Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es fiel mir schwer nachzuvollziehen, warum wir heute, am 29.02.2024, über die Grundlage einer Verordnung diskutieren, welche am 01.06.2020, also vor 1368 Tagen in Kraft getreten ist. Natürlich haben Sie auch schon damals die Mieterschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und das zugrunde liegende Gutachten an diesem Rednerpult kritisiert, aber warum heute erneut?
Weil das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen angekündigt hat, die Mieterschutzverordnung noch vor ihrem Auslaufen im kommenden Jahr zu überarbeiten.
Und auch unserem Zukunftsvertrag können sie entnehmen, dass die Verordnung zeitnah erneuert werden soll.
Statt also die laufenden Verfahren und insbesondere das neue Gutachten abzuwarten, unterstellen sie in ihrem Antrag lieber einen unangemessenen Mieterschutz und vergleichen Äpfel mit Birnen. 18 Städte und Gemeinden fallen nach dem Gutachten der Mieterschutzverordnung unter den „angespannten Wohnungsmarkt“, 95 nach der Baulandmobilisierungs-Verordnung, 225 beim öffentlich geförderten Mietwohnungsbau. Das die Verordnungen und damit auch die zugehörigen Gutachten unterschiedliche Ziele verfolgen und auch in unterschiedlicher Weise in den Markt eingreifen, bleibt in ihrer Begründung unkommentiert. Einfacher fällt es, hohe Zahlen aufzurufen und die Förderkulissen unvollständig darzustellen, um den gewünschten Eindruck zu erzeugen. Den Eindruck, Mieterinnen und Mieter würden in NRW um ihre Rechte gebracht. Dies ist jedoch unehrlich und unzutreffend. Betrachten wir die Indikatoren der unterschiedlichen Verordnungen für den Begriff des „angespannten Wohnungsmarktes“. § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches legt hierfür über Bundesschnitt steigende Mieten, eine überdurchschnittliche Mietbelastung der Haushalte, wachsende Bevölkerungszahlen ohne ausreichenden Wohnungsneubau oder geringen Leerstand bei hoher Nachfrage zugrunde. Die Baulandmobilisierung stellt dagegen auf die Angebotsmietpreise, deren Entwicklung während der letzten vier Jahre und auf die Baulandpreise ab, während die Wohnbauförderung das Kosten- und Bedarfsniveau für Mietwohnraum und Wohneigentum berücksichtigt. Wie sie sehen, können unterschiedliche Berechnungsgrundlagen faktisch nicht zum gleichen Ergebnis führen, auch wenn dieselbe Begrifflichkeit drübersteht.
Und auch die Ziele und Instrumente divergieren. Während die Mieterschutzverordnung in das privatrechtliche Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter eingreift, zielt die Baulandmobilisierungsverordnung darauf ab, den Kommunen erweitere Werkzeuge an die Hand zu geben, um Bauland zur Verfügung zu stellen. Während die öffentliche Wohnraumförderung insbesondere den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen unterstützt. Somit ist es auch nur sinnvoll, dass man für den Eingriff in ein privatrechtliches Mietverhältnis einerseits und für die Unterstützung durch die öffentliche Hand anderseits, unterschiedliche Voraussetzungen vorgibt.
Die Begründung ihres Antrags hat entsprechend nur ein Ziel - in die Irre zu führen und vom handwerklichen Mangel des Antrags abzulenken. Ihre gesamte Begründung dreht sich um die Mieterschutzverordnung, um das zugrunde liegende Gutachten und um Verordnungen, die dieselbe Begrifflichkeit verwenden. Nur um dann die bereits verkündete Überarbeitung in Zusammenarbeit mit den Verbänden zu fordern. Und weil man in der eigenen Ampel-Koalition auf Bundesebene aktuell nichts zustande bekommt, legt man noch die Forderung einer Bundesratsinitiative zum Mieterschutz obendrauf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, statt mit nicht vergleichbaren Zahlen Schlagzeilen provozieren zu wollen, setzen wir uns als schwarz-grüne Koalition für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land ein. Wir werden die Mieterschutzverordnung erneuern, wollen die Kündigungssperrfrist verlängern und wirken insbesondere den Indikatoren des Bürgerlichen Gesetzbuches entgegen.
Vergangene Woche hat Frau Ministerin Scharrenbach die Erfolge des öffentlich geförderten Wohnraums vorgestellt. 6.726 Wohnungen in 2023, ein Plus von 68% gegenüber dem Vorjahr sowie 1.557 Einheiten bei den Eigentumsmaßnahmen, plus 162%.
Eine jede von diesen Einheiten trägt dazu bei, der wachsenden Bevölkerungszahl Rechnung zu tragen und die Nachfrage zu befriedigen. Wohnungspolitik ist soziale Daseinsvorsorge und eben diese betreiben wir in Nordrhein-Westfalen verlässlich.
Während die SPD auf Bundesebene, gemeinsam mit Ihrer Bundesministerin Frau Geywitz für Unruhe bei Bauwilligen und der Bauwirtschaft sorgt, halten wir den Bau am Laufen, um den Menschen ein Zuhause zu ermöglichen. Mit 2,1 Milliarden Euro Fördermitteln im Jahr 2023, insgesamt 9 Milliarden Euro bis 2027 und beispielsweise auch im vergangenen Dezember als das Ministerium gemeinsam mit der NRW.Bank das Förderprogramm Nachhaltig Wohnen angepasst hat, um das ausgesetzte Bundesförderprogramm für klimafreundlichen Wohnungsbau aufzufangen.
Sich für Mieterinnen und Mieter in unserem Land einzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, bedeutet eben mehr als nur Rechtsansprüche im Bestandswohnraum zu definieren.
Machen wir lieber, worauf es ankommt, unterstützen wir den Neubau und überarbeiten wir -wie geplant- die Mieterschutzverordnung. Ihren Antrag brauchen wir hierfür nicht.
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