Thomas Schnelle zu TOP 4 "Feuerwehrleute nicht im Stich lassen:Die Altersgrenze 60 muss bleiben! "Hände weg von der Altersgrenze! Den besonderen Belastungen im Feuer-wehr dienst muss Rechnung getragen werden"

30.11.2023

Sehr geehrte/r  Frau / Herr Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Feuerwehrfrauen und -männer in den hauptamtlichen  und beruflichen Feuerwehren leisten neben den vielen dort ehrenamtlich Tätigen einen enormen Beitrag für die Sicherheit in unserem Land. Sie löschen Brände, Retten Personen und Tiere aus Gefahrenlagen, leisten in vielen Städten den Rettungsdienst und vieles mehr. Und dies meist in 24 Stunden-Schichten. Sie setzen in Gefahren ihr Leben und ihre Gesundheit ein.
Es ist unstrittig, dass diese Belastungen und Herausforderungen im Dienst Berücksichtigung hin zu einem früheren Eintritt in das Rentenalter finden müssen. 

Allerdings stehen auch die Feuerwehrmänner und Frauen im feuerwehrtechnischen Dienst nicht außerhalb der Entwicklungen in unserer Gesellschaft mit ihren weitreichenden Verbesserungen in der Gesundheit der Menschen und einer Steigerung der Lebenserwartung.
Diese Entwicklungen haben in allen anderen Berufsgruppen zu einem späterer  Eintritt in das Rentenalter geführt. 2007 wurde durch die große Koalition auf Bundesebene die Rente mit 67 beschlossen, der Anstieg begann 2012. Somit werden demnächst auch Kräfte in den Werksfeuerwehren oder angestellte Kräfte in den Rettungsdiensten bis 67 Jahren ihren Dienst versehen müssen.

In NRW wurde bereits 2003 durch die damalige Landesregierung aus SPD und Bündnis 90 / die Grünen der Eintritt in den Ruhestand für Polizeivollzugbeamtinnen und -beamte von 60 auf 62 Jahren erhöht, für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die 25 Jahre im Wechselschichtdienst absolviert hatten  auf 61 Jahren. Kräfte in Spezialeinheiten oder Polizeihundertschaften gehören hier nicht zu.

Und liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD
Es muss daher ein Hohn für gerade die im Wechselschichtdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen sein, wenn sich Mitglieder der SPD Fraktion gestern mit Plakaten und dem Slogan „Die 60 muss bleiben“ vor den Landtag stellen.

Das OVG Urteil vom 09. Juni 2022 hat keine Ausführungen zum Eintrittsalter in den Ruhestand gemacht, es hat lediglich die Regelung darüber, wer zum feuerwehrtechnischen Dienst bzw. zur Feuerwehr gehört für nichtig erklärt.

Hier muss nun eine bestandskräftige gesetzliche Regelung durch uns als Gesetzgeber verabschiedet werden. Die Landesregierung hat hierzu einen ersten Gesetzesentwurf in die Verbändeanhörung geben und nach den entsprechenden Eingaben nochmals mit den Verbänden erörtert.  Sobald dieser hier in den Landtag eingebracht worden ist, können wir uns im Gesetzesverfahren damit ausführlich beschäftigten, selber eine Anhörung durchführen und dann auf umfassender Informationsbasis eine Entscheidung treffen.

Aufgrund meiner zu Beginn gemachten Äußerungen zur gesellschaftlichen Entwicklung und zur Anhebung des Renteneintrittsalter in anderen Bereichen ist es  aus meiner Sicht aber richtig und legitim, dass sich die Landesregierung im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung mit der Thematik des Eintrittsalter in den Ruhestand auch bei der Feuerwehren beschäftigt.

Und ich wiederhole das hier nochmal: Immer unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen des Dienstes in den Feuerwehren.

Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung bzw. unser Innenminister hierzu einen ausgewogenen Gesetzesantrag einbringen wird. Aber natürlich werden wir diesen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des feuerwehrtechnischen Dienstes diskutieren, insbesondere im Hinblick auf

- das Renteneintrittsalter an sich
- einer möglichen Trennung zwischen Laufbahngruppen
- und den Übergangsfristen

Lassen sie uns diese Diskussionen gemeinsam im Rahmen des Gesetzesverfahren führen, ihre jetzigen Anträge, die diese Diskussionen von vornherein ausschließen, lehnen wird daher ab.

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