Stephan Wolters zu TOP 12 „Mithilfe von Agroforstsystemen Synergieeffekte für Naturschutz und Landwirtschaft schaffen“

15.06.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

für uns als CDU-Fraktion ist es von größter Bedeutung ist, Verbindungen von Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erzielen.

Agroforst ist zweifellos ein vielversprechender Ansatz, der dazu beitragen kann, die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern, den Wasserrückhalt zu erhöhen, die Biodiversität zu fördern, die Kohlenstoffbindung zu erhöhen und die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion gegenüber Klimaschwankungen zu stärken. Eine nachhaltige Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft und der Schutz der Umwelt können hier Hand in Hand gehen.

Hier stimmen wir Ihnen – liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP – grundsätzlich zu.

Dennoch müssen wir die damit verbundenen Herausforderungen und die möglichen Auswirkungen auf die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft sorgfältig abwägen.

IHR Antrag ist auf der sachliche Ebene nicht richtig. Warum?:
Die Forderung, bestehende Initiativen für Agroforstsysteme unbürokratischer auszugestalten und nicht nur die Bewirtschaftung, sondern auch die Etablierung dieser Systeme zu fördern, können wir grundsätzlich unterstützen.
Aber wir weisen darauf hin, dass die Forderung nach „Experimentierklauseln im Forstgesetz“ davon ablenkt, dass Agroforst Bestandteil der Agrarförderung ist und nicht ins Forstgesetz passt. Agroforst findet die Basis in der Landwirtschaft und hat daher eine größere landwirtschaftliche Komponente.
An dieser Stelle ist es deutlich sinnvoller, Agroforst als Anbausystem auf dem Acker zu belassen, wo es seinen großen Mehrwert optimal entfalten kann.

Solche „Experimentierklauseln“ sollten keinesfalls den Nutzungsdruck auf unsere  Wälder erhöhen.

Auch die Forderung nach einer „Prüfung“ weiterer Agroforstvarianten ist äußerst unklar formuliert.

Es bedarf möglicherweise entsprechender Studien und/oder Forschungsvorhaben, um ökologischen Nutzen und ökonomische Praktikabilität weiterer Varianten angemessen zu bewerten. Eine solche Prüfung sollte jedoch nicht zu einer Verzögerung der Umsetzung bereits bekannter und effektiver Agroforstsysteme führen. Ich möchte darauf verweisen, dass an einigen Universitäten und Hochschulen in Deutschland Forschungsgruppen zum Thema Agroforst eingerichtet wurden, wo entsprechendes Basiswissen mit Sicherheit abrufbar ist – darunter auch die Hochschule Rhein-Waal bei mit im Kreis Kleve!

Mit Beginn der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ab dem Jahr 2023 können Landwirtinnen und Landwirte für vorhandene Agroforstsysteme neue Förderungen in Anspruch nehmen: Erstens können Agroforstflächen für die Erlangung von Direktzahlungen als förderfähige landwirtschaftliche Fläche anerkannt werden, sofern die Gehölzstreifen der Rohstoffgewinnung oder der Nahrungsmittelproduktion dienen und dies in einem positiv geprüften Nutzungskonzept bestätigt wird.
Zweitens kann die Beibehaltung bestehender Agroforstsysteme als sogenannte „Öko-Regelung“ zusätzlich gefördert werden.

Eine Investitionsförderung für die Anlage von Agroforstsystemen ist im deutschen GAP-Strategieplan 2023-2027 in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht vorgesehen.
Zunächst sollen weitere Erkenntnisse zu den Wirkungen von Agroforstsystemen unter den Standortbedingungen in Nordrhein-Westfalen gesammelt werden. Akteure des Agroforstes (BioökonomieREVIER und der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF e.V.) haben in einem digitalen Agroforststammtisch Interessierte zum Austausch eingeladen und Projekte in Nordrhein-Westfalen vorgestellt, die teilweise mit Landesmitteln unterstützt werden (LEADER-Region Steinfurter Land; Zentrum für nachwachsende Rohstoffe bei der Landwirtschaftskammer NRW, Universität Bonn). Darüber hinaus stehen einige allgemeine Förderprogramme (z.B. im Rahmen der Forschungsförderung oder der Förderung im Rheinischen Revier) auch für Agroforstprojekte grundsätzlich zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, aufgrund der genannten Argumente müssen wir leider den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion ablehnen.
Begrüßenswert ist eine gezielte und qualifizierte Förderung von Agroforstsystemen, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erzielen. Gleichzeitig sollten wir die Auswirkungen auf die wesentlichen Bereiche der Landwirtschaft im Blick behalten und sicherstellen, dass Agroforst als Anbausystem auf dem Acker verankert bleibt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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