„Zuschläge sind unerlässlich gegen Personalnot unserer Retter“

16.11.2022
Thomas Schnelle zu den Anwärtersonderzuschlägen bei der Feuerwehr

Die Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen sind auf die Anwerbung von Fachkräften aus der freien Wirtschaft angewiesen. Damit sich diese Menschen, die oft eine handwerkliche Ausbildung haben und im Berufsleben stehen, einen solchen Umstieg und die Ausbildung bei der Feuerwehr leisten können, werden während dieser Sonderzuschläge gezahlt. Das Anwärtersonderzuschlagsgesetz für den feuerwehrtechnischen Dienst (AnwSoZG Feu) tritt allerdings zum 31. Dezember 2022 außer Kraft. Damit drohte eine Lücke bei den Zuschlägen für die Anwärter. In einem Bericht als Vorlage für den am Donnerstag tagenden Innenausschuss erklärt Innenminister Herbert Reul nun, dass es eine Übergangslösung geben soll. Dazu erklärt unser Berichterstatter für die Feuerwehr, Thomas Schnelle:

„Die Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen brauchen Bewerberinnen und Bewerber mit handwerklicher Vorerfahrung– zugleich ist es anspruchsvoll, diesen einen Einstieg in die Ausbildung finanziell zu ermöglichen. Die Sonderzuschläge sind daher sehr wichtig, um einen akuten Fachkräftemangel bei unseren Lebensrettern zu verhindern. Der Bericht des Innenministeriums schafft jetzt dringend notwendige Gewissheit für die Feuerwehren sowie deren Anwärterinnen und Anwärter. Wir haben uns als Fraktion sehr für eine Lösung stark gemacht und sind dankbar, dass unser Innenminister sie jetzt umsetzen will.

Im Zuge einer Neuauflage des Gesetzes sollte jetzt auch geprüft werden, ob der gehobene und der höhere Dienst bei der Zahlung von Sonderzuschlägen für Anwärterinnen und Anwärter aufgenommen werden können. Auf die Notwendigkeit weisen die Feuerwehrverbände und Gewerkschaften vehement hin, weil man auch dort auf die Gewinnung von Fachkräften aus der freien Wirtschaft angewiesen ist.“

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