Wir stärken den Schutz vor Diskriminierung

24.06.2026

Peter Blumenrath (CDU) und Gönül Eğlence (Grüne) zum LADG

Als schwarz-grüne Koalition haben wir die Sachverständigenanhörung zum Landesantidiskriminierungsgesetz ausgewertet und nehmen Impulse der Sachverständigen auf. Die Änderungen am Gesetzentwurf hat Ministerin Verena Schäffer am heutigen Mittwoch vorgestellt. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung einer Ombudsstelle sowie ein abschließender Katalog der Diskriminierungsmerkmale. Die Fraktionen von CDU und Grünen werden diese Änderungen als Änderungsantrag in den Landtag einbringen. Dazu erklären Peter Blumenrath, integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, und Gönül Eğlence, Sprecherin für Migration und Teilhabe der Grünen Landtagsfraktion:

Peter Blumenrath: „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz NRW schaffen wir eine verlässliche und rechtssichere Grundlage, um Menschen wirksam vor Diskriminierung zu schützen, und setzen zugleich eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz stärkt die Rechte der Betroffenen, indem es klare Anlaufstellen und Strukturen für Menschen schafft, die Diskriminierung erfahren. Gleichzeitig achten wir auf Fairness und Rechtssicherheit: Landesbedienstete werden nicht unter Generalverdacht gestellt, sondern bleiben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit rechtlich geschützt. Der klare Kausalitätsnachweis stellt sicher, dass das Gesetz ausgewogen und rechtsstaatlich angewendet wird. Mit den Änderungen am Gesetzentwurf greifen wir zudem die Erkenntnisse aus der Anhörung auf und setzen diese konsequent um. Das zeigt, dass die regierungstragenden Fraktionen Sorgen und Anregungen ernst nehmen und in den weiteren Beratungen berücksichtigen. Unser Ziel ist es, mit dem LADG NRW Sicherheit und Vertrauen zu schaffen – und Verunsicherung zu vermeiden. Mit einem geschlossenen Anwendungskatalog schaffen wir darüber hinaus Klarheit darüber, vor welchen Formen von Diskriminierung das Gesetz schützt.“

Gönül Eğlence: „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir bestehende Schutzlücken und stärken den Diskriminierungsschutz. Wir setzen damit ein klares Signal für mehr Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir für weitere Verbesserungen. Durch die Einrichtung einer Ombudsstelle schaffen wir eine unabhängige Anlaufstelle, an die sich Betroffene wenden können – vertraulich und mit dem Ziel, Konflikte möglichst niedrigschwellig zu lösen. Dadurch bekommen auch die Behörden Sicherheit in Verfahren, da die Ombudsstelle direkt tätig werden kann. Für ihre Arbeit erhält die Ombudsstelle notwendige Befugnisse, wie Auskunftsrechte und die Möglichkeit, Akten einsehen zu können. Wir sorgen außerdem für mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Praktikabilität, indem wir den Katalog der Diskriminierungsmerkmale eindeutig formulieren. Die Merkmale ‚Nationalität‘ und ‚chronische Erkrankungen‘ werden zudem ergänzt. Das ist ein wichtiger Schritt, weil Diskriminierung im Alltag oft genau an solche Zuschreibungen anknüpft. Das Gesetz schließt Schutzlücken, ist praxistauglich und stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln. Unser Ziel war und ist, dass alle Beteiligten sich auf klare Regeln beziehen und verlassen können.“