Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn eine europäische Verordnung dazu führt, dass rund 75 Betriebe in Nordrhein-Westfalen einen funktionierenden Betriebszweig aufgeben müssen – obwohl ihre Tiere in sicheren Wildgehegen leben –, dann ist diese Vorgabe zu pauschal. Nicht im Ziel, wohl aber in ihrer Reichweite. Und dann ist es unsere Aufgabe als Landtag, hinzusehen und nachzusteuern. Genau das tun CDU und GRÜNE heute gemeinsam.
Es geht um das Halten von Sikawild in Gehegen.
Kurz zur Einordnung: das Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und gehört zu der Gattung der Cerviden. Auf Gutdeutsch hirschartige Paarhufer. Es ähnelt unserem Rotwild und ist bemerkenswert anpassungsfähig.
Im vergangenen Jahr hat die Europäische Union Sikawild als invasive gebietsfremde Art eingestuft. Die Gründe dafür nehmen wir ernst: Konkurrenz um Lebensraum und Nahrung, Schäden in Wald und Landwirtschaft und das Risiko einer Kreuzung mit unserem heimischen Rotwild.
In Nordrhein-Westfalen gibt es freilebende Populationen im Arnsberger Wald und bei Beverungen. Dort brauchen wir ein konsequentes, fachlich fundiertes Bestandsmanagement. Daran rüttelt niemand. Deshalb fordern wir, dass sich das Land beim bundesweiten Management- und Maßnahmenblatt für praxistaugliche Regelungen einsetzt.
Aber, meine Damen und Herren, zwischen einem freilebenden Rudel im Arnsberger Wald und Tieren im gesicherten Gehege liegt ein himmelweiter Unterschied.
Rund 75 kleine und mittelständische Betriebe halten bei uns im Bundesland Sikawild. Für diese Haltungen ist die Direktvermarktung von Wildfleisch kein Hobby, sondern ein Stück wirtschaftliche Substanz.
Wir fordern von der Landwirtschaft seit Jahren, sich breiter aufzustellen und weniger abhängig von Marktgeschehen zu sein. Diese Betriebe haben genau das getan. Und jetzt soll ihnen das Erreichte wegbrechen, – nicht, weil von diesen Gehegen jemals ein Schaden ausgegangen wäre, sondern wegen einer Einstufung, die nicht zwischen Wald und Gehege unterscheidet.
Konkret gewährt die Verordnung bestehenden gewerblichen Haltungen eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Bereits in dieser Zeit dürfen sich die Tiere nicht mehr fortpflanzen. Ein Bestand, der nicht nachwachsen darf, ist ein Bestand auf Abruf. Das führt faktisch zum Ende der Sikawildhaltung bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 07. August 2027.
Betroffen sind auch unsere Wild- und Freizeitparks, die mit dem Sikawild einen echten Anziehungspunkt verlieren – und damit ein Stück Umweltbildung.
Deshalb beauftragen wir die Landesregierung, den Weg zu gehen, den das Europarecht selbst eröffnet: Artikel 9 der Verordnung erlaubt Ausnahmen bei zwingendem öffentlichen Interesse, ausdrücklich auch wirtschaftlicher Art. Wir fordern also keine Ausnahme vom Artenschutz, sondern eine Lösung, die unterscheidet. Ob Brüssel am Ende zustimmt, entscheidet die Kommission. Aber den Versuch sind uns diese Betriebe wert.
Denn eine Hybridisierung setzt voraus, dass Sika- und Rotwild am selben Standort vorkommen. Im Gehege ist genau das steuerbar, dokumentiert und kontrolliert. Wer das Risiko im Wald bekämpfen will, muss es im Wald bekämpfen. Nicht im Gehege.
Darüber hinaus zielen wir auf handfesten Bürokratieabbau: Transporte zum Tierarzt oder Schlachtbetrieb sollen künftig auf bloße Anzeige hin möglich sein. Denn eine Regelung, bei der jeder Tierarztbesuch ein Verwaltungsverfahren auslöst, hilft gar niemandem.
Meine Damen und Herren, wir wollen starke, klimaresiliente Wälder, wirksamen Artenschutz, und eine vielfältige, wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft.
Diese Ziele stehen nicht gegeneinander. Sie lassen sich verbinden, wenn Politik differenziert handelt. Und das tun wir hiermit.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

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