Thomas Schnelle zu TOP 3 "Reform endlich umsetzen – Update für das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)"

16.06.2023

Sehr geehrte/r  Frau / Herr Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


ich möchte mich hier kurz fassen und auch wenn es um mein Herzensthema geht wird es vermutlich meine kürzeste Rede bislang:

Zu vielen Punkten im Antrag der FDP haben wir ähnliche Meinungen in der CDU – Fraktion und in unserer Koalition. Viele der Punkte stehen bereits im Koalitionsvertrag und sind im 15 Punkte Papier des Kompetenzteams des Innenministerium zu finden. In wenigen Punkten sind wir vielleicht anderer Meinung.

Aus unserer Sicht müssen Kreise und Kreisfreie Städte als Träger des Katastrophenschutz bestmöglich durch das Land unterstützt werden, auch z.B durch Führungsunterstützung. Meiner Meinung nach kann aber keine Lage von Düsseldorf geführt werden sondern nur vor Ort. Dort kennt man die örtlichen Begebenheiten. Dieses Prinzip nutzen alle Blaulichtorganisationen.

Auch in den Feststellungen des  Landtages stimmen wir natürlich mit der FDP überein. Gerade den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Brand- und Katastrophenschutz, aber auch den hauptamtlichen können wir nicht oft genug danken.

Ein Satz in Antrag ist aus unserer Sicht aber vollkommen falsch. Die Forderung, dass die Landesregierung endlich aktiv werden muss, um den Katastrophenschutz mit einer Reform des BHKG zu stärken, ist längst in der Umsetzung.

Gerade ein Gesetz wie das BHKG, mit dem sehr  viele unterschiedliche Behörden in den unterschiedlichen Ebenen und viele Organisationen – größtenteils ehrenamtlich organisiert – arbeiten müssen und mit dem sich viele Verbände und auch die dort tätigen Berufsvertretungen beschäftigen, muss in einem umfassenden Beteiligungsprozess aufgesetzt und diskutiert werden. Nur so haben wir als Parlament auch eine Basis, auf dem wir das Gesetz diskutieren und verabschieden können. Wir sollten hierbei wie auch bei der Einsetzung des BHKG auf eine breite parlamentarische Mehrheit setzen.

Das Ministerium hat längst mit der Evaluierung des BHKGs begonnen. Die Hilfsorganisationen, der VdF, die kommunalen Spitzenverbände und andere wurden zu Stellungnahmen aufgefordert, die gerade ausgewertet werden.
Wir als CDU Fraktion führen – wie auch andere Fraktionen – derzeit ebenfalls Gespräche mit denjenigen, die mit dem BHKG arbeiten müssen.
Auch wenn wir vieles im PUA zur Flut gehört haben, so gilt es die Organisationen in Gänze zu hören und zu beteiligen.
Hier geht unserer Meinung Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Allerdings brauchen wir auch keinen Antrag mehr, der die Landesregierung zu einer Gesetzesinitative auffordern, sie ist hier längst unterwegs.
Ihre Aufzählung der Änderungspunkte sind zudem unvollständig. Fortbildung für Hauptverwaltungsbeamte, gesetzliche Festsetzung der SAE´s, Bezüge zum Schutz kritischer Infrastruktur und Gesundheitslagen wie die Coronapandemie sind nur einige Punkte die fehlen.

Und erst kürzlich erreichte uns als Parlament der Bericht des Ministeriums des Innern zur Weiterentwicklung und zu den Bedarfen im Katastrophenschutz 2023. Einführung einer Landesstelle Katastrophenschutz im IM, Verbesserungen in der Lagedarstellung und Krisenkommunikation, Sirenenausbau und Vereinheitlichung und Verbesserungen in der Warnung der Bevölkerung sind  auf dem Weg oder bereits umgesetzt.

Wir unterstützen die Landesregierung in ihren aktuellen Bemühungen um Verbesserungen im Katastrophenschutz und auch dabei, unter Einbindung aller Beteiligten zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dazu braucht es nicht diesen Antrag.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

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