Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen neu denken – Vorrang für Trinkwasser, Rohstoffgewinnung nur mit Augenmaß

09.11.2020
Bianca Winkelmann zur heutigen Anhörung im Umweltausschuss

Sachverständige haben sich am heutigen Montag zum Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts“ geäußert, das die Landesregierung Ende August in den Landtag eingebracht hat. Warum die Änderungen im Wasserrecht gut und notwendig sind und was Experten in der heutigen Anhörung im Umweltausschuss meinten, erläutert unsere Sprecherin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Bianca Winkelmann:

„Die SPD konnte es gar nicht abwarten und hat ihre Interpretation der heutigen Anhörung schon vorab am Wochenende verschickt. Das ist nicht nur dem Parlament gegenüber unangemessen und voreilig, vieles ist in der Sache zudem falsch. Durch die Novellierung des Gesetzes profitiert vor allem der Verbraucher, denn Trinkwasser als Lebensmittel Nummer 1 muss besonders geschützt werden. Dafür hat die Landesregierung für Notzeiten einen Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung in das Gesetz eingefügt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dies gibt es in anderen Bundesländern in dieser klaren Form bislang nicht.

Das Gesetz synchronisiert in erster Linie das Landesgesetz in NRW mit den Regelungen des  Wasserhaushaltsgesetzes  des  Bundes.  Das  betrifft  unter  anderem  die Regelungen zu Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrechten, der Entfristung von Genehmigungen und den Berichtspflichten. Wir wollen mit der Gesetzesnovelle beste Ergebnisse für den Gewässerschutz im Einklang mit bundeseinheitlichen Regelungen und möglichst begrenztem Aufwand erzielen. So ist beispielsweise das Düngerecht als das Fachrecht für die Düngung der richtige Ort für Vorgaben für die Düngung zum Schutz der Gewässer und Natur. Damit wird nicht die Bedeutung eines Streifens am Gewässer verkannt, der Raum für typgerechte Flora und Fauna bietet. Zum Schutz der Oberflächengewässer fordern wir, den kooperativen Wasserschutz zu verstärken - auch im Hinblick auf die noch viel zu zögerlich voranschreitende Umsetzung der Renaturierung der Gewässer.

Einen weiteren Kritikpunkt können wir ebenfalls entkräftigen, wie es auch von den Sachverständigen in der Anhörung gewünscht wurde: Die Ermöglichung der Bodenschatzgewinnung soll durch eine Einzelfallprüfung genehmigt werden. Das Bodenschatzgewinnungsverbot wird im Gesetz aufgehoben, zeitgleich aber über eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung in geregelte Bahnen gelenkt und auf die äußeren Randgebiete der Schutzzonen begrenzt. Für diese zeitliche Kopplung werden wir sorgen.“