesregierung eingesetzten ehemaligen Geschäftsführer des BLB, Herrn Ferdinand Tiggemann anhängig war. Herr Tiggemann wurde vorgestern wegen Bestechlichkeit und Untreue zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, unter anderem weil dem Steuerzahler Schäden in Millionenhöhe entstanden waren. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil so: „Einer der bestbezahlten Funktionsträger des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich federführend an einem kriminellen Komplott zu Lasten der Steuerzahler beteiligt.“ Noch im Gerichtssaal wurde er verhaftet. Verfahren waren ferner gegen einen Leiter der BLB-Niederlassung Aachen und eine andere Person anhängig. Daneben richteten sich noch weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen Personen die vom Untersuchungsausschuss als Zeugen vernommen werden sollten. Diese Zeugen haben sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen, das war ihr gutes Recht und daher nicht zu beanstanden. Aber das erleichterte eben die Ausschussarbeit nicht. Aus diesem Grunde konnten auch einige Punkte keiner Klärung zugeführt werden. Allgemein lässt sich aber sagen, dass zuvor erhobene spektakuläre Vorwürfe sich nicht bewahrheitet haben. Zu diesen Vorwürfen gehörten unter anderen Korruption, schwarzen Kassen, Verrat von Dienstgeheimnissen durch politische Verantwortliche und Verschwendungssucht Diese haben sich in keiner Weise bestätigt. Als ursächlich für die teilweise erheblichen Kostensteigerungen hat der Ausschuss folgende Faktoren ausfindig gemacht: Die festgestellten „Missstände“ lassen sich vornehmlich auf den alleinhandlungsbevollmächtigten Sprecher der Geschäftsführung Tiggemann zurückführen Im Rahmen des sogenannten „Vermieter-Mieter-Modells“ zeigte er sich als Vertreter des Vermieters gegenüber den Wünschen der Mieter übertrieben entgegenkommend. Ferner ging Tiggemann erhebliche Risiken ein, die sich teilweise verwirklichten. Die Organisationsstruktur des BLB hat ihm dieses Verhalten möglich gemacht: Eine wirksame Kontrolle seiner Entscheidungen durch den Verwaltungsrat fand ebenso wenig statt wie eine effektive Aufsicht durch das Finanzministerium Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine Kontrolle des Tagesgeschäftes durch das Finanzministerium nicht vorgesehen und auch aufgrund der personellen Ausstattung nicht möglich war. Der Geschäftsführer konnte daher für den BLB Risiko- und folgenreiche Entscheidungen treffen ohne diese vorab begründen zu müssen. Der Verwaltungsrat war mit 18 Mitgliedern sehr groß angelegt wobei externe Sachverständige bewusst nicht eingegliedert waren. Konkrete Vorgaben zum Inhalt einer Verwaltungsvorlage gab es nicht. So war es dem Geschäftsführer möglich, in den Vorlagen an den Verwaltungsrat regelmäßig Probleme und Risiken auszusparen oder zu beschönigen. Änderungen wurden sowohl von dem damaligen Finanzminister Dr. Helmut Linssen und nach 2010 von dem amtierenden Finanzminister Norbert Walter-Borjans in Angriff genommen. Diese haben allerdings das Kernproblem, nämlich die alleinige Entscheidungsbefugnis des Sprechers der Geschäftsführung, nicht beseitigt. Soweit die einhelligen Feststellungen des Ausschusses in seinem Schlussbericht zu den Strukturen. Nun möchte ich noch einige Ausführungen zu den einzelnen untersuchten Projekten machen: LAV Duisburg: Es ist festzustellen, dass die Auswahl für das Landesarchiv an dieser Stelle von dem damaligen Kulturstaatssekretär Große Brockhoff favorisiert wurde. Mit der Unterbringung des LAV an diesem Standort verfolgte der Staatssekretär zum einen strukturpolitische Ziele der strukturschwachen Region Duisburg. Zum anderen wollte er auch die Bewerbung zur Kulturhauptstadt 2010 des Ruhrgebiets hiermit unterstützen. Er nahm hierbei durchaus in Kauf, dass bei der Funktionalität des Gebäudes zugunsten einer herausragenden architektonischen Gestaltung Abstriche gemacht wurden. Aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch den BLB ging er allerdings von einem Kostenfaktor des 0,8 / 0,9 fachen gegenüber der Erstellung eines Neubaus „auf der grünen Wiese“ aus. Dass sich dies als „Milchmädchenrechnung“ erwies, ist unstreitig. Ein rechtzeitiger Ausstieg aus dem Projekt wurde versäumt. Aufgrund der Vertragsgestaltung wäre dieser aber nur zu einem sehr frühen Zeitpunkt möglich gewesen. So kam es, dass es ab einem bestimmten Zeitpunkt keinen Weg zurück mehr gab. Dies musste auch später die neue rot-grüne Landesregierung feststellen. Geblieben ist ein architektonisch herausragendes Landesarchiv, das für den Zweck sicherlich als erheblich zu teuer einzustufen ist. Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk: Bei der Erstellung dieses Erweiterungsbaus war nach Ansicht des Ausschusses insbesondere die Durchführung des Vergabeverfahrens zu beanstanden. Auf die juristischen Einzelheiten möchte ich hier nicht eingehen. Diese Problematik ist ausführlich im Schlussbericht dargestellt. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass zum damaligen Zeitpunkt die hier anstehende rechtliche Problematik obergerichtlich noch nicht geklärt war. Die gewählte Möglichkeit wurde als rechtlich vertretbar angesehen - wenn auch nur von einer Mindermeinung. Unstreitig ist aber auch, dass beim Polizeipräsidium Köln Kalk eine Lösung gefunden wurde, die von allen Beteiligten als die beste Lösung angesehen wurde. Die Alternative wäre gewesen, die Gebäude des Polizeipräsidiums Köln Kalk durch eine vierspurige Straße zu trennen. Dies wollte niemand. Bauvorhaben Fachhochschule Köln: Bei diesem Bauvorhaben handelte es sich um eine eigenmächtige Kaufentscheidung des Geschäftsführers des BLB. Eine politische Entscheidung zur Erstellung des Erweiterungsbaus Fachhochschule Köln hatte an diesem Standort nicht vorgelegen. Die immensen Kostensteigerungen sind auf eine nicht nachvollziehbare Einschaltung von Zwischenerwerbern durch den BLB-Geschäftsführer zurückzuführen. Die Begründung, warum der BLB diese Grundstücke nicht unmittelbar erworben hatte, waren Kostensteigerungen sobald der BLB als Käufer am Markt auftritt. Angesichts der Preise, für die der BLB die Grundstücke von dem Zwischenerwerber gekauft hat, sind diese als abwegig zu bezeichnen. Schloss Kellenberg: Das lässt sich kurz machen: Es handelt sich hierbei um eine eigenmächtige Entscheidung zum Ankauf der Schlossruine durch den Leiter der BLB-Niederlassung Aachen. Dies geschah mit Billigung des Geschäftsführers Tiggemann zu einem völlig absurden Preis. Vodafone Hochhaus Düsseldorf: Als Ergebnis hat der Ausschuss folgendes festgestellt: Es handelt sich um einen vernünftigen Kauf zu guten Konditionen durch den damaligen Finanzminister Dr. Helmut Linssen unter Einbindung der damaligen Opposition. Zugegebenermaßen lagen zum Zeitpunkt des Ankaufs konkrete Planungen für die Nutzung noch nicht vor. Im Hinblick auf die heutige Nutzung erscheint aber die Diskussion, ob es sich damals um einen unzulässigen Vorratskauf gehandelt haben könnte, marginal. Landesbehördenhaus Bonn: Der Ausschuss hat festgestellt, dass sich diese Immobilie bereits seit langem im Eigentum des BLB befand. Wegen der Gesamtgröße und der Raumaufteilung handelte es sich um eine zumindest zu dem ermittelten Schätzpreis nicht zu veräußernde Immobilie. Die jetzige teilweise Nutzung durch die Universität Bonn ist zu begrüßen. Schuldzuweisungen an irgendeine konkrete Person sind in diesem Zusammenhang nicht zu machen. Die möglicherweise strafbaren Handlungen gegenüber Kaufinteressenten waren Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Landeskriminalamt Düsseldorf: Die politische Entscheidung zur Erstellung des Landeskriminalamtes an diesem Ort kann als völlig unproblematisch bezeichnet werden. Die festgestellten Kostensteigerungen waren im Wesentlichen auf eine sehr aufwändige später erst geplante Unterbringung von kriminaltechnischen Einrichtungen zurückzuführen. Darüber hinaus waren die hohen Sicherheitsstandards kostensteigernd. Ein Teil der Kostensteigerungen entstand durch Verzögerungen, weil der Planung im Jahre 2007 falsche Raumtypenblätter zu Grunde gelegt wurden. Der vom BLB Geschäftsführer selbst erzeugte Zeitdruck zur Fertigstellung des Gebäudes hat sich auch negativ ausgewirkt. Zusammenfassend kann man allerdings sagen: Hier ist ein beispielhaftes Landeskriminalamt mit einem Gebäude von erster Qualität zu einem durchaus angemessenen Quadratmeterpreis erstellt worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Als Fazit des Untersuchungsausschusses kann man sagen: Es ist uns gelungen, einen einvernehmlichen Schlussbericht zu diesem komplexen und anfangs politisch kontrovers bewerteten Sachverhalt zu erstellen. Das freut mich und damit hat sich unsere Arbeit auch gelohnt. Wenn der Ausschuss gravierendes Fehlverhalten der politisch Verantwortlichen festgestellt hätte, wäre es niemals zu diesem einvernehmlichen Bericht gekommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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