
Anrede,
Wenn die Oppositionsparteien hier regelmäßig bau- und wohnungspolitische Themen auf die Tagesordnung bringen, freut mich das natürlich. Nicht nur, weil die fachlich Debatte Spaß macht, sondern weil wir dabei über eines der politischen Felder diskutieren, auf welchem wir in Nordrhein-Westfalen besonders erfolgreich sind.
Und das bestätigen auch erneut die jüngsten überaus erfreulichen Zahlen zu erteilten Baugenehmigungen, die Sie ja auch selbst in Ihrem Antrag anführen.
Denn diese Zahlen machen unmissverständlich deutlich: in unserem Land wird so viel gebaut wie lange nicht mehr; wir haben in Nordrhein-Westfalen ein Klima für den Neubau geschaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Doch statt sich nun darüber zu freuen und zu überlegen, wie sich diese positive Entwicklung noch weiter beflügeln ließe, ziehen sie doch tatsächlich die positive Entwicklung bei den erteilten Baugenehmigungen als angebliches Negativbeispiel heran, um eine bereits entschiedene bundespolitische Debatte hier wieder aufzuwärmen. Darauf muss man erst einmal kommen.
Schließlich reichern Sie dann das ganze noch um die Forderung nach Wiedereinführung Ihres Ladenhüters der Umwandlungsverordnung an, welche aus guten Gründen vor gut einem Jahr ausgelaufen ist.
Beginnen wir mit der Debatte über Share Deals bei der Grunderwerbsteuer. Heute vor einer Woche hat der Bundestag dazu die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Diese Gesetzesänderung tritt am 1. Juli in Kraft. Kernpunkt ist die Senkung der steuerauslösenden Grenze beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen von 95 auf 90 Prozent. Doch diese Senkung um 5 Prozent reicht Ihnen nun nicht aus – und sie fordern – wie auch zuvor im Bund – die Senkung auf 75 Prozent.
Klar, als Oppositionspartei können Sie natürlich immer und überall mehr fordern. Aber vielleicht ist es ratsamer, hier den Puls zunächst ein wenig runterzufahren und abzuwarten bis das neue Gesetz in Kraft tritt und überhaupt Wirkung entfalten kann.
Denn bereits durch diese Senkung um 5 Prozent werden steuervermeidende Share Deals deutlich schwieriger und es ist davon auszugehen, dass die neue 90-Prozent Schwelle in zahlreichen Fällen ihre Wirkung entfalten wird. Insbesondere ist sie nicht solitär zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit den weiteren beschlossenen Änderungen zu sehen. So wird die bisherige Fünfjahresfrist für den Erwerb der restlichen Gesellschaftsanteile auf zehn Jahre ausgedehnt. Schließlich werden die Regeln auch für Kapitalgesellschaften deutlich verschärft.
Insgesamt ging es bei der Gesetzesänderung um eine sensible Abwägung, nämlich auf der einen Seite eine steuerrechtliche Gerechtigkeitslücke zu schließen und das mit einer verfassungskonformen Regelung hinzubekommen, die insbesondere keine unzumutbaren Belastungen für unsere mittelständischen Betriebe schafft.
Und liebe Kolleginnen und Kollegen, was bei diesem Gesetzesvorhaben wirklich geholfen hätte, wäre wenn die SPD auf Bundesebene nicht unsere Initiative aus NRW blockiert hätte, nämlich einen Freibetrag für den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien einzuführen.
Es entzieht sich vollkommen meinem Verständnis, weshalb die SPD hier Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will! Kolleginnen und Kollegen der SPD, hier haben Sie in Berlin die Chance verpasst, einen echten Beitrag zur Entlastung insbesondere junger Familien zu leisten!
Und in welchem Verhältnis die Grünen zu Eigenheimen stehen, ist ja nicht erst seit Anton Hofreiter hinlänglich bekannt, sodass hier leider ohnehin kein Impuls zu erwarten war.
Kommen wir noch kurz zur Umwandlungsverordnung:
Hierzu könnte ich nun einfach auf das Plenarprotokoll aus der Sitzung im März des letzten Jahres verweisen. Da hat bereits die SPD den Erhalt der Umwandlungsverordnung gefordert. Aber ich wiederhole es heute gerne nochmal:
Die Umwandlungsverordnung war ein wirkungsloses Instrument, welches völlig zurecht nicht verlängert worden ist. Lediglich in zwei Kommunen, nämlich in Aachen und in Köln und dort auch nur in zwei Bereichen eines einzelnen Stadtteils, kam sie überhaupt zur Anwendung. Das betraf also in ganz NRW eine Fläche, die noch nicht einmal der einer einzigen kleinen Gemeinde entsprach. Und auch dort, wo die Verordnung zur Anwendung kam, wurden Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnung in der Regel völlig problemlos genehmigt. Ihre Wirkung war also nahe Null.
Dann noch ein Wort zu Ihrer Forderung nach Reduzierung der Gültigkeit von Baugenehmigungen: Wie ernst Sie diese Forderung selbst nehmen, wird ja bereits daran deutlich, dass Sie sich nicht einmal die Mühe machen, zu sagen, welches Gesetz dafür geändert werden soll. Bekanntlich haben wir erst am vergangenen Freitag die Änderung der Landesbauordnung zum Thema gehabt. Die Grünen haben dazu einen Änderungsantrag vorgelegt. Eine Verkürzung der Gültigkeit von Baugenehmigungen taucht darin allerdings nicht auf, obwohl genau dieser Punkt in § 75 Abs. 1 der Landesbauordnung geregelt wird.
Im Ergebnis stellen wir also fest, dass Sie uns einen Antrag vorlegen, der in weiten Teilen rückwärtsgewandt ist und nichts wirklich Neues enthält.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen,
tun Sie uns bitte den Gefallen: Lassen Sie solche Anträge in Ihrer Schublade und bringen Sie sich stattdessen mit wirklich konstruktiven Vorschlägen für eine Verbesserung der Wohnungsmarktsituation in Nordrhein-Westfalen ein.
Herzlichen Dank!
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