
Die Fraktionen von CDU und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag sprechen sich gemeinsam dafür aus, eine Enquete-Kommission einzurichten, um die Lehren aus der Flutkatastrophe zu ziehen. Das Parlament im ebenfalls stark vom Hochwasser getroffenen Rheinland-Pfalz hatte dieses Vorgehen in der vergangenen Woche mit den Stimmen von SPD, FDP, B90/Grünen, Freien Wählern sowie der CDU einstimmig beschlossen. Dazu die Fraktionsvorsitzenden der CDU- und FDP-Landtagsfraktion, Bodo Löttgen und Christof Rasche:
„Am Vormittag hat der Landtag Nordrhein-Westfalens der Opfer und Toten der Flutkatastrophe vom Juli 2021 in NRW gedacht. Unmittelbar danach unterrichtete Innenminister Herbert Reul den Landtag über die Folgen des Hochwassers. Sowohl die Landesregierung als auch alle demokratischen Fraktionen sind sich einig: Eine solche Katastrophe darf sich in unserem Land nicht wiederholen! Nicht nur die unmittelbare Unterstützung der Menschen vor Ort und der schnelle Wiederaufbau in den betroffenen Region müssen jetzt hohe politische Priorität haben, sondern auch die Suche nach den Ursachen. Das sind wir insbesondere den Betroffenen der Flutkatastrophe schuldig.
Christof Rasche: „Die Fraktionen von CDU und FDP haben sich mit der Frage des richtigen und notwendigen Instrumentes zur Aufarbeitung und zu Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen intensiv beschäftigt. In Rheinland-Pfalz ist eine Enquete mit den Stimmen der dortigen Koalition von FDP, SPD und B90/Grünen sowie der CDU einstimmig beschlossen worden. Die rückwärtsgewandte Suche nach Schuldigen in einem Untersuchungsausschuss wurde dort verworfen. In Nordrhein-Westfalen geht es jetzt, ebenso wie in Rheinland-Pfalz, um die nach vorne gerichtete schnelle Suche nach Lösungen, die eine solche Katastrophe künftig verhindern können.
Wir schlagen daher vor, dass – ebenso wie in Rheinland Pfalz – eine Enquete-Kommission im NRW-Landtag diesen Fragen nachgeht und aus den Arbeitsergebnissen der Kommission konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die dabei helfen, vergleichbare Ereignisse in Zukunft zu verhindern. Die Fraktionen von CDU und FDP haben den Fraktionen von SPD und B90/GRÜNEN diesen Vorschlag übermittelt.“
Bodo Löttgen: „Anders als in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist die Arbeit einer Enquete-Kommission in die Zukunft gerichtet und könnte noch in dieser Wahlperiode einen Abschlussbericht mit konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen, mit denen wir die Menschen in Nordrhein-Westfalen noch besser warnen, schützen und im Notfall gut mit Hilfe versorgen können.
Es kann doch nicht im Interesse von GRÜNEN und SPD sein, mitten in den dringend notwendigen Aufbauarbeiten insbesondere unsere Kommunen mit der aufwendigen Arbeit des Zusammentragens von Akten und des Schreibens von Berichten zu belasten. Die haben jetzt wirklich genug damit zu tun, den Wiederaufbau zu koordinieren und voranzutreiben. Da stellt sich doch die Frage: Was unterscheidet die Situation in Nordrhein-Westfalen von der in Rheinland-Pfalz, dass zwei Parlamente zu so unterschiedlichen Beschlüssen kommen, außer den Tatsachen, dass es hier im Land einen Kanzlerkandidaten gibt und die Landtagswahlen im Mai 2022 in Sichtweite sind? Unser gemeinsames Interesse darf nichts anderes sein als Sachaufklärung und die Suche nach Lösungen. Ich hoffe auf ein gemeinsames Vorgehen, das diesen Grundsätzen Rechnung trägt.“
Hintergrund:
Das Recht der "Enquête" (frz., Untersuchung) gehört zu den klassischen Instrumenten der Legislative, um sich unabhängig von der Exekutive umfassende Informationen über einen bestimmten Sachbereich zu beschaffen, die als Grundlage für spätere Entscheidungen dienen können. Gemäß § 61 der Geschäftsordnung des Landtages NRW kann ein Drittel der Mitglieder des Landtages eine Enquetekommission zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe einsetzen. Diese Enquetekommission soll auf Wunsch von CDU und FDP für maximale Transparenz öffentlich tagen.
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