Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
kennen Sie den Song“ My name is Luca von Suzanne Vega aus dem Jahr 1987 ?
Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich die deutsche Übersetzung:
Ja, ich denke, es geht mir gut
Ich bin nur schon wieder gegen die Tür gelaufen
Wenn Sie fragen, ist es das, was ich sagen werde
Außerdem geht Sie das sowieso nichts an
Ich denke, ich möchte gerne alleine sein
Ohne, dass irgendetwas zerbrochen oder geworfen wird
Fragen Sie mich nur nicht, wie es mir geht
Ich heiße Luca
Ich wohne im zweiten Stock
Ich wohne über Ihnen
Ja -ich glaube-Sie haben mich schon einmal gesehen
Sie schlagen nur, bis man weint
Danach fragt man nicht mehr warum
Man streitet dann einfach nicht mehr
Wenn Sie irgendetwas hören spät in der Nacht
Irgendeinen Krach, irgendeinen Kampf
Dann fragen Sie mich nur nicht, was es war
Worum es geht? Um häusliche Gewalt- geschildert aus der Sicht eines Kindes.
Das Thema häusliche Gewalt ist leider so alt wie die Menschheit und es gibt sie, seit Menschen zusammenleben. Schon in der Bibel gibt es zahlreiche Beispiele. Was sich geändert hat, ist der Umgang mit diesem Thema. Über Jahrhunderte war man der Auffassung, dass es niemanden etwas angeht, was in den eigenen vier Wänden passiert und sei es noch so brutal.
Man könnte es zynisch auch so sagen:
Das Zuhause war ein Schutzraum – aber für den Täter.
Opfer waren alleine, ohne Schutz und Hilfe und ohne Perspektive.
Statt „häusliche Gewalt“ sagte man im 18.Jahrhundert sogar oft noch
„väterliche Gewalt“, womit wenigstens klar war, dass in aller Regel Männer die Täter sind. So ist es überwiegend noch immer.
Aber es hat sich auch viel getan. Die Sensibilität von Gesellschaft, Politik und Strafverfolgungsbehörden ist heute eine ganz andere.
Die Welt -zumindest ein Großteil- hat verstanden: Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung werden nicht durch die eigenen vier Wände begrenzt, sondern gelten immer und überall.
Die Istanbul-Konvention von 2011 ist sicherlich einer der wesentlichsten Meilensteine auf dem Weg dahin, diesen Maßstab auch konsequent umzusetzen.
Deutschland hat die Konvention erst 2017 ratifiziert und arbeitet seitdem Schritt für Schritt daran, sie in Gesetze und Maßnahmen einfließen zu lassen. Das könnte und sollte schneller gehen. Wo Handlungsbedarf besteht, hat der Europarat im Bericht der GREVIO-Kommission deutlich gemacht. Er betrifft letztlich alle staatlichen Ebenen vom Bund bis zu den Kommunen, aber eben auch die Bundesländer.
Wir haben daher als Koalition von CDU und Grünen den Schutz von Frauen vor Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention bereits im Koalitionsvertrag ausführlich thematisiert und wollen mit diesem Antrag als Land Nordrhein-Westfalen weiter vorangehen, in dem wir den Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention anpassen und aktualisieren.
Meine Damen und Herren,
Wir befassen uns mit Förderprogrammen für Frauenhäuser, mit Paragraphen im Polizeigesetz, mit Erfassungen in der Kriminalitätsstatistik, mit der Ausstattung von Beratungsstellen oder auch mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
All das ist wichtig.
Es erscheint aber fast abstrakt, wenn man mit den Opfern von häuslicher Gewalt zu tun hat und ihre Geschichten hört. Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen und Frauenhäusern könnten viele dieser Geschichten erzählen, als Rechtsanwältin könnte ich – wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen auch - über Schicksale berichten, die uns alle berühren.
Jede Geschichte ist anders. Gleich ist allen die Scham darüber, dass einem „so etwas“ widerfährt, die Angst, sich aus der Situation zu lösen, die oft jahrelang andauert.
