
ANREDE
Der 18. März 2015 wird vielen Abgeordneten noch lange in Erinnerung bleiben. Am 18. März 2015, einem Mittwoch, gab es hier am Landtag ein ganz besonderes Ereignis, das es in dieser Dimension wohl noch nie gegeben hatte, und so schnell ganz bestimmt auch nicht wieder geben wird. Über 15 000 Jäger, Angler und Naturschützer demonstrierten an diesem Tag vor dem Landtag und forderten ihren damaligen Minister Johannes Remmel auf, notwendige Änderungen im Landesjagdgesetz zu berücksichtigen. Wie wir aus der Historie wissen- ohne Erfolg!!
Daher ist der uns hier vor liegende Antrag in vielfacher Hinsicht mehr als erstaunlich.
In einem Antrag der Grünen Forderungen wie Schussschneisen im Mais, die Forderung nach Nachtsichtgeräten und vor allem die Forderung die Möglichkeit der Fallenjagd zu prüfen - überrascht uns doch alle sehr. Und das alles knapp zwei Jahre nachdem ihr ehemaliger Minister mit der Verabschiedung des Landesjagdgesetzes, über die Köpfe aller Beteiligten hinweg, die Jägerschaft in NRW mehr als ins Abseits gestellt hat.
Zum anderen überrascht uns dieser Antrag auch, weil, und das sollten sie eigentlich auch schon bemerkt haben, in NRW und auch Bundesweit schon viele ihrer geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Nach der Ausbreitung der ASP in Polen, der Ukraine, dem Baltikum und Tschechien hat das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko des Eintrags nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material als hoch eingeschätzt. Die Gefahr eines Viruseintrags in die Schwarzwildpopulation wird als deutlich höher eingeschätzt als die eines Eintrags in Hausschweinebestände. Daher würde die derzeit hohe Schwarzwilddichte einer Erregerverbreitung deutlich Vorschub leisten.
Soweit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dürften wir uns in der Sache einig sein. Allerdings sieht unser Lösungsweg anders aus als ihrer.
Wir verfolgen den Ansatz, zur Senkung der Populationsdichte nachhaltig zu bejagen; und, eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild ist hier nun mal von zentraler Bedeutung. Die für das Agrar- und Veterinärwesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder stellten auf der Sonder-Agrarministerkonferenz, unter dem Vorsitz unserer Ministerin, bereits im Januar in Berlin gemeinsam fest, dass regional das Erfordernis besteht, die Schwarzwildbestände durch jagdliche Maßnahmen deutlich intensiver zu regulieren.
Daher stehen wir hinter dem Erlass, die Schonzeit mit sofortiger Wirkung bis zum 31.3.2021 aufzuheben. Und in Abstimmung mit den Jägern sollten natürlich Maßnahmen, die die Jagd auf Schwarzwild erleichtern, auf den Weg gebracht werden. Mir ist es an dieser Stelle aber ganz wichtig zu betonen, dass die Jäger in NRW nicht für die Seuchenprävention verantwortlich gemacht werden sollen. Sie sind vielmehr als Partner der Landwirtschaft zu sehen, die im Schulterschluss mit den Bauern im Land ihr Möglichstes tun wollen die Ausbreitung der Seuche so lange wie möglich zu verhindern.
In NRW gibt es darüber hinaus schon lange weitere wirkungsvolle Maßnahme. Wenn Sie, liebe Grünen, nach Zäunen an allen Autobahn-Raststätten in Nordrhein-Westfalen rufen, kann ich nur sagen - Wie lange bitte soll es dauern, bis alle Raststätten, Rasthöfe und sonstige Verweilmöglichkeiten in Autobahnnähe eingezäunt sind? Diese, im Ansatz durchaus richtige Maßnahme würde kilometerweise Einzäunungen bedeuten, die so schnell gar nicht zu schaffen sind.
Viel wichtiger ist, dass vom zuständigen Ministerium schon jetzt Maßnahmen an den Autobahnen umgesetzt worden sind. Z.B. mit Aufklärung in Form von mehrsprachigen Hinweisschildern, damit auch Menschen aus Ländern, in denen der Erreger bereits grassiert, diese verstehen. Und schon jetzt werden die Mülleimer öfter geleert, damit nicht ein halbgegessenes entsorgtes Wurstbrot zum Problem wird.
(Zu Ihrer Forderung nach einem „Schweinepestgipfel“ frage ich mich, wozu dieser notwendig sein soll, denn der Bundesminister hatte bereits am Montag dieser Woche zu einer nationalen Präventionskonferenz eingeladen. Zusammen mit den bereits vorbereiteten Maßnahmen in NRW ein guter und weitreichender Schritt, an dem ebenfalls unsere Ministerin beteiligt war.) Dann, ist mir in ihrem Antrag, neben den üblichen Beschuldigungen Richtung Landwirtschaft noch ein Punkt besonders ins Auge gesprungen. Die Pille fürs Schwein….. Oder richtiger die, ich zitiere „antikörperbasierte Empfängnisverhütung“ Auch, wenn wir uns durch die vorrückende Grenze der ASP in einer besonderen Situation befinden, werden wir als NRW Koalition den Tierschutz ganz bestimmt nicht aus den Augen verlieren. Und nach einer aktuellen Einschätzung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz ist das Vergiften von Wild oder eine medikamentöse Fruchtbarkeitskontrolle verboten und muss verboten bleiben, da von derartigen Maßnahmen Schmerzen, Leiden und Schäden für die Zieltierart, insbesondere aber auch für viele andere Tierarten ausgehen, die ebenfalls die Köder fressen könnten. Wir werden mit aller Wahrscheinlichkeit nicht vermeiden können, dass die ASP Nordrhein-Westfalen erreicht. Aber was kurzfristig getan werden kann, ist auf den Weg gebracht.
Detailliert können wir das gerne im federführenden Ausschuss ausdiskutieren – der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu.
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