Wer bestellt muss auch bezahlen – Der Bund muss die Kosten für seine Gesetze voll übernehmen!

16.02.2017
André Kuper MdL, Mitglied des Kommunalausschusses

Wer bestellt muss auch bezahlen – Der Bund muss die Kosten für seine Gesetze voll übernehmen! SPD/Grünen-Fraktionsantrag ist im Ergebnis ein Offenbarungseid der Landesregierung und eine Dokumentation des rot-grünen Versagens. Das Ziel Ihres Antrages ist kurz vor der Landtagswahl sehr durchsichtig: Ein Ablenkungsmanöver von eigenen Versäumnissen und Ungerechtigkeiten in der Kommunalfinanzpolitik der letzten 7 Jahre Rot-Grün bzw. insgesamt rd. 50 Jahren SPD-Regierungszeit in NRW. Dieser Antrag ist maximal zum Blenden geeignet, ist allerdings in Fachkreisen mehr als peinlich. Denn wenn irgendjemand von Ihnen diesen Antrag ernsthaft stellen wollte, bräuchte es zugleich in ihrem Beschluss eine Forderung nach einer Grundgesetzänderung, mit der u.a. die gesamte Aufgaben- und Finanzverteilung neu geregelt werden müsste. Allerdings hat die Landesregierung gerade mit dem Länderfinanzausgleich genau gegenteiliges auf den Weg gebracht und anders zementiert. Also: reiner Showantrag, was ich Ihnen anhand der folgenden 5 Punkte belegen werde: Belastungen der Kommunen per Bundesgesetz brauchen die Zustimmung des Bundesrates - da ist die rot-grüne Landesregierung vertreten - Wie haben Sie sich denn dort verhalten? Alle Gesetze, die Land und Kommunen maßgeblich belasten, haben den Bundesrat zu passieren. Wenn der heutige Antrag nicht nur Schein-Kommunalfreundlichkeit wäre, dann müsste die NRW-Landesregierung im Bundesrat die Interessen der Kommunen vertreten und anderswirkende Gesetze abgelehnt haben. Und, wie hat sich NRW im Bundesrat bei den letzten 2 millionenschweren Sozialgesetzabstimmungen verhalten? NRW hat sowohl dem Bundesteilhabegesetz (Eingliederungshilfe) am 16. Dezember 2016 als auch der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes am 10. Februar 2017 und damit massiven Sozialkostensteigerungen in den NRW-Kommunen tatenlos zugestimmt. Sie haben damit im Bundesrat die Mehrbelastung der Kommunen mitverursacht - Antrag blendet aus, dass die schlechte Lage der NRW-Kommunen auch hausgemachtes NRW-Problem ist: 2015 erzielten die kommunalen Haushalte bundesweit ein Plus von mehr als 3 Mrd. Euro - in Nordrhein-Westfalen dagegen machten die Kommunen ein Minus von mehr als 600 Millionen Euro. Da hilft nicht allein der Fingerzeig nach Berlin, sondern Selbstkritik wäre angebracht Grund? Liegt maßgeblich im Kommunalisierungsgrad & Fallzahlen In keinem anderen Bundesland werden den Kommunen vom Land so viele Aufgaben wie in NRW aufgebürdet, ohne dabei für die notwendige Aufwandserstattung zu sorgen. Zwei Beispiele: 1. Eingliederungshilfe & 2. Unterhaltsvorschuss: In 10 der 16 Bundesländer sind die Kommunen entweder gar nicht, oder nur bis zur Hälfte an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. In NRW müssen die Kommunen 100 %, allein zahlen. Und wenn man sieht, dass hier allein 1,4 Mrd. Euro p.a. anfallen, ist hier schon ein Hauptgrund negativer Haushaltsergebnisse in den NRW-Kommunen. Zweites Beispiel: Beim Unterhaltsvorschuss ist die Durchschnittsbelastung im Bundesgebiet rd. 24 %, bei uns in NRW 80 % des Landesanteils, Und nach allem dann solch ein heutiger Antrag? Ich wiederhole: Unglaubwürdig. Und wenn man