Ganz oft geht es auch um Kinder. Sie sind in den allermeisten Fällen, die am meisten an den Folgen leiden und ganz oft alles hautnah erleben.
Es geht ja nicht nur um die Gewalttat an sich. Je nachdem, ob es sich um körperliche Gewalt, um psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt handelt – die Folgen sind gravierend und langwierig.
Wir reden über gesundheitliche und psychische Folgen, über zerbrochene Beziehungen, den Verlust von sozialen Kontakten von Wohnung, Umfeld und finanzieller Versorgung und Sicherheit.
Deshalb ist es zum einen wichtig, den Opfern zu helfen, indem man leicht zugängliche und erreichbare Schutzangebote macht. Wir haben daher die Zahl der Plätze in den Frauenhäusern erhöht, wo Frauen und ihre Kinder zunächst einmal Zuflucht und Schutz finden. Wir finanzieren Fachkraftstellen in den Frauenhäusern, die sich nur um die dort lebenden Kinder kümmern. Dort werden sie beraten und betreut und man hilft ihnen weiter.
Wir tun übrigens von Jahr zu Jahr mehr, aber es muss auch noch mehr werden, weil der Bedarf leider auch steigt.
Man könnte auch sagen, wir sind da in der Koalition ständig in Bewegung.
Genauso wichtig ist aber die Prävention. Den Familien müssen frühzeitig niedrigschwellige Beratungsangebote gemacht werden, mehr Fachkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitswesen geschult werden, damit sie frühzeitig erkennen, wo es Anzeichen von häuslicher Gewalt gibt und eingreifen können.
Es geht uns daher darum, den bestehenden Landesaktionsplan umfassender zu gestalten, früher anzusetzen, aber auch die Opferperspektive noch besser im Blick zu haben. Dabei können wir auf dem Bestehenden aufbauen, aber eben auch auf dem in der Zwischenzeit Erlernten.
Der GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland hat deutlich gemacht, dass die Länder bei der Umsetzung deutlich zügiger unterwegs sind als der Bund. Nahezu jedes Bundesland hat Maßnahmenprogramme oder Aktionspläne und beschäftigt sich intensiv mit der Istanbul-Konvention.
Auf Bundesebene hat man leider erst im Oktober 2022 Vorbehalte gegen einzelne Regelungen der Konvention zurückgezogen und sie vollumfänglich anerkannt.
Und einige Kolleginnen und Kollegen werden sicherlich erinnern, wie in der letzten Wahlperiode Ministerin Ina Scharrenbach für die anonyme Spurensicherung gekämpft hat und sie aus Landesmitteln bezahlt hat, bis sie dann in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden ist.
Insofern sind Bundesländer wie NRW Vorreiter und Motor, aber auch wir stoßen an Grenzen, wenn es beispielsweise um die ebenfalls in dem Bericht angemahnte Anpassung des Strafgesetzbuches insbesondere in Bezug auf die Kriminalisierung von psychischer Gewalt sowie verbaler und nonverbaler sexueller Belästigung geht.
Doch wo wir es können und zuständig sind, wollen wir weiter umfassend, engagiert und im Interesse der Opfer arbeiten. Übrigens auch der männlichen Opfer, denn die gibt es auch.
Wer sich jetzt noch fragt, warum das so wichtig ist:
Jede vierte Frau wurde schon einmal von ihrem Partner misshandelt.
Wir wollen das nicht hinnehmen. Wir wollen die Generation sein, die es beendet, zumindest aber den Opfern Schutz, Hilfe und auch eine Stimme gibt.
Ihren Antrag lehnen wir ab, weil wir bereits im Koalitionsvertrag sehr umfassende Maßnahmen gegen Gewalt – im Übrigen nicht nur häusliche Gewalt- gegen Frauen und Männerbeschlossen haben und unser Handeln ständig anpassen. Wir brauchen daher keine Handlungsempfehlungen von Ihnen.
Wir sind bereits in Bewegung, bleiben Sie nicht stehen und stimmen unserem Antrag zu.
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