
Herr Präsident,
Meine Damen und Herren,
der vorliegende Antrag der AfD zeigt einmal mehr, dass konsequenter Populismus in die politische
Widersprüchlichkeit führt.
Denn die AfD, die heute die Einführung eines Straftatbestandes Upskirting fordert, ist dieselbe
Partei, die Uploadfilter verbieten möchte, die gerade auch die Verbreitung solcher Fotos im
Internet verhindern können. Sie ist auch die Partei, die gegen Anglizismen kämpft, jetzt aber
plötzlich „Upskirting“ im Strafgesetzbuch haben möchte.
Populistisch wie Sie sind, haben Sie das Thema Upskirting auch jetzt, nach der Berichterstattung
über eine aktuelle Onlinepetition entdeckt, aber nicht im August, als bereits eine ganz ähnliche
Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht worden ist, die kaum beachtet worden ist.
Ein Fragezeichen kann man auch an Ihre Rechtsauffassung machen, dass Upskirting-Fotos heute
in Deutschland überhaupt nicht strafbar seien. Das ist bekanntlich nicht der Fall.
Neben dem § 201a StGB gibt es schließlich noch andere Vorschriften, die die
Persönlichkeitsrechte schützen.
Die Fragestellung ist vielmehr, ob der bestehende Schutz ausreichend ist.
Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Wir alle wollen, dass derjenige bestraft wird, der gegen den Willen der betroffenen Person solche
Fotos macht, egal wo sie gemacht werden. Upskirting muss vollumfänglich unter Strafe gestellt
werden.
Es bedarf dazu keiner Aufforderung durch die AfD.
Der Bundestag hat das Thema seit August auf dem Tisch.
Dort wird bereits an der Frage gearbeitet und auch die Landesregierung hat klare Worte dazu
gefunden.
Ich bin ganz sicher, dass- welches Ergebnis auch immer die jeweiligen Prüfungen ergeben- sich
dieses Ergebnis an dem Schutzbedürfnis betroffener Frauen und rechtsstaatlichen Maßstäben
orientiert und damit anderen und besseren Intentionen folgt, als es der Antrag der AfD tut.
Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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