
Anrede,
Sehr geehrte/r Frau Präsidentin/Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute geben wir unseren Kommunen ein scharfes Schwert in die Hand, um gegen Missstände auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen.
So wird das Wohnraumstärkungsgesetz an die Stelle des Wohnungsaufsichtsgesetzes der Vorgängerregierung treten, welches seit 2014 besteht und nicht in allen Problemfelder den gewünschten Erfolg gebracht hat.
Wie in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, haben wir daher das WAG vollumfänglich auf den Prüfstand gestellt. Das, was gut funktioniert, findet sich im Wonhnraumstärkungsgesetz wieder, und da, wo beim WAG Defizite bestehen, werden wir diese nun mit unserem Gesetz beseitigen.
Lassen Sie mich auf einige Schwerpunkte besonders eingehen:
Da ist zunächst das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum:
Das Wohnungsaufsichtsgesetz ermächtigt in Paragraph 10 die Kommunen durch eigene Satzungen gegen die missbräuchliche Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Eine solche kann beispielsweise bei dauerhaftem Leerstehenlassen oder Umnutzung zu Gewerbezwecken vorliegen.
Der meistdiskutierte Hauptanwendungsfall ist aber zweifelsohne die Kurzzeitvermietung – insbesondere über Internetplattformen der „Sharing Economy“.
Allerdings brachte die Regelung aus dem WAG hier nicht den gewünschten Erfolg, um gegen diesbezügliche Missstände vorzugehen. Daher wurde sie von den besonders betroffenen Kommunen mehrfach als „zahnloser Tiger“ bezeichnet.
Dies wird sich nun mit dem Wohnraumstärkungsgesetz ändern; denn es sieht zeitgemäße Mittel vor, um Standards gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu setzen.
Ein Beispiel sind die verpflichtenden Wohnraumidentitätsnummern. Diese sind künftig im Geltungsbereich einer Zweckentfremdungssatzung Voraussetzung, wenn Menschen ihre Wohnungen über Portale wie beispielsweise Airbnb anbieten wollen. Dies schafft Transparenz (auch was die etwaige Besteuerung angeht) und baut Missbrauch vor.
Zugleich wollen wir aber – anders als die Opposition – das sogenannte Homesharing nicht prinzipiell unmöglich machen oder gar verteufeln. Insbesondere für Studierende kann dies nämlich ein sehr sinnvoller Baustein sein, um etwa Auslandsaufenthalte finanziell zu überbrücken.
Deshalb gilt eine Höchstdauer für die Vermietungen von insgesamt zwölf Wochen pro Jahr. Erst danach bedarf es einer Genehmigung der Kommune.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein weiterer Schwerpunkt des Wohnraumstärkungsgesetzes liegt auf der Bekämpfung von Schrottimmobilien. Eine Problematik, die eigentlich nur Verlierer kennt.
Solche Schrottimmobilien sind eine Zumutung für ganze Stadtteile. Durch ein solches Haus und sein Umfeld kann schlimmstenfalls ein ganzes Quartier kippen.
Ebenso schlimm sind die Bedingungen, unter denen die Menschen dort hausen müssen. Hygiene und Sicherheit sind oftmals Fremdwörter. Die Folgen sind Stigmatisierung und Ausnutzung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Dies nehmen wir nicht hin. Denn Null-Toleranz gegenüber kriminellem Verhalten gilt eben überall.
Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz geben wir daher den Behörden vor Ort mehr Rechte - zum Beispiel bei der Räumung solcher Häuser – um gegen dieses Problem vorzugehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir alle erinnern uns an die Bilder aus dem letzten Sommer, als Arbeitskräfte – insbesondere aus der Fleischindustrie - ihre Unterkünfte gezeigt haben. Das waren beschämende Bilder, was wir ja auch hier an dieser Stelle intensiv diskutiert haben.
Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz werden wir nun dafür sorgen, dass Mindestanforderungen in den Unterkünften gesetzlich festgeschrieben sind und wirksam kontrolliert werden können.
Mit unserem Änderungsantrag gehen wir insbesondere auf die richtigen Anmerkungen aus der Anhörung – insbesondere des DGB – ein. Hintergrund ist, dass sich die Begrifflichkeiten aufgrund einer zwischenzeitig eingetretenen Veränderung des Bundesrechts geändert haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Soziale Mindeststandards für Wohnraum und insbesondere auch die Unterkünfte für Leiharbeiter und Werkvertragsnehmer, die Bekämpfung von Schrottimmobilien und wirksame Mittel gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.
Das sind die Handlungsfelder, die wir mit dem Wohnraumstärkungsgesetz stark angehen. Lassen Sie uns diesen Weg durch ein starkes Votum gemeinsam gehen.
Herzlichen Dank!
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