Angela Erwin MdL zu TOP 13 "Bevor die Landesregierung Entscheidungen über die KI- und Legal Tech-Strategie der Justiz trifft, muss ein breiter und öffentlicher interdisziplinärer Diskurs"

03.05.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Künstliche Intelligenz findet man in immer mehr Lebensbereichen vor. Und auch in der Justiz wird der Einsatz und die Chancen von KI und dem daraus resultierenden Mehrwert und der Entlastung von Rechtspflegern und Richtern diskutiert. Und auch wir tun dies. Sowohl im Rechtsausschuss als auch im Plenum mit widerkehrenden Tagesordnungspunkten. 

Deshalb ist es auch sehr begrüßenswert, dass sich nun Ende März die Justizministerinnen und Justizminister der Länder und des Bundes zum Digitalgipfel in Berlin getroffen haben. Auch die Ziele der gemeinsamen Erklärung der Justiz in Deutschland sind in weiten Teilen begrüßenswert.

Was allerdings weder begrüßenswert noch verständlich ist, ist Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. 

Ohnehin bekommt man beim Verfolgen von FDP-Politik dieser Tage das trügerische Gefühl, man möchte auf Biegen und Brechen digitale Themen kommunikativ mit der FDP verknüpft wissen. Ob das sinnvoll, inhaltlich richtig oder gar zielführend ist, scheint dabei fast egal!

Eine digitale Plattform für Studenten, um Einmalzahlungen zu beantragen – möge sie funktionieren oder durch die BUND.ID doch recht schwer zugänglich sein – Hauptsache digital. Mal nur als ein Beispiel.

Selbst bei der – wie wir finden nur Ablehnens werten - Idee der Entkriminalisierung von Unfallflucht durch Bundesjustizminister Buschmann wird eine digitale Komponente reingebastelt.

Ob hinter all dem eine wirkliche Strategie steckt, wage ich stark zu bezweifeln. Bei einigen schlechten Gedichten kennt man es. Dort wird nach dem Motto „reim dich oder ich fress dich“ konzipiert. Hier scheint es ähnlich zu sein. „Bring eine politische Initiative mit digitalem Einschlag, oder du wirst keine FDP-Idee“.

Dazu zählen ebenfalls nicht nur die Anträge zu KI im März, die hier keine Mehrheit finden konnten, als auch dieser heute. Aber warum sage ich das so deutlich?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

Bereits in unseren Debatten letzten Monat haben wir festgehalten, dass Künstliche Intelligenz in der Justiz Möglichkeiten bietet, Prozesse zu optimieren und Bürokratie abzubauen. Gleichzeitig waren und sind wir uns auch einig, dass wir auch die Grenzen des Einsatzes im Blick halten müssen. Das haben wir schon damals gesagt.

Sie, lieber Herr Kollege Dr. Pfeil, hatten damals aber auch erst die Fortführung eines Kongresses gefordert.

Ich hatte Ihnen daraufhin drei Dinge verdeutlicht:

Erstens: Es war richtig, dass wir einen Kongress zu Fragen von KI initiiert und durchgeführt haben.
Zweitens: Dadurch konnte ein sehr wertvoller Austausch erfolgen.
Drittens: Die Arbeit aus den Ergebnissen des Kongresses hat bereits volle Fahrt aufgenommen. Deshalb brauchen wir auch keine weiteren Kongresse.

Sie hatten des Weiteren – auch im März – gefordert, dass die Landesregierung eine Strategie im Umgang mit KI in der Justiz vorlegen solle.
Daraufhin hatte ich sie an die Vorstellung des Berichtes des Justizministers im Rechtsausschuss erinnert. Dort wurde durch den Minister die Fortentwicklung des Einsatzes von KI in der Justiz mit einem klaren und zielführenden Plan vorgestellt. Die Task Force hat am 1. März durch den Thinktank am OLG Köln Ihre Arbeit aufgenommen.

Und auch die Justizministerinnen und Justizminister der Länder wollen gemeinsam mit dem Bund mit Priorität eine Strategie zum Umgang mit KI und Legal Tech entwickeln.

Und auch die Task-Force arbeitet mit Hochdruck. Es mag Ihnen vielleicht nicht gefallen. Unsere Regierung hat eine klaren Plan für KI in der Justiz.

Der vorliegende Antrag ist nicht notwendig und leider rein für die Galerie.

Der Überweisung stimmen wir natürlich dennoch zu.

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