Umgang mit Fake News darf die Meinungs- und Pressearbeit in Deutschland nicht eingeschränkt werden

16.03.2017
Robert Stein MdL

Anrede, Fake News und Social Bots haben in letzter Zeit einen immer größer werdenden Raum in der öffentlichen Wahrnehmung eingenommen. Dieses politisch-gesellschaftliche Phänomen stellt uns vor die schwierige demokratische und juristische Abwägung von Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen und den Schutz unseres freiheitlichen Rechtsstaates vor Manipulation auf der anderen Seite. Die Verbreitung von Falschmeldungen und gezielten Desinformationskampagnen nehmen stetig zu, wobei die Bedeutung und Einflussnahme auf die politischen Meinungsbilder, bisher wissenschaftlich nur rudimentär analysiert worden sind. Es hat vermutlich eine gewisse Rolle im US Wahlkampf gespielt, jedoch kann man den Grad dieser Einflussnahme auf die politischen Meinungsbilder bisher nicht genau benennen. Nichtsdestotrotz, sind wir uns hoffentlich darüber einig, dass hier ein gewisser Handlungsbedarf besteht, nur über die Art und Weise gibt es scheinbar unterschiedliche Auffassungen. In Ihrem Antrag sprechen Sie davon, dass „die deutsche Bundesregierung gegen Fake News vornehmlich mit gesteuerten staatlichen Eingriffen, die allesamt die Meinungs- und Pressefreiheit potentiell einschränken, vorgehen will.“ Das ist einfach nicht wahr! Vielmehr gilt: Das, was das Grundgesetz als Schranken der Meinungsfreiheit definiert und die Maßstäbe, die nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht für die Abwägung von Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen und den Schutz unseres Rechtsstaates auf der anderen Seite entwickelt hat, muss auch für die Beurteilung von Aussagen in den sozialen Medien gelten. Die Politik muss Phänomenen wie Hassreden, Cybermobbing und Fake News rechtlich mit Augenmaß und in Respekt vor der Bedeutung der Meinungsfreiheit entschieden begegnen. Wir können das aber nicht so handhaben wie Sie das fordern, nach dem Motto: „auch erfundene, falsche oder verfälschte Nachrichten, also Fake News, sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit abgedeckt.“ Ja, Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Gut unserer Demokratie. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, so steht es in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. Aber auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Die Grenze zwischen der Meinungsfreiheit und einer gezielt gestreuten Falschmeldung, mit dem Ziel politische Stimmung zu manipulieren, verläuft dort wo es jemanden nicht darum geht, einen Beitrag zur Diskussion zu leisten, sondern unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und unsere Werte an sich anzugreifen. Darüber hinaus darf die Beurteilung darüber, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht der Privatwirtschaft überlassen werden. Twitter, Facebook und Co. können und dürfen nicht Richter über unsere Werte sein. Sie, werte PIRATEN, lehnen jegliche staatliche Kontrolle ab, da sie Ihrer Ansicht nach mutmaßlich die Meinungs- und Pressefreiheit einschränken könnte. Mit einer Prüfung durch Unternehmen wie Facebook, Twitter und Co., auf Basis derer Geschäftsordnung und nicht auf Basis dessen, was unser Grundgesetz als Maßgaben für die Meinungsfreiheit definiert, scheinen sie offensichtlich keine größeren Probleme zu haben. Eine gesetzliche Regulierung kann und sollte nicht die Verantwortung jedes Einzelnen ersetzen. Aus diesem Grund sind Digital- und Medienkompetenz enorm wichtig, um fundierte Informationen von bloßen Ressentiments unterscheiden und einordnen zu können. Entsprechende Programme in Bund, Ländern und Kommunen sollten zukünftig vermehrt gefördert werden. Wir sind der Meinung, dass Fake News und Social Bots Erscheinungsmerkmale einer unregulierten digitalen Gesellschaft sind, die viele bereits bekannte Phänomene der “offline-Welt“, mit einem hohen desinformativen Charakter und in einem nicht geahnten Ausmaß, in die “online-Welt“ transferiert haben. Daher halten wir es für richtig und wichtig, rechtsstaatlich und respektvoll zu überprüfen, wie wir unsere Werte mit Augenmaß und in Respekt vor der Bedeutung der Meinungsfreiheit schützen können. Aus diesem Grund ist Ihr Antrag abzulehnen. Vielen Dank!

 

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