Wie steht es um den Schutz der Bevölkerung, Herr Minister?

10.03.2017

Auf Grundlage der heutigen Berichterstattung zu flüchtigen Gefangenen im nordrhein-westfälischen Strafvollzug, hat die CDU-Fraktion einen Bericht von Justizminister Kutschaty für den kommenden Rechtsausschuss beantragt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Faktion, Jens Kamieth:

„Die Situation im nordrhein-westfälischen Strafvollzug ist besorgniserregend. Minister Kutschaty erweckt den Eindruck, in seinem Zuständigkeitsbereich gebe es nur kleinere Zwischenfälle. Nach den unzähligen Suiziden, dem Munitionsklau aus dem Waffenschrank der JVA-Ronsdorf und der Überfrachtung der Justizangestellten mit Aufgaben, kommt nun ein weiterer Albtraum hinzu: entflohene Gefangene.

Der Minister muss im Rechtsausschuss über die Situation der entflohenen Gefangene aufklären. Besteht durch entwichene Häftlinge eine Gefahr für die Bevölkerung? Was hat es mit dem aktuell Flüchtigen Gefangenen aus dem geschlossenen Vollzug auf sich? Was unternimmt die Landesregierung um die geflüchteten aus dem offenen und geschlossenen Vollzug zu ergreifen? Der Minister darf nicht den Eindruck erwecken, es sei alles in bester Ordnung. Er ist verantwortlich für den Schutz der Bevölkerung und den Schutz seiner Bediensteten – statt Schönrednerei ist es an der Zeit, dass der Minister dieser Pflicht nachkommt.“

Im Anhang finden Sie die Beantragung des Tagesordnungspunkts für den Rechtsausschuss.

Hintergrund: Der Bonner General-Anzeiger berichtete am 10. März 2017 über ländervergleichende Zahlen zu Ausbrüchen aus dem offenen bzw. geschlossenen Justizvollzug. Aus dem geschlossenen Vollzug seien bundesweit 16 Inhaftierte geflohen, jeweils eine Person aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen seien aber immer noch flüchtig. Aus dem offenen Strafvollzug gab es im Jahr 2016 nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums 270 sogenannte Entweichungen. Davon seien 125 Häftlinge weiter vermisst. In Berlin gab es 52 Entweichungen aus dem offenen Vollzug, aus den restlichen 14 Bundesländern insgesamt 41 Entweichungen.

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