
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Dieselfahrverbote in Innenstädten grundsätzlich rechtlich zulässig sind. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bianca Winkelmann:
„Wir respektieren die Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Urteil darf allerdings kein Freifahrtschein für Fahrverbote von Dieselfahrzeugen sein. Wir setzen vielmehr auf bereits in Arbeit befindliche, überarbeitete und verbesserte Luftreinhaltepläne, damit die Bezirksregierungen keine Verbote aussprechen müssen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich dezidiert gegen Fahrverbote ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass diese, nun zwar rechtlich zulässige, aber nach wie vor drastische Maßnahme die individuelle Mobilität sehr vieler Einwohner der Städte sowie zahlloser Pendler zu stark einschränken. Innerstädtisches Handwerk, Handel und Mittelstand wäre, ohne Möglichkeit aus eigener Kraft für Abhilfe zu sorgen, in ihrer Existenz bedroht und der volkswirtschaftliche Schaden wäre kaum absehbar. Daher muss auch vor der Anwendung von Fahrverboten dem immer anzuwendenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit klar und nachvollziehbar Rechnung getragen werden.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Luftbelastung ganzheitlich betrachtet werden muss. Denn nicht nur Dieselabgase sind für die überschrittenen Grenzwerte verantwortlich, sondern auch der Schiffs-, Luft- und Schienenverkehr sowie Industrieanlagen, schlecht abgestimmte Verkehrssteuerung und Kleinfeuerungsanlagen tragen zur Hintergrundbelastung in den Innenstädten bei. Wir brauchen ein Maßnahmenbündel, das auch kurzfristig dafür sorgt, die Luft in unseren Städten spürbar zu verbessern. Dazu gehört es beispielsweise, technologieoffen emissionsarme Antriebsmöglichkeiten insbesondere für die öffentlichen Verkehre und den Lieferverkehr zu fördern und rasch auf die Straße zu bringen.
Die Gesundheit der Menschen ist das höchste Gut. Deshalb wollen wir die Schadstoffbelastung in den Städten in Nordrhein-Westfalen senken. Ohne generelle Fahrverbote, mit einem umfassenden Ansatz, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Hintergrund:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 13. September 2016 bestätigt. Darin bestätigen die Richter die rechtliche Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge. Es geht dabei aber nicht um direkte Fahrverbote als solches. Darüber entscheiden letztlich die Bezirksregierungen. Klägerin war die Deutsche Umwelthilfe. Es ging darum, dass in der Landeshauptstadt der Luftreinhalteplan so fortgeführt werden sollte, dass der Stickstoffgrenzwert schnellstmöglich eingehalten werden könnte.
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