Tom Brüntrup zu TOP 8 „Ermöglichen statt ausbremsen – Kita-Gründungen durch Elterninitiativen vereinfachen und stärken“

26.10.2023

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

laut dem Statistischen Bundesamt machen Elterninitiativen rund 7% aller bundesweit vorhandener Kindertageseinrichtungen aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Betreuung und Bildung unser Kinder. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen geht von 7.500 Einrichtungen und über 200.000 betreuten Kindern aus. Unstrittig ist damit die Anerkennung des Engagements der Eltern und die Bedeutung ihre Arbeit für die Kinder.

Strittig dagegen sind meines Erachtens die Gründe und Schlussfolgerungen des vorliegenden FDP-Antrages. Auf drei Seiten beschreibt die FDP zunächst die uns bekannte Situation der fehlenden Kita-Plätze sowie der offenen und unbesetzten Stellen, den Fachkräftemangel und die Folgen des Mangels auf Kinder, Eltern und auf die Wirtschaft. Es folgt die Beschreibung der Besonderheiten einer Elterninitiative und eine Auflistung der Voraussetzungen zur Gründung einer solchen. Und dann kommen wir zum Anlass des Antrags – „aktuelle Beispiele (…) in Witten und Mettmann“.

Die FDP zieht aus den beiden Fällen die Schlussfolgerung , dass zahlreiche bürokratische Hürden existieren, die die Gründung erschweren oder gar behindern und dies bei den Initiatoren zur Frustration und finanziellen Verlusten führen könnte.
In der Konsequenz müssten bürokratische Hürden abgesenkt und die Umsetzung von Vorgaben flexibilisiert werden. Zum Beispiel durch eine Rutsche als innovativer Notausgang aus dem ersten Stock, die übrigens bereits heute unter Voraussetzungen zulässig ist.

Doch schauen wir uns die beiden Fälle mal genauer an. In Mettmann soll aus einer Tagespflege eine private Kindertageseinrichtung entstehen.
Problem: die fehlende Refinanzierungsmöglichkeit über das Kibiz bei privaten Initiativen. Die Lösung: eine Elterninitiative in Form eines eingetragenen Vereins. Entsprechend beschränkt sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen in ihrem Gründungsleitfaden allein auf diese Rechtsform. Und in Witten? Da scheiterte die Kita-Gründung am Flächennutzungsplan und weil der zuständige Verwaltungsmitarbeiter angeblich keine Lösung finden wollte. Herr Bender von der Bundesarbeitsgemeinschaft verweist in diesem Kontext darauf, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, dass es Auflagen geben muss und der Kinderschutz zu beachten ist, „man (…) oft aber auch Lösungen finden [könne], wenn man das möchte.“

Natürlich will ich damit nicht in Abrede stellen, dass Elterninitiativen vor bürokratischen Hürden stehen und diese mit ehrenamtlich engagierten Eltern schwieriger zu überwinden sind, als mit Fachpersonal eines Trägers. Ausgehend von zwei Fällen aber im Titel des Antrages zu unterstellen, dass Kita-Gründungen durch Elterninitiativen bewusst ausgebremst würden, ist unzutreffend. Wie der FDP-Antrag selbst anführt, sind die entscheidenden Ansprechpartner die örtlichen Jugendämter und kommunalen Entscheidungsträger um die vorhandenen Spielräume auszunutzen. Die vielfältigen und teilweise sogar lösbaren Fallstricke zu identifizieren, landesseits gescheiterte Projekte wieder aufzugreifen und Ermessensspielräume zu definieren -sofern dies überhaupt möglich ist und obwohl es dem Sinn eines Spielraums widerspricht-, ist dagegen nicht zielführend. Viele Regelungen existieren zu Recht zum Schutz unserer Kinder und sollten als solche unumstößlich sein. Für diese Rahmenbedingungen sind wir zuständig, für deren Auslegung die Verantwortlichen vor Ort.

So zum Beispiel auch bei der im FDP-Antrag geforderten Nutzung öffentlicher Spielflächen. Betrachtet man die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Außenspielflächen, so muss man feststellen, dass vom altersgerechten Spielgerät, über Fallhöhen und Untergründe, bis hin zur Sicherung zum Verkehrsraum, vieles zu beachten ist. Nach dem deutschen Kinderhilfswerk werden trotzdem zunehmend mehr Kindertagesstätten ohne eigene Außenflächen gebaut. Das Hilfswerk bemängelt dies ausdrücklich, vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausstattung und der damit einhergehenden unterschiedlichen Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeit der Kinder. Das Beispiel zeigt, dass vieles rechtlich möglich ist – im Einzelfall aber entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und im Sinne der Kinder abgewogen werden sollte.

Unterstützung in der Gründungsphase und beim Betrieb der Kindertagesstätte erhalten die Eltern hierbei von vielen Ansprechpartner und Dachorganisationen in NRW sowie von der Landesarbeitsgemeinschaft. Diese fungieren dabei auch als Ansprechpartner in beide Richtungen: sowohl für die Initiativen als auch für die lokalen Behörden.

Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir gleichwohl zu und freuen uns auf die Diskussion.

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