Trauerspiel um die JVA Münster beenden: Überfälligen Neubau endlich realisieren, denkmalgeschützten Altbau erhalten!

27.01.2017
Jens Kamieth MdL, Sprecher des Rechtsausschusses

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vor viereinhalb Jahren, am 30. August 2012, erklärte Herr Minister Kutschaty, die JVA Münster befinde sich in einem schlechten baulichen Zustand. Ein Neubau an anderer Stelle sei erforderlich. Am 4. September 2014 teilte das Bundesministerium der Verteidigung unserer Landesregierung mit, eine Teilfläche des Standortes Handorf stehe für einen Neubau der JVA Münster nicht zur Verfügung. Auch die Standortanalyse zeigte bereits frühzeitig, dass der Truppenübungsplatz Handorf eine „zwar grundsätzlich geeignete Alternative“ sei, die weitergehende, vertiefende Prüfung zeigte aber, dass dem Standort in Handorf besser geeignete Alternativen vorzuziehen sind. Im April 2016 erklärten Sachverständige des BLB, es bestehe keine akute Einsturzgefahr oder Gefahr für Leib und Leben in Bezug auf das Gebäude. Am 6. Juli 2016 kündigte der BLB den Mietvertrag. Am 7. Juli musste die JVA dann ohne Vorwarnung binnen 48 Stunden geräumt werden, weil ein aktuelles Gutachten eine „hohe Wahrscheinlichkeit für ein spontanes Versagen der Statik“ sehe. Durch die plötzliche Räumung der JVA mussten bereits geschlossene Anstalten in Coesfeld und Krefeld kurzfristig als Ausweichstandorte nutzbar gemacht werden. Soweit die traurige Chronologie der JVA Münster. Ein neuer Standort ist nach wie vor nicht in Sicht. Die Versäumnisse beim denkmalrechtlichen Schutz des JVA-Gebäudes wurden uns in der Anhörung des Rechtsausschusses am 7. Dezember 2016 bestätigt. Der heutige unwürdige bauliche Zustand, der die Fortführung eines modernen, geregelten Strafvollzuges in Münster inzwischen unmöglich macht und zur Räumung führte, wurde durch Nichtstun verschuldet. Notwendige Reparaturen an Dach und Mauerwerk wurden nicht vorgenommen. Doch zurück zur Nutzung des Gebäudes als Justizvollzugsanstalt: Im Dunkeln tappen nämlich nunmehr seit Jahren auch die Angestellten der JVA Münster und ihre Familien. Sie brauchen endlich Klarheit darüber, wie es mit ihnen und ihren Arbeitsplätzen weitergeht. Auch die Zukunft des Justizstandorts Münster steht in den Sternen. Bis heute gibt es keine Entscheidung oder Prüfung zur Frage der Sanierbarkeit und/oder einer zukünftigen vollzuglichen Nutzung des Bestandsgebäudes nach einer Sanierung. Man kann ernsthafte Zweifel daran haben, ob das Ministerium überhaupt ein Interesse an einer verbindlichen Entscheidung hat. Und das in Zeiten, in denen ein erheblicher Bedarf an Haftplätzen besteht. Zu berücksichtigen ist auch die Situation in den Haftanstalten in Coesfeld und Krefeld. Diese werden derzeit als Ausweichstandorte für Häftlinge aus Münster genutzt, obwohl das NRW-Justizministerium sie erst Ende 2015 geschlossen hatte. Festzuhalten bleibt eine mehr als bescheidene Bilanz: 1. Seit Regierungsübernahme durch Minister Kutschaty ist nichts passiert. Seit Jahren wird das Ziel des Neubaus verfolgt. Seit Jahren ist es die Absicht des Justizministers einen neuen Standort festzulegen. Im Ergebnis muss man aber feststellen, dass der Minister keinen Standort vorzuweisen hat. 2. Die Instandhaltung des bestehenden denkmalgeschützten Standortes wurde vernachlässigt. Jetzt streiten sich die zuständigen Behörden über die Sanierungsfähigkeit der JVA Münster. 3. Zusätzlich, so hat es selbst der Staatssekretär in der vergangenen Sitzung des Rechtsausschusses eingeräumt, ist durch die Räumung der JVA Münster eine prekäre Situation für den Justizvollzug und die Haftkapazitäten in NRW entstanden. 4. Erst im November vergangenen Jahres hat man endlich einmal alle Beteiligten an einen Tisch geholt. Dies hätte bereits viel früher erfolgen müssen als die Grundsatzentscheidung des Ministers gefallen war. Man weiß doch, dass die Suche nach JVA-Standorten sensibel angegangen werden muß! Die Landesregierung hat eine Hängepartie zugelassen - auf dem Rücken der Beschäftigten. Und dies liegt in der Verantwortung des Ministers. Jetzt gilt es aber, nicht weiter zurückzublicken, sondern endlich in die Zukunft zu schauen. Herr Minister, treffen Sie die notwendigen Entscheidungen und werden Sie nicht zum Spielball anderer. Werden Sie Ihrer Verantwortung für den Strafvollzug und Ihrer Bediensteten gerecht! Daher kann ich nur um Zustimmung zu unserem Antrag werben, um endlich Planungssicherheit für alle Betroffenen herzustellen.

Es gilt das gesprochene Wort!

Themen

Autoren