Stefan Berger (CDU) und Moritz Körner (FDP) zum Hochschulgesetz

03.04.2019
Experten begrüßen die Wiederherstellung der Hochschulfreiheit

Im Wissenschaftsausschuss hat heute die Anhörung zum Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes stattgefunden. Mit dem vorliegenden Entwurf möchte die NRW-Koalition die Hochschulen von unnötiger Bevormundung und Steuerung durch das Land befreien und damit die Hochschulfreiheit wieder herstellen. Der Gesetzesentwurf soll zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten. Dazu erklären die hochschulpolitischen Sprecher Stefan Berger (CDU) und Moritz Körner (FDP):

Stefan Berger: „Die Einschätzungen der Sachverständigen haben gezeigt, dass die Landesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf das Verhältnis von Land und Hochschulen wieder in Einklang bringt. Die NRW-Koalition hat Vertrauen in die Hochschulen des Landes. Das wird in dem vorgelegten Gesetzentwurf deutlich: Durch den Wegfall der Rahmenvorgaben und der Rückkehr zu strategischen Zielen anstelle eines Landesentwicklungsplans werden den Hochschulen Freiräume eröffnet, durch die sie ihre eigene Gestaltungskraft voll entfalten können.“

Moritz Körner: „Der Gesetzesentwurf ist ein Befreiungsschlag für unsere Hochschulen. Der eingeschlagene Weg, den Hochschulen wieder mehr Autonomie und Freiheiten zu gewähren, wird von der Mehrzahl der Experten als der richtige Weg betrachtet. Mit der Einführung eines Optionenmodells zur Übernahme der Bauherreneigenschaft durch die Hochschulen wird einem wichtigen Ansinnen der Hochschulen Rechnung getragen. Damit setzt die NRW-Koalition erneut ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.“

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