Tom Brüntrup zu TOP 7 "Für ein familienfreundliches NRW: erweiterte Kinderkrankentage zusichern"

24.08.2023

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat uns, den Eltern aber auch gerade den Kindern viel abverlangt. Hohe Krankenstände, wechselnde Krankheitsverläufe, unbekannte Mutationen und die Isolierung bei Erkrankung an Covid-19 haben dabei außergewöhnliche Maßnahmen und Entscheidungen erfordert. Und so war es richtig, das die im vorliegenden Antrag thematisierten Kinderkrankentage in ihrer Zahl gesteigert und ihre Inanspruchnahme vereinfacht wurden.
Corona haben wir mittlerweile zum Glück überwunden. Dies erfordert von den in Krisenzeiten ausgeweiteten Regelungen, zu einem heute angemessenen Maß zurückzukehren. Dies bedeutet, dass die Voraussetzungen des § 45 SGB V wieder greifen. Danach haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen und sie hierfür von der Arbeit fernbleiben. Mit Blick auf die tatsächlich gestiegenen Atemwegserkrankungen sind dabei die Bestrebungen der Ampel-Koalition die Kinderkrankentage auf 15 bzw. 30 bei Alleinerziehenden, gegenüber 10 bzw. 20 vor der Corona-Pandemie, anzuheben sinnvoll.
Weniger sinnvoll sind dagegen die im Antragstext verfolgten Ziele der AfD, aktuelle Herausforderungen, aber keineswegs Krisen, mithilfe von Kinderkrankentagen zu lösen. So sollte die Kompensation von Schul- und Kita-Schließungen nach dem Ende der Pandemie nicht mehr auf Kosten der Krankenversicherungen erfolgen. Genauso sieht dies auch der Bund, der die Inanspruchnahme der Kinderkrankentagen bei Betreuungsbedarf nicht erkrankter Kinder bereits zum 07. April 2023 hat auslaufen lassen. In der Bundesdrucksache 20/3328 heißt es dazu, dass man, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, „die während der Wintermonate ausgelöste(n) Covid-19-bedingten Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern [abfedern]“ wollte. Die erhöhte Zahl an möglichen Kinderkrankentagen gilt noch bis zum 31.12.2023.
Der vermeintlich verlockende Vorschlag der AfD-Fraktion, auch weiterhin die Betreuung von nicht erkrankten Kindern durch das Kinderkrankengeld zu sichern, hat darüber hinaus seinen Preis. So kann man der selben Vorlage des Bundes entnehmen, dass allein § 45 Abs. 2a SGB V, die Ausweitung des Anspruchs, 150 Millionen Euro im Jahr 2023 kostet. Davon entfällt sicherlich nur ein Teil auf die Inanspruchnahme bei Schließungen, aber trotzdem reden wir über mehrere Millionen, die lieber in das System Kita und Schule fließen sollten als in die Einzelfalllösung. Denn was der AfD-Antrag bei seinen vermeintlich einfachen Lösungen übersieht, sind der Mehraufwand für die Versicherungen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft, wenn Fachkräfte vermehrt zuhause bleiben und die gleichbleibende Unsicherheit für die Eltern. Keine Frage, jede und jeder sollten bei seinem erkrankten Kind bleiben dürfen, aber für die verlässliche Betreuung von gesunden Kindern in Schulen und Kitas ist die Politik verantwortlich.
Der Überweisung an den Ausschuss, wo wir die dafür sinnvollen Maßnahmen diskutieren, stimmen wir zu.

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