Tom Brüntrup zu TOP 13 "Freie Fahrt für Künstliche Intelligenz? – Der sogenannte AI Act der Europäischen Union darf nicht der Bremsklotz für die heimische Wirtschaft sein!"

15.06.2023

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Künstliche Intelligenz hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht und sich zu einer der bedeutendsten Technologien entwickelt. Chatbots, maschinelles Lernen und bildgenerierende künstliche Intelligenzen prägen mittlerweile unseren Alltag. Diese beeindruckenden innovativen und intelligenten Technologien sind eine Chance für die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Menschen. Gerade die bildgenerierenden künstlichen Intelligenzen zeigen aber auch, dass das enorme Potenzial Gefahren birgt. So werden auf Knopfdruck neue vermeintliche Realitäten generiert. Ebenso verhält es sich mit Texten, die innerhalb weniger Sekunden ohne Quellenangaben auf dem Bildschirm erscheinen.
Was brauch es also, wenn generierte Bilder von echten nicht mehr zu unterscheiden sind und Texte ohne Angabe der Quellen ausgegeben werden? Es braucht Vertrauen. Vertrauen in die Arbeitsweise, in die Datengrundlage und in die Herkunft der KI-Tools.
Genau an dieser Stelle setzt der Ansatz der europäischen Union zur künstlichen Intelligenz an. So beschäftigt sich die Europäische Union, neben der Exzellenz-Förderung im Bereich KI, ausdrücklich mit dessen Vertrauenswürdigkeit. Gelingen soll dies mit einem vorgelegten Rechtsrahmen zur Bewältigung von Grundrechten und Sicherheitsrisiken und durch noch fehlende Regelungen zur Klärung der Haftungsfragen und zu sektoralen Sicherheitsvorgaben.
Der Rechtsrahmen für KI unterscheidet nach Risikostufen. So werden künstliche Intelligenzen, die ein inakzeptables Risiko für das Leben, den Lebensunterhalt oder die Rechte der Menschen darstellen verboten. KI-Anwendungen, die beispielsweise in kritischen Infrastrukturen, in Sicherheitskomponenten oder in Programmen mit direkten Auswirkungen auf das Leben der Menschen eingesetzt werden, stellen ein hohes Risiko dar. Ehe diese auf den Markt kommen können, müssen Risikobewertungen vorhanden, eine hohe Qualität der Datenbasis gesichert und Entscheidungswege nachvollziehbar sein. Darüber hinaus soll eine menschliche Aufsicht das Risiko minimieren. Bei Systemen mit begrenztem bis niedrigem Risiko greifen, abgesehen von Transparenzvorgaben, nahezu keine Vorschriften.
Die Aussage im Antrag der AfD, die Studie der Münchener KI-Initiative appliedAI käme zu dem Schluss, dass mehr als die Hälfte der KI-Anwendungen in den Hochrisikobereich fielen ist darüber hinaus zu korrigieren. So stellte die Studie bei der Risikoklassifizierung von über hundert Systemen fest, dass, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, „18% der KI Systeme (…) zur Hochrisiko-Klasse [zählen], 42% stellen ein niedriges Risiko dar und bei 40% ist es unklar, ob sie in die Hochrisikoklasse fallen oder nicht“. Der große Anteil an nicht einzuordnenden Anwendungen ist dabei auf die noch im Beratungsprozess befindlichen Vorgaben im Bereich der kritischen Infrastruktur, der Beschäftigung, der Strafverfolgung und der Sicherheitskomponenten zurückzuführen.
Auch wenn bei vielen Anwendungen eine Klassifizierung noch nicht möglich ist, steht fest, dass gerade in den Bereichen, in den KI in kritische Infrastrukturen, die Sicherheit und das Leben von Menschen eingreift, eine gründliche Abwägung zwischen Innovation und Technologieoffenheit einerseits und Sicherheit und Rechten andererseits vorgenommen werden muss. Und nur wenn die Datengrundlagen und die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar sind, kann ein erforderliches Vertrauen hierfür existieren.
Keine Frage, die Abwägung zwischen Chance und Risiko ist im Bereich der künstlichen Intelligenz keine einfache. Aber der AI Act der Europäischen Union gibt hier geeignete Leitplanken vor. Und auch wenn sich die Unternehmen an einen erforderlichen Rechtsrahmen halten müssen, bin ich angesichts der Vorteile vertrauenswürdiger KI und der investierten Fördermittel der EU sicher, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Nutzen für unsere Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt.
Den Antrag der AfD braucht es daher nicht.

 

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