
Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
1892 begann in der Grube Herbertskaul bei Frechen die Nutzung der Braunkohle zur Stromerzeugung. Seitdem prägt der Braunkohlenabbau das Rheinland und machte es zum Rheinischen Revier - damit verbundenen tausende von gut bezahlten Arbeitsplätze und der enorme Beitrag zur sicheren Energieversorgung und zum Wohlstand in unserem Land.
Seitdem zerstört die Braunkohle aber auch unsere Landschaft und vertreibt Menschen aus ihrer angestammten Heimat, auch wenn neue Dörfer und durch die Rekultivierung Naturlandschaften und es entstanden neue Dörfer.
Es ist vollkommen richtig, dass wir nun verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung vieler Faktoren - insbesondere der Versorgungs-sicherheit - aus der Braunkohle aussteigen. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte diesen Ausstieg für 2045 geplant, er kommt nun sehr viel früher, nach derzeitigem Stand 2038, eventuell aber auch 2035. Hierzu leistet diese Leitentscheidung einen erheblichen Beitrag.
Wir alle wissen, dass der Tagebau Garzweiler II dabei auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz für die verbleibenden Jahre der letzte Tagebau sein wird. Und gerade die Menschen im und am derzeitigen Abbaubereich von Garzweiler II sind nun diejenigen, die die letzten Auswirkungen des Braunkohlentagebaus zu spüren bekommen.
Zu den bisherigen negativen Auswirkungen kommen für diese Menschen nun weitere Beschwernisse hinzu.
– die Ungewissheit darüber, welche Flächen noch endgültig gebraucht werden
- die Ungewissheit und Sorge darüber, ob und wie die Umsiedlung weiter geht
- sie werden mehr denn je zum Spielball politischer und verbandlicher Interessen
Die jetzige Leitentscheidung versucht dies soweit es zum jetzigen Zeitpunkt geht aufzufangen und bringt wesentliche Verbesserung,
WICHTIG
- der Abstand der Tagebauranddörfer zum Tagebau wird auf 500 m nochmal zum Entwurf erhöht,
- die nach derzeitigem Stand noch in Anspruch zu nehmenden Dörfer werden erst nach 2026 in Anspruch genommen, die Abbaurichtung entsprechend vorgegeben.
Die energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus in den Grenzen der alten Leitentscheidung wurde nach vorliegend des Kommissionsergebnis festgestellt. Die Landesregierung hat dies nach Auswertung der bekannten Gutachten bestätigt. Meine Vorredner haben Ausführungen hierzu gemacht.
Diese Notwendigkeit gilt es anhand der aktuellen Entwicklungen weiter immer wieder zu hinterfragen.
Erster Revisionszeitpunkt ist das Jahr 2026. Zu diesem Punkt gilt es alle dann vorliegenden Erkenntnisse zu einer verantwortungsbewussten Entscheidung hinsichtlich der Notwendigkeit der der Inanspruchnahme der Flächen der Dörfer abzuwägen.
Ich begrüße es daher sehr, dass durch die Leitentscheidung hier keine Fakten vor diesem Revisionspunkt geschaffen werden.
Verkürzt dargestellt: Bestandsgarantie der Dörfer bis 2026 – bis dahin weitere Überprüfung der Notwendigkeit.
Wichtig für die Menschen vor Ort ist aber auch die Festschreibung der Umsiedlung bis 2028. Dies gibt den Menschen die Sicherheit, im von ihnen geplanten Zeitraum umsiedeln zu können.
Und liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis90 / Die Grünen: Bei alle Ihren Forderungen nach einem vorzeitigen Braunkohleaus – für das sie bis 2017 nichts getan haben – Sie vergessen und verraten die Menschen, die sie 2016 in die Umsiedlung geschickt haben. Diese spielen für sie keinerlei Rolle mehr. Selbst in einer Resolution ihrer Parteifreunde vor Ort wurde die Aufnahme der Forderung, dass denjenigen, die noch umsiedeln wollen, die notwendige Sicherheit gegeben werden muss, abgelehnt.
Eins ist mir hier auch noch wichtig anzumerken: Sollte es ab 2026 ein Möglichkeit geben, die Dörfer oder Teile der Dörfer zu erhalten, so müssen auch die bereits Umgesiedelten an den Entscheidungen, was dann mit den Dörfern passiert, beteiligt werden. Sie bleiben deren Heimat und sie haben ihre Häuser im Wissen verlassen, dass diese der Braunkohle zum Opfer fallen. Sollte dies dann doch nicht der Fall sein, so haben sie das Recht, über eine anderweitige Verwendung oder über einen Abriss zu entscheiden.
Genauso müssen nun die bislang geplanten oder schon vollendenten Maßnahmen schnellstmöglich an die neue Leitentscheidung angepasst werden. Dies gilt insbesondere für den Emmissionsschutzwall im Bereich Kaulhausen und Venrath, der als sichtbares Zeichen des bisherigen geringen Abstandes zum Tagebau schnellstmöglich zurückgebaut werden muss.
Wichtig für die Menschen und die Kommunen vor Ort sind auch die Regelungen und Verpflichtungen für den Bergbautreibenden hinsichtlich Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung mit den entsprechend zu tragenden Kosten, die erstmals mit in eine Leitentscheidung aufgenommen werden.
Mir ist es zum Schluss ein großes Anliegen, der Landesregierung, insbesondere dem MWIDE mit Herr Minister Prof. Dr. Pinkwart für die Beteiligungsmöglichkeiten an der Leitentscheidung zu danken. Besonders möchte ich hier auch Frau Dr. Renz danken, die persönlich oder aufgrund der Pandemie in digitalen Formaten unermüdlich im Revier unterwegs war. Dies ist mir sehr positiv auch von verschiedenen Personen, Gruppen und den Kommunen vor Ort widergespiegelt worden.
Einige in den Dörfern setzen sich weiter vehement dafür ein, in ihren Häusern bleiben zu können. Dafür habe ich wie schon mehrfach gesagt großes Verständnis. Viele andere wollen in Ruhe und ohne Druck noch umsiedeln oder sind im Prozess. Diese beiden Interessen haben ihre Berechtigung, letzteres hat die Politik, auch Bündnis 90 / Die Grünen von den Menschen gefordert. Es ist daher unsere Aufgabe, dass wir diesen Prozess auch weiterhin gewährleisten.
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