Vorsicht bei der Nutzung von Mautdaten für die Strafverfolgung – keine pauschale Kriminalisierung von Verkehrsteilnehmern

13.07.2017

Mit dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass Daten, die im Zusammenhang mit der Autobahn-Maut erhoben werden, auch in Zukunft einer engen Zweckbestimmung folgen und kurzfristig wieder gelöscht werden müssen. Mit anderen Worten: Die nordrhein-westfälische Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das, was seit der Einführung der Maut im Jahr 2011 in § 9 des Bundesfernstraßenmautgesetzes geregelt ist, auch künftig so bleibt. Diese Forderung ist schon deshalb abzulehnen, weil dieses Thema derzeit überhaupt nicht auf der Agenda des Bundesrates steht. Es existiert schlichtweg keine Bundesratsinitiative eines anderen Landes, die auf die Nutzung der Mautdaten zur Strafverfolgung gerichtet wäre und zu der sich Nordrhein-Westfalen wie auch immer irgendwie einlassen müsste. Und nach meiner Kenntnis ist es völlig ungewöhnlich, dass ein Bundesland – sozusagen rein vorsorglich – Bundesratsinitiativen mit der Zielsetzung einbringt, dass bestimmte Regelungen im Bundesrecht nicht verändert werden sollen. Genauso gut könnten Sie fordern, dass die Landesregierung sich im Bundesrat dafür einsetzt, dass das Güterkraftverkehrsgesetz, die Gewerbeordnung oder das Gesetz zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt nicht geändert werden sollen. Nun werden Sie sagen: Ja aber, es gab Äußerungen von zwei Ministern des Landes Baden-Württemberg in der Presse, die vorgeschlagen haben, den Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Daten der Autobahnmaut für LKW zu gestatten. So pauschal, wie es in Ihrem Antrag steht, ist es zumindest nicht. Richtig ist, dass der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf gesagt hat – ich zitiere ZEIT-Online vom 21.06.2017 –: "Bei genau bezeichneten Kapitalverbrechen erscheint es durchaus erwägenswert, den Ermittlungsbehörden den eng begrenzten Zugriff auf Mautdaten zu gestatten". Das ist nun wirklich etwas völlig anderes als eine „pauschale Kriminalisierung von Verkehrsteilnehmern“, wie Sie es in Ihrer Antragsüberschrift formuliert haben, jetzt gerade haben Sie es ja auch etwas konzilianter dargestellt als in Ihrem Antrag. Wenn Sie mit Ihren Anträgen ernst genommen werden wollen, sollten an dieser Stelle künftig sorgfältiger formulieren und keine Überwachungsszenarien an die Wand malen, die niemand in Deutschland fordert. Die inhaltliche Frage, ob es sachgerecht ist, dass wir in Deutschland Mautdaten zur Abrechnung von Euro und Cent speichern und nutzen, diese Daten aber nicht einmal unter Richtervorbehalt zur Aufklärung schwerster Verbrechen nutzen dürfen, muss man wenigstens überlegen dürfen. Insofern bin ich den Kollegen aus Baden-Württemberg dankbar, dass sie diese Diskussion angestoßen haben. Dass man gerade in Baden-Württemberg solche Überlegungen anstellt, halte ich zudem für legitim. In diesem Zusammenhang sei an den Fall der im letzten Jahr in Endingen bei Freiburg ermordeten Joggerin erinnert, bei dem die Ermittler erst durch DNA-Analysen und Lkw-Mautdaten auf die Spur eines Verdächtigen gestoßen sind. Diese Mautdaten kamen aus Österreich, wo der Mann bereits eine französische Studentin getötet haben soll. Dass sich der Innen- und der Justizminister des Landes Baden-Württemberg vor diesem Hintergrund Gedanken darüber machen, wie die Strafverfolgung in solchen Fällen auch in Deutschland effektiver gestaltet werden kann, ist nach meiner Überzeugung durchaus nachvollziehbar und sollte nicht platt kritisiert werden. Aus diesem Grund wird die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag der SPD ablehnen, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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