Martin Lucke zu TOP 3 "KI in der öffentlichen Verwaltung erproben und Beschäftigte bei der rechtssicheren Nutzung unterstützen"

25.08.2023

Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

neues Plenum, neuer FDP Antrag zu KI.

Diesmal fordern Sie, KI in der öffentlichen Verwaltung zu erproben und die Verwaltungsbeschäftigten bei der rechtssicheren Nutzung zu unterstützen.
Sie sollten gleichwohl darauf achten, dass ihre Anträge sich nicht ihrerseits widersprechen.

Ich möchte an dieser Stelle, sie erlauben, kurz aus ihrem Antrag aus Juni diesen Jahres zitieren:

„Die Arbeiten an der kommenden KI-Verordnung der EU sind in vollem Gange. Nach seinem In-Kraft-Treten wird das Gesetz die Entwicklung und Verwendung von KI in der gesamten EU regeln. Da es sich um eine Verordnung handelt, werden die Regelungen unmittelbar in den Mitgliedsstaaten wirksam sein. Eines Umsetzungsaktes in nationales Recht bedarf es nicht. […]. Vorrangig geht es darum, einen europäischen Rechtsrahmen für KI zu schaffen.“ Zitat Ende

Mit ihrem aktuellen Antrag, der darauf abzielt, zunächst eigene Landesrichtlinien zur KI-Nutzung zu schaffen, scheinen Sie ihre Ansicht überdacht zu haben.

Nach Ihrer Meinung sollten unabhängig davon bereits heute generative Sprachmodelle wie ChatGPT in der öffentlichen Verwaltung Einzug erhalten.
Für mich stellt sich zuvor die Frage, ob zum Beispiel ChatGPT derzeit überhaupt für den Verwaltungsbereich taugt. Wenn man ChatGPT selbst danach fragt, ob es dazu geeignet ist, amtliche Vorgänge zu bearbeiten und zu beantworten, erhält man folgende Antwort: Ich zitiere.

„Nein, ChatGPT sollte keine amtlichen Vorgänge bearbeiten oder beantworten. Es handelt sich um eine KI-Plattform, die auf allgemeine Informationen und Textgenerierung spezialisiert ist. Sie sollte nicht für offizielle oder rechtlich bindende Angelegenheiten verwendet werden, da sie keine menschliche Intelligenz oder Urteilskraft besitzt und möglicherweise ungenaue oder irreführende Informationen liefern könnte.“ Zitat Ende.

Darüber hinaus erinnere ich noch einmal an die Ergebnisse der Anhörung im Rechtsausschuss. Hier wurde deutlich, dass der Einsatz von ChatGPT zum Abfassen von z.B. Verwaltungsbeschlüssen bereits einen Verstoß gegen die eigenen Nutzungsbedingungen darstellt. Diese untersagen ausdrücklich die Anwendung des Programms für hoheitliche Entscheidungsfindungen.

Zudem – und auch das war der Anhörung zu entnehmen – ist die Nutzung derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen unmöglich.

OpenAL oder ähnliche Firmen, die KI-basierte Sprachmodelle anbieten, betreiben ihre Rechenzentren nicht in Deutschland. Was genau in diesen Zentren im Ausland mit den Daten und ihrer Verarbeitung geschieht, ist nicht bekannt und wird nicht transparent offengelegt.

Das sollte auch Ihnen als Datenschutzpartei zu denken geben.

Unabhängig der verschiedenen Probleme beim Einsatz der „Künstlichen Intelligenz“ bleibt es natürlich ein wichtiges Zukunftsthema. Aus diesem Grund hat die Landesregierung die künstliche Intelligenz mithilfe von natürlicher Intelligenz stets im Blick.

Kürzlich flossen erst 2 Millionen Euro durch das Projekt „KI und Digital Offensive HANDwerk.NRW“ ins Handwerk, um spezielle KI-Lösungen zu entwickeln sowie Betriebe und ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung zu unterstützen.

So bedeutsam das Zukunftsthema der künstlichen Intelligenz jedoch auch sein mag, so muss klar sein, dass die Digitalisierung der Verwaltung oberste Priorität haben muss.

Dabei müssen wir zunächst die grundlegenden Voraussetzungen für eine prozessoptimierte, bürgerfreundliche Verwaltung weiter ausbauen:
Lassen Sie uns nicht ständig über künstliche Intelligenz philosophieren, solange die Bürger nicht einmal einfachste Anträge online bei den Behörden einreichen können.

Auch könnten Sie, liebe Kollegen der FDP, mal ein paar Anträge an ihre Parteifreunde in Berlin adressieren.

Schließlich sind laut Herrn Lindner für die Digitalisierung der Verwaltung in 2024 nur noch 0,86 Prozent des Etats des Vorjahres vorgesehen.
Konkret wären das 3,3 Millionen Euro im kommenden, gegenüber einem Betrag von 377 Millionen Euro im laufenden Jahr.

Die Kürzungen betreffen vor allem Verwaltungsdienstleistungen, die gemäß dem Onlinezugangsgesetz bereits Ende 2022 hätten digitalisiert werden sollen. Diese Maßnahmen würden eine Vereinfachung von Verwaltungsakten für Bürger darstellen. Diese Maßnahmen wären reale bürgerfreundliche Digitalisierungspolitik.

Und darüber können wir auch gerne im Ausschuss mal reden.
Wir stimmen der Überweisung natürlich zu.

Herzlichen Dank!

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