
Sehr geehrter Herr Präsident / Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Meilenstein! Für das nordrhein-westfälische Kommunalverfassungsrecht sowie für das politische Ehrenamt!
Er greift auf, dass seit Pandemie-Beginn bewährte Verfahren und Mechanismen der kommunalen repräsentativen Demokratie vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt wurden und die Möglichkeiten digitaler und hybrider Sitzungsformate in Wirtschaft, Verwaltung und Politik in den vergangenen zwei Jahren hart „auf die Probe“ gestellt wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen. Es sollte unstrittig sein, dass nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, wichtige Sitzungen und Gremien der kommunalen Selbstverwaltung auch in Situationen umfassender Kontaktbeschränkungen stets zulässig waren!
Zugleich erfordert eine pandemische Lage aber einen besonderen Gesundheitsschutz der ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker/innen und den entschiedenen Kampf gegen das infektiöse Geschehen.
Mit dem Beschluss des Landtags vom 14.04.2020 und der Erklärung einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ wurden Delegationsmöglichkeiten der Vertretungen auf kleinere Gremien (Haupt-/Kreisausschuss) eröffnet und somit die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen in der pandemischen Lage gewährleistet.
Wir alle erleben aber täglich, dass die Bevölkerung Pandemie-bedingt heute einen sehr viel größeren Zugang zu digitalen Formaten hat, als noch vor Corona. Homeoffice und Videokonferenzen sind für Viele in diesen Zeiten gleichsam Fluch und Segen, sind Lebenswirklichkeit, sind Alltag.
Was bedeuten die nun neu zu schaffenden Möglichkeiten konkret?
Stadtrats- oder Kreistagssitzungen, Bezirksvertretungen sowie alle Fachausschüsse sollen in Krisenlagen künftig rechtssicher digital oder hybrid stattfinden können. Alle Nicht-Pflichtausschüsse sollen sogar krisenunabhängig und sofern vor Ort gewünscht, zukünftig immer hybrid tagen können.
Aufgrund des Beschlusses des Landtags vom 30.06.2021 wurde die Landesregierung mit breiter Mehrheit, mit den Stimmen von CDU, FDP sowie von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, mit der Durchführung eines Modellprojekts beauftragt. In diesem haben ausgewählte Kommunen digitale Sitzungen in ihren Rathäusern erprobt. Ministerin Ina Scharrenbach hat den Abschlussbericht gerade dem federführenden Kommunalausschuss vorgestellt.
Außerdem wurde der Landesregierung der Auftrag erteilt, eine Änderung der Kommunalverfassungsgesetze zu erarbeiten, die Grundlage für rechtssichere Beratungen und Beschluss-fassungen in digitalen Sitzungsformaten durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sein können.
Der Gesetzentwurf liegt nun vor und er hat große Bedeutung für die Politikgestaltung in unseren Städten und Gemeinden. Er macht unsere Lokalpolitik krisenfest und steigert zugleich die Attraktivität des politischen Engagements. Aber im Detail:
- Er schafft eine notwendige, zeitgemäße und innovative Ergänzung unserer bisher geltenden kommunal-verfassungsrechtlichen Vorschriften. Für die andauernde pandemische Lage und für zukünftige Krisensituationen.
- Er trägt nachhaltig zur Stärkung und Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den kommunalen Vertretungen vor Ort bei. Denn das ehrenamtliche politische Engagement sichert die Ideen der Menschen vor Ort und die nachhaltige Akzeptanz der politischen Willensbildung in unseren Städten und Gemeinden.
- Er trägt der Situation Rechnung, dass politisches Engagement für Männer und Frauen auf kommunaler Ebene, insbesondere in den Abendstunden, aufgrund von beruflichen und familiären Verpflichtungen und Erfordernissen immer schwieriger geworden ist.
- Er schafft verbesserte Möglichkeiten ehrenamtlichen politischen Engagements und macht es somit grundsätzlicher attraktiver.
Für die CDU ist klar: Der Regelfall für das kommunalpolitische Ehrenamt, für den gegenseitigen Austausch, für das Ringen um die besten Konzepte, muss und soll weiterhin die Präsenz der Diskutierenden sein.
In digitalen Formaten geht viel verloren, von technischen Schwierigkeiten einmal abgesehen. Das kommunalpolitische Ehrenamt ist mehr, weit mehr, als eine „Nebenbei-Beschäftigung“. Es liegt an uns diesen einen rechtssicheren und zeitgemäßen Rahmen zu bieten, in dem sie sich – für uns – einsetzen können.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, die Kreativität, die Ideen und das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger besser in unsere kommunalpolitische Arbeit einfließen zu lassen. Wir brauchen ihre Ideen, ihre Kompetenzen und ihr Engagement! Wir brauchen nicht zwingend voll besetzte Sitzungssäle in späten Abendstunden.
Ich freue mich auf konstruktive Beratungen des Gesetzentwurfs im Rahmen einer Expertenanhörung im März sowie im federführenden Kommunalausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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