Thüringen-Urteil zur Parität bestätigt Linie der CDU

15.07.2020
Rot-Rot-Grün lieferte Vorlage für AfD

Landeswahlgesetz gekippt. Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Dazu erklären die gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen, Heike Troles, und die CDU-Abgeordnete Simone Wendland:

Heike Troles: „Wenn es um das Ziel geht, den Anteil von Frauen in den Parlamenten zu steigern, sind sich wohl alle demokratischen Parteien einig. Man kann nicht Politik für die weibliche Hälfte der Bevölkerung machen und dies dann in der Partei nicht richtig abbilden. Die Frage ist, welchen Weg man einschlägt. Der Weg von Rot-Rot-Grün in Thüringen endete heute mit einer Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Linie der CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen ist: Wir brauchen schon deshalb kein Gesetz, weil die Parteien selbst für eine gleichberechtigte Platzierung von Frauen auf Listen sorgen können. Ich freue mich, dass die Diskussion über das Thema Frauenquote in der CDU so konstruktiv geführt wird. Bis 2023 will die CDU-Spitze in ihren eigenen Reihen genauso viele Ämter durch Frauen wie durch Männer besetzt sehen.“

Simone Wendland: „Wenn Parteien vorgeschrieben wird, ihre Listenplätze abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, greift das in die Wahl- und Gestaltungsfreiheit der Parteien ein. Wir haben immer gesagt, dass das verfassungswidrig ist. Das Verfassungsgericht in Weimar hat dies heute für Thüringen bestätigt. SPD und Grüne wollten und wollen ein solches Paritätsgesetz aber auch in Nordrhein-Westfalen.  Bedauerlich ist, dass das von Linken, SPD und Grünen in Thüringen beschlossene Gesetz nun zu einem Erfolg für die AfD geführt hat, die dagegen geklagt hatte. Das hätte man vermeiden können, wenn man auf die Verfassungsrechtler gehört hätte.“