Verbraucherrechte stärken! - NRW muss sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage einsetzen!

16.11.2017
Oliver Kehrl MdL zu TOP 11

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Die Einführung der Musterfeststellungsklage ist eine Bundesangelegenheit. Das Thema ist aktuell in Berlin in der Abstimmung und wird dort von den Akteuren diskutiert.

Es gibt bereits einen Gesetzentwurf aus dem Hause des noch amtierenden Justizministers Heiko Maas, der juristisch mehr als unzulänglich ist.

Für uns als CDU ist wirksamer Verbraucherschutz ein wichtiges Thema. Aus diesem Grund hat die CDU-Bundestagsfraktion bereits im Jahr 2016 Eckpunkte zu einer Musterfreistellungs-Klage formuliert.

Die Akteure auf Bundesebene haben sich des Themas angenommen, um für die Verbraucher Vereinfachungen zu schaffen.

Deshalb gibt es keine Notwendigkeit von Seiten des Landes, hier aktiv zu werden und in die laufenden Prozesse einzugreifen.

Nur weil sie einen frühen Ermüdungsbruch in der Opposition bekommen haben und Sie sich in Berlin in die Katakomben der Opposition versteckt haben, wird hier eine Sau durchs falsche Dorf getrieben (falsch, weil nicht zuständig).

Die SPD in NRW verfällt in denselben Aktionismus wie Justizminister Maas auf Bundesebene. Maas hat vor Monaten dort Gesetzentwurf vorgelegt, der juristisch unzulänglich war, weswegen wir bis heute noch darüber beraten.

Es scheint fast so, als hätte die SPD-NRW kein Vertrauen in die Qualität des Entwurfes ihres Bundesministers.

Der Gesetzentwurf auf Bundesebene beinhaltet zahlreiche diskussionswürdige Punkte. In seiner jetzigen Form ist der Entwurf rechtlich völlig unzulänglich und bietet dem Verbraucher keinerlei Rechtssicherheit. IM Gegenteil:
1. Für die vom Abgasskandal Betroffenen bietet er in seiner jetzigen Form ebenfalls keinerlei Hilfe, da die ersten Musterklagen erst frühestens zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetztes geführt werden können.
2. Wir sehen Gefahren: Ausländische Großkanzleien könnten über Verbrauchervereine aus dem EU-Ausland tätig werden und als „Strohmänner“ bei uns klagen. Mit dem Maas-Entwurf kann nicht verhindert werden, dass bei uns eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht. Wir wissen zu welchen Schizophrenien dieses US Modell führen kann.
3. Der Entwurf bringt Keine Rechtssicherheit, weil verklagte Unternehmen sich im Zweifel auf keinerlei Vergleiche einlassen werden. Damit würden Verfahren sehr lange dauern. Verbraucher verlören viel Zeit, bis eine verbindliche Gerichtsentscheidung fällt. Für uns ist wichtiger eine schnelle gerichtliche Klärung für alle Betroffenen als ein ausgefeilter Vergleich für wenige.
4. Der Entwurf der SPD vermittelt leider Wie so oft den Anschein, einseitig gegen die Unternehmen gerichtet zu sein - auch da, wo dies sachlich nicht gerechtfertigt ist. Wir wollen, dass sich auch Unternehmen auf ein Feststellungsurteil berufen können. Es muss gleiches Recht für beide Seiten gelten.

Auch heute bieten unsere Gesetze ausreichenden Rechtsschutz für die Verbraucher:
• Wir können individuellen klagen, und werden vom Verbraucherverband unterstützt.
• Bedürftige Kläger können bei guter Erfolgsprognose nach wie vor Prozesskostenhilfe erhalten.“
• ZPO sieht bereits vor:
1) Streitgenossenschaft, §§ 59, 60 ZPO
2) Klagehäufung, § 260 ZPO
3) Prozessverbindung, § 147 ZPO
4) Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz.

Bereits heute können Sie Forderungen etwa an eine Verbraucherschutzzentrale abtreten, wo diese gesammelt und dann im Wege der objektiven Klagehäufung durch eine einzige Klage geltend gemacht werden können.

Angesichts der somit ohnehin bereits bestehenden Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes sollte zunächst abgewartet werden, wie sich die Bundesebene im Laufe der Koalitionsverhandlungen zu dem Thema positioniert.

Alles in allem: Weil Sie sich in Berlin in die Opposition verkrochen haben, holen Sie hier in NRW olle Kamellen raus, die
• rechtlich ungenügend sind und damit das Ziel verfehlen
• Verbrauchern weiter das Kostenrisiko überlässt
• Mißbrauch fördern
• Unternehmen ohne inhaltliche Prüfung an den Pranger stellen können und daher für die Wirtschaft in Deutschland gefährlich werden
• Vergleiche erschwert und Gerichte nicht entlastet.

Freue mich auf Beratungen...