In dieser Sitzungswoche wird in zweiter Lesung über die Novellierung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Dazu erklärt unsere umweltpolitische Sprecherin Bianca Winkelmann:
„Wasser ist Grundlage des Lebens und diese wollen wir schützen. Wir brauchen Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität. Deshalb steht die Trinkwasserversorgung beim neuen Landeswassergesetz im Fokus. Die Wasserversorgung ist im Hinblick auf die vergangenen trockenen Jahre kein reines Mengen-, sondern auch ein Qualitätsproblem, denn ausrei¬chendes Wasser muss auch qualitativ nutzbar sein – sowohl als Trinkwasser als auch für die Landwirtschaft und viele Industriezweige. Um erwartbarer Konkurrenz vorzubeugen, ist der Trinkwasser-Vorrang zukünftig gesetzlich verankert. Die genaue Ausgestaltung und die Grundlagen für die erforderliche Abwägungsentscheidung werden in einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums geregelt.
Der Schutz und die Sicherheit der Trinkwasserversorgung sind auch dahingehend abgesichert, dass weiterhin die nötige Gewinnung von Bodenschätzen in der Randzone von Wasserschutzgebieten nur dann erlaubt ist, wenn nach einer Einzelfallprüfung der örtlichen Behörden festgestellt wurde, dass dieses Vorgehen unbedenklich ist. Erst wenn die landesweite Wasserschutzgebietsverordnung zum Thema oberirdische Bodenschatzgewinnung in Kraft getreten ist, wird das Bodenschatzgewinnungsverbot aufgehoben. Dies regeln wir in einem vorliegenden Änderungsantrag zum Gesetz.
Zu den Gewässerrandstreifen: Die Landwirtschaft ist bereit, freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln in Gewässernähe zu ergreifen, gegen eine entsprechende Kompensation. Dieses Kooperations- und Kompensationsmodell wollen wir nach guter Erfahrung in der Vergangenheit ausbauen. Es bedarf keiner weiteren landesrechtlichen Regelungen, weil genau das in der Bundesdüngeverordnung bundeseinheitlich geregelt und sichergestellt ist.“
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