dann auf die Kosten je Einwohner, Fallzahlen oder auch Kosten je Fall schaut, stellen wir auch dort erhebliche NRW-spezifische höhere Kosten gegenüber anderen Bundesländern fest: (Z.B. 865,00 Euro je Einwohner geben die NRW-Kommunen je Einwohner für Soziales aus, während der Bundesdurchschnitt bei nicht einmal 670,00 Euro liegt) Und wenn wir dann, wie in der Vergangenheit geschehen, per Antrag zumindest die Ursachen dieser höheren Kosten analysieren wollen, dann lehnen Sie das bereits im Ansatz ab und boykottieren damit jegliche Veränderung. Und dann solch ein heutiger Antrag? Unglaubwürdig Eingliederungshilfekostensteigerung - Wer bürdet auf? Bund oder Land? Die zusätzliche Belastung aus dem Bundesteilhabegesetz bürdet nicht der Bund den Kommunen auf – sondern macht das Land (es wurde ausdrücklich von kommunaler Seite begrüßt, dass im Gesetz verankert worden ist, dass die Länder die Träger der Eingliederungshilfe bestimmen und nicht der Bund). Und damit greift der Konnexitätsanspruch der Kommunen in NRW gegenüber dem Land – und nicht gegenüber dem Bund. Statt die Verantwortung allein auf den Bund abzuschieben, sollten Sie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Landeszuständigkeit überführen oder den beiden Landschaftsverbänden die Mehrausgaben ersetzen. Bund ist bereits auf gutem Wege - Massive Entlastung der Kommunen durch die cdu-geführte Bundesregierung: NRW ist abgewirtschaftet, von daher sind wir in der Tat auf Hilfen des Bundes angewiesen. Und der Bund leistet seinen Beitrag und wird seinen Beitrag weiter erhöhen, was wir selbstverständlich begrüßen und für weiter notwendig befinden. Der Anteil der bundesrechtlich veranlassten Finanzmittelbezüge für die Kommunen entwickelte sich seit dem Haushaltsjahr 2010 von 2.8 Mrd auf 5,8 Mrd in 2016 (Vollständige Übernahme der Grundsicherung, Schrittweise Milliarden-Entlastung bis zu 5 Mrd. Euro, 7 Mrd. Euro Investitionshilfe des Bundes – KommInvestFördG (KiFöG), Flüchtlings-KdU) Aber: Beste Bundeszahlung und Mehrleistung des Bundes bringt gar nichts, wenn das Land klebrige Finger hat: Aktuelles Beispiel: Bundes-Integrationspauschale: keine Weitergabe der 434 Mio. Euro des Bundes an die Kommunen; verbleiben im Landeshaushalt und fehlen unseren Kommunen Aber: Einhaltung der Konnexität bei Landesgesetzen? Maßstab bei eigenem Handeln anders Landesregierung verkennt Grundsatz „wer bestellt bezahlt“! Immer wieder wird versucht, den Grundsatz zum Schutz der Kommunen zu umgehen; Bsp. Vergabegesetz, Inklusion, Hygieneampel, FAZIT: Insgesamt ist der Antrag fachlich betrachtet eine Nebelkerze: In den letzten 7 Jahren Rot-Grün, bzw. bei der SPD in 50 Regierungsjahren sind die möglichen Hebel nicht angesetzt worden - unglaubwürdig Gerade im letzten und vorletzten Jahr gab es Bundesentlastungen in Milliardenhöhe, die sich weiter erhöhen werden und müssen Immer zusätzliche neue Belastungen aus Landesgesetzen sorgen für zusätzliche Belastungen Statt Show-Anträgen –wäre ehrliche Bestandsaufnahme, echte Einhaltung der Konnexität, Standardüberprüfung und Aufgabendiskussion notwendig! Dem verweigern Sie sich - daher kann man nur feststellen: Ihr Antrag ist darauf angelegt, die Menschen im Land zu blenden und von eigenen Versäumnissen abzulenken.

Es gilt das gesprochene Wort!

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