Verlässlichkeit und Fairness für Zugewanderte – und unsere Kommunen

02.07.2021
Heike Wermer zu einem modernen Integrationsrecht für NRW

Die Landesregierung hat an diesem Freitag zwei Gesetze ins Plenum des Landtags ein-gebracht, mit denen Nordrhein-Westfalen das bundesweit modernste Integrationsrecht erhalten wird: das neue Teilhabe- und Integrationsgesetz sowie die Novelle des Flücht-lingsaufnahmegesetzes (FlüAG). Beide Gesetze werden jetzt in den Fachausschüssen beraten. Dazu erklärt unsere integrationspolitische Sprecherin Heike Wermer:

„Mit diesen beiden Gesetzentwürfen schaffen wir erneut mehr Verbindlichkeit in der In-tegrationspolitik. Menschen, die eine Zukunft in Nordrhein-Westfalen haben, wollen wir zielgenauer fördern und auf der anderen Seite Menschen ohne Bleibeperspektive zügig und transparent zurückführen. Das sind wir den Menschen, die in unserem Land Zu-flucht und eine neue Heimat suchen, schuldig: Verlässlichkeit und Fairness.

Verlässlichkeit brauchen aber auch diejenigen, die vor Ort Zugewanderte auf ihrem Weg in die deutsche Gesellschaft begleiten. Für die kommunale Integrationsinfrastruktur und auch die Partner der Freien Wohlfahrtspflege schaffen wir durch die gesetzliche Grund-lage langfristige Planungssicherheit – auch finanziell mit einer garantierten Mindest-summe von jährlich 130 Millionen Euro.

Insbesondere bei der Kostenfrage für die Aufnahme von Geflüchteten stellen wir uns mit der FlüAG-Novelle fest an die Seite der Kommunen, die die Hauptlast schultern. Die Pauschalen für die Unterbringung von Flüchtlingen werden angehoben, und auch bei den Geduldeten gibt es mehr Unterstützung vom Land – das ist es, was unsere Städte und Gemeinden brauchen, und wurde von den Kommunalen Spitzenverbänden sehr begrüßt.“

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