Tom Brüntrup zu TOP 8 "Gesetz betreffend den weiteren Aufbau der Medizinischen Fakultät in Ostwestfalen-Lippe und zur Änderung weiterer hochschulgesetzlicher Vorschriften"

24.08.2023

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir beraten heute in der zweiten Lesung das Gesetz betreffend den weiteren Aufbau der Medizinischen Fakultät in Ostwestfalen-Lippe und zur Änderung weiterer hochschulgesetzlicher Vorschriften.
Ich freue mich sehr für die CDU-Fraktion zu diesem Gesetz Stellung nehmen zu dürfen. Denn die Medizinische Fakultät OWL mit der wissenschaftlichen Anbindung an die Universität Bielefeld und der praktischen Anwendung im Evangelischen Klinikum Bethel, im Klinikum Bielefeld und im Klinikum Lippe ist ein Erfolg. Durch die CDU-geführte Landesregierung wurde 2017 der Startschuss gegeben und bereits im Herbst 2021 empfing die Fakultät die ersten Medizinstudierenden in Bielefeld. Als Abgeordneter der die Entwicklung des Hochschulstandortes und der Fakultät vor Ort und laufend miterleben darf, darf ich mich bei den Abgeordneten der letzten Legislaturperiode für die gute Standortwahl und bei den Verantwortlichen der Fakultät, der Universität und der Kliniken für ihre tolle Arbeit bedanken.
Das Gesetz das wir heute beraten und verabschieden beinhaltet gleich zwei weiteren Entwicklungen für die Medizinische Fakultät.
So werden zum einen die Studienplätze des Studiengangs Humanmedizin für die kommen zwei Semester fortgeschrieben. Da diese durch den Aufwuchs der neuen Fakultät hochschulgesetzlich festgeschrieben werden müssen, handelt es sich hierbei um eine wichtige Formalie, um den Verantwortlichen und den Studierenden Planungssicherheit zu geben. Langfristig soll die Zahl der Studierenden von aktuell und nunmehr fortgeschrieben 60 auf 300 steigen. Die Vorbereitungen hierfür, in Form von zusätzlichen Lehr- und Forschungsgebäuden, Studierendenhäusern sowie Kooperationen mit Lehrpraxen, schreiten täglich voran.
Eine Verbesserung im Bereich der Forschung und Lehre sieht das vorliegende Gesetz durch die Kooperation des Herz- und Diabeteszentrums NRW und der Universität Bielefeld vor. Hierfür sollen die im Herz- und Diabeteszentrum tätigen Professorinnen und Professoren der Ruhr-Universität Bochum eine mitgliedschaftliche Stellung an der Universität Bielefeld erhalten. Durch die Kooperation wird zum einen das Herz- und Diabeteszentrum noch stärker in die Hochschulmedizin eingebunden und zum anderen die Lehre und Forschung am Standort Bielefeld gestärkt. Ich finde der Gesetzesentwurf ist ein gutes Beispiel dafür, dass pragmatisch vorhandene Strukturen genutzt werden, um gemeinsam die medizinische Forschung, Lehre und Versorgung in unserem Land zu verbessern. Die Stärkung der Allgemeinmedizin und der hausärztlichen Versorgung auf dem Land waren der Ausgangpunkt für die medizinische Fakultät in OWL. Das universitätsmedizinische Forschungsprofil im Bereich der Medizin für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Institutionen der von Bodelschwinghschen Stiftung Bethel, haben das Profil geschärft. Und die anstehende Kooperation wird die medizinische Ausbildung der Studierenden und die Forschung intensivieren.
Eine weitere positive Entwicklung sieht das Gesetz im Bereich des Promotionskollegs vor. Mit dem Promotionskolleg hat Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle übernommen. So ist das Kolleg mit eigenem Promotionsrecht ein Novum im Wissenschafts- und Hochschulsystem. Der Wissenschaftsrat hob positiv hervor, dass der neue Promotionsweg nunmehr allen Absolventinnen und Absolventen jeglicher Hochschulform eine Promotion ermögliche und die oftmals schwierige Suche nach universitären Kooperationspartnern erleichtere. Somit entsteht eine Win-Win Situation: den talentierten Köpfen an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wird der Weg zur Promotion geebnet und der Druck auf die Universitäten wird abgebaut. Nach seiner Gründung im Jahr 2020 soll entsprechend nunmehr die dauerhafte institutionelle Förderung folgen. Der Gesetzesentwurf sieht hierfür eine Verankerung der Finanzierung im Hochschulgesetz und zur bürokratieärmeren Ausgestaltung eine Zuschussform vor. Damit wird die Finanzierungform des Promotionskollegs an die der Hochschulen angepasst. Mit dieser Gesetzesänderung erfüllen wir unser Versprechen, die erfolgreiche Arbeit dauerhaft zu sichern.
Zusammenfassend begrüßen wir den vorliegenden Gesetzesentwurf und freuen uns, dass auch das Votum des Wissenschaftsausschusses einstimmig ausgefallen ist. Wir stimmen selbstverständlich zu.

Themen

Autoren