Thomas Schnelle zu TOP 4 "Kommunikation und IT-Sicherheit im Falle eines Katastrophenfalles durch einheitliche Planbarkeit sicherstellen"

25.01.2023

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,


in der noch kurzen Legislaturperiode beschäftigen wir uns nun zum wiederholten Male mit einem Antrag zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zum Katastrophenschutz in NRW. Dies begrüße ich zunächst, denn es ist richtig, dass wir diesem Thema breiten Raum in den politischen Debatten hier im Landtag einräumen und das wir uns hier im Plenum, im Innenausschuss und auch in anderen Ausschüssen mit diesem Thema beschäftigen. Denn der Schutz der kritischen Infrastruktur und die Vorsorge vor Katastrophen betrifft nicht nur das Innenresort, sondern auch viele andere Resorts der Landesregierung.
Daher war es richtig, dass die regierungstragenden Fraktionen bereits in einem Antrag im November-Plenum letzten Jahres verschiedene Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur, damals vor den drohenden Gefahren einer Covid-Infektionswelle und einer Energiemangellage, auf den Weg gebracht haben. 

Einer der wichtigsten Punkte hierbei war die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen, der sogenannten KOST Kritis im Innenministerium. Diese ist zwischenzeitlich auf den Weg gebracht und steht kurz vor der Einrichtung, aber natürlich muss für eine solche Stelle auch zunächst fachlich kompetentes Personal gefunden werden.

In dieser Stelle werden zukünftig zunächst die kritischen Strukturen der Landesregierung dann auch Resort übergreifend koordiniert.
Der Schutz der kritischen Infrastruktur muss dabei immer überwiegend auch mit dem Katastrophenschutz gedacht werden, gerade auf Landesebene. Daher bin ich froh, dass die Zukunftskoalition aus Grünen und CDU im neuen Landeshaushalt 15 Stellen für eine Landesstelle für den Katastrophenschutz im Innenministerium bereit gestellt hat. Hiermit wird erstmals die Grundlage geschaffen, dass im Innenministerium auch ausreichend personelle Kapazitäten vorhanden sind, um sich diesem wichtigen Thema anzunehmen.
Auch hat das IM mit seinem Sensibilisierungserlass und der Handlungshilfe Krisenmanagement beim Versorgungsausfall gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbände Handlungshilfe den Kommunen an die Hand gegeben.

Man sieht, dass Thema Schutz kritischer Infrastrukturen und Katastrophenschutz wird sowohl in den regierungstragenden Fraktionen als auch in der Landesregierung ernst genommen.

Im Innenausschuss befinden wir uns gerade im Anhörungsverfahren zum Antrag der SPD Fraktion aus dem Novemberplenum. Daher finde ich den Zeitpunkt Ihres Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP Fraktion nun nicht ganz so glücklich.
Inhaltlich möchte ich aber auch einige Anmerkungen machen.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass sich ihre Initiative bei Ihren Anträgen zu Kritis, Kat-Schutz oder Brandschutz auf  einzelne Schlagwörtern und der Meinung von einzelnen Gruppen oder Fachleuten  beziehen, ohne vorab diese Vorschläge breiter zu prüfen und ohne ein Gesamtbild einzuholen. Das werden wir bei ihrem Antrag zu Löschflugzeugen sehen und das sehen wir auch meiner Meinung nach hier.
Beispiel Etablierung eines Cyber-Hilfswerkes:
Dies ist sicher auf den ersten Blick eine prüfungswerte Sache. Allerdings schlägt die Arbeitsgemeinschaft Kritis in ihrem Konzept vom 09.11.2022 selbst vor, ein solches Hilfswerk beim THW anzubinden und hat deshalb den Arbeitstitel auch nicht zufällig gewählt.
Beispiel Leuchttürme:
Diese werden in vielen Kommunen und Kreisen bereits etabliert. Aufgabe ist hier die Aufrechterhaltung des Kontaktes mit den Behörden, Informationsweitergabe, ggfls Versorgung der Bevölkerung. Ihre Forderung, dass bei allen Leuchttürmen die Möglichkeit zur Versorgung pflegedürftiger Menschen gegeben sein muss, würde die Leuchttürme dagegen vollkommen überfordern. Hier müssen andere Betreuungspunkte geschaffen werden, in der Zahl geringer als die eigentlichen Leuchttürme.
Beispiel Satelitteninternet:
Auch dieses stellt keine sichere Rückfallebene dar. Einerseits kann die Satelittenkapazität begrenzt sein – gerade wenn diese für Behörden oder gar Militär zur Lagebewältigung benötigt wird, anderseits müssen diejenigen, die Informationen ins Internet stellen hierzu auch weiter in der Lage sein.
Und dann fordern sie pauschal die Unterstützung weiterer Kritis-Betreiber mit Landesmitteln für Satelitteninternet und Notstrom. Hierfür sind die Betreiber wie Energieversorger und andere, die hiermit ja auch ihr Geld verdienen, zurecht selbst verantwortlich. In den Fällen, wo das Land zuständig ist, geschieht das schon bzw laufen die Planungen.
(Und dann fordern sie einen Masterplan mit einheitlichen Standards für die Ausarbeitung von Katastrophenschutzplänen. Dabei sind wir uns doch alle einig, dass wir in Zukunft Katastrophenschutzbedarfspläne vorgeben wollen. Dies wir sicherlich eine notwendige Änderung im BHKG sein)
Ich freue mich immer, wenn wir uns hier im Ausschuss mit Katastrophenschutz und Schutz der kritischen Infrastrukturen beschaffen, hätte mir jedoch gerade dann, wenn man detalierte Vorschläge macht eine breitere Auseinandersetzung mit dem Thema zur Vorbereitung eines solchen Antrags gewünscht. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